Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Art. 5 MAR / VO (EU) 2016/1052
BAWAG Group AG: Mitteilung in Bezug auf Stabilisierungstransaktionen
Wien
(pta009/02.11.2017/08:30 UTC+1)
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER SOLCH EINE WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE.
Mitteilung in Bezug auf Stabilisierungstransaktionen gemäß Art. 5 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie Art. 6 Abs. 2 und 3 sowie Art. 8 der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052) vom 8. März 2016
Goldman Sachs International hat der BAWAG Group AG, in ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager, mitgeteilt, dass per 1. November noch keine Entscheidung hinsichtlich der Ausübung der Greenshoe Option, die von den veräußernden Aktionären (außer Promontoria Sacher Holding, B.V. und bestimmte Minderheitsaktionäre) im Zusammenhang mit Mehrzuteilungen im Umfang von bis zu 5.250.000 Inhaberstammaktien der BAWAG Group AG eingeräumt wurde, getroffen wurde und berichtigt insoweit den letzten Absatz der Mitteilung in Bezug auf Stabilisierungstransaktionen vom 31. Oktober.
Haftungsausschluss
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot oder eine Einladung zur Übernahme, Zeichnung oder zum sonstigen Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren oder eine Anlageberatung in irgendeiner Jurisdiktion dar, in der solch ein Angebot oder eine Aufforderung ein Angebot abzugeben unrecht-mäßig wäre, inklusive, aber ohne Beschränkung hierauf, die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan. Jeglicher Verstoß gegen diese Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze dieser Jurisdiktionen begründen.
Diese Mitteilung und die hierin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika (inklusive ihrer Territorien und Besitzungen, alle Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Distrikt Columbia) (die "Vereinigten Staaten") dar und ist nicht zur, direkten oder indirekten, Übermittlung, Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten bestimmt. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und werden nicht gemäß dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") oder gemäß anderen anwendbaren Wertpapiergesetzen eines anderen Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert. Die angebotenen Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten, verkauft, wieder verkauft, übertragen oder ausgehändigt werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder unterfallen einem Ausnahmetatbestand von solchen Registrierungserfordernissen, oder sind Gegenstand einer Transaktion, die nicht Gegenstand von solchen Registrierungserfordernissen ist, soweit dies in Übereinstimmung mit den anwendbaren Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder Jurisdiktion der Vereinigten Staaten erfolgt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten durchgeführt.
(Ende)
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