Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Deutsche Balaton Biotech AG: Freiwilliges Erwerbsangebot für 6,25 Mio. Biofrontera-Aktien wird planmäßig durchgeführt
Heidelberg
(pta007/03.08.2018/07:30 UTC+2)
Die Deutsche Balaton Biotech AG teilt mit, dass das Freiwillige Erwerbsangebot über bis zu 6,25 Mio. Biofrontera-Aktien planmäßig durchgeführt wird.
Dieses Angebot wird nach deutschem Recht durchgeführt und wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpüG) zur Veröffentlichung freigegeben.
Das Angebot richtet sich nicht an Inhaber von amerikanischen ADS der Biofrontera AG.
Die Warnung der Biofrontera AG vom 2. August 2018 um 18:46 Uhr vor angeblichen Risiken eines "Übernahmeangebots" der "Deutsche Balaton AG" ist unsinnig und irreführend, da es kein Übernahmeangebot der Deutsche Balaton AG gibt.
Es gibt nur ein Freiwilliges Erwerbsangebot der Deutsche Balaton Biotech AG.
In unserer Mitteilung vom 1. August 2018 hatten wir bereits auf entscheidende Unterschiede zwischen einem Erwerbsangebot und einem Übernahmeangebot hingewiesen.
Die von der Biofrontera AG in ihrer Mitteilung vom 2. August 2018 angemeldeten Bedenken und Risiken wegen angeblicher Nicht-Kompatibilität eines nicht existierenden Übernahmeangebots (!) mit US-Recht sind unbegründet und werden die Abwicklung des Freiwilligen Erwerbsangebots der Deutsche Balaton Biotech AG in Deutschland und nach deutschem Recht nicht aufhalten.
Auch in Bezug auf das Freiwillige Erwerbsangebot der Deutsche Balaton Biotech AG wären diese Bedenken jedenfalls u.E. unbegründet. Es sind keine steuerlichen Risiken nachvollziehbar dargestellt und Kursänderungsrisiken haben insbesondere solche Aktionäre, die die Alternative Gegenleistung nicht annehmen. Das vorgebrachte angebliche Risiko einer (Jahre ?) späteren Rückabwicklung eines Freiwilligen Erwerbsangebots nach deutschem Recht in Deutschland durch ein US-Gericht ist im übrigen wohl vor allem Wunschdenken des Vorstands der Biofrontera AG und soll ganz offensichtlich dazu dienen, die Aktionäre der Biofrontera AG zu verunsichern.
Die Behauptung der Biofrontera AG in ihrer Meldung vom 2. August 2018 : "Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, sind berechtigt bei ihren Finanzinstituten hiervon zurückzutreten" ist rechtsgrundlos, falsch und grob irreführend.
Die Rücktrittsgründe sind in der Angebotsunterlage abschließend aufgeführt. Bedenken von US-Rechtsberatern der Biofrontera AG zählen nicht dazu.
Wir weisen darauf hin, dass der aktuelle XETRA-Börsenkurs der Biofrontera Aktie von unserem Angebot, insbesondere der Höhe der Alternativen Gegenleistung von 6 Euro Geldzahlung je Biofrontera-Aktie, positiv beeinflusst sein könnte. Der letzte Xetra-Schlusskurs vor Veröffentlichung der Höhe der Alternativen Gegenleistung lag bei nur 5,50 Euro je Biofrontera Aktie.
Wie bereits mitgeteilt endet das Freiwillige Erwerbsangebot am 6. August 2018.
Auch wenn Aktionäre noch keine Nachricht von ihrer Depotbank über die beiden Annahmealternativen erhalten haben (z.B. weil der Aktionär die Biofrontera-Aktien erst kürzlich erworben hat), kann trotz möglicherweise bereits abgelaufener bankinterner Antwortfristen durch schriftliche Weisung an die depotführende Bank oder Sparkasse das Angebot (eine der beiden Alternativen) bis zum 6. August 2018 angenommen werden.
Es empfiehlt sich aber, solche Weisungen nun zeitnah vorzunehmen.
Die Abwicklung und Geldzahlung wird voraussichtlich bis zum 13. August 2018 erfolgen.
Heidelberg, den 3. August 2018
Der Vorstand
(Ende)
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