pta20190116024
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

mic AG: Änderung Jahresabschluss für 2015 wegen Fehlerhaftigkeit und Folgeänderungen in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017

München (pta024/16.01.2019/12:14 UTC+1)


- Änderung des Jahresabschlusses der mic AG für 2015 und (Folge-) Änderung der Jahresabschlüsse der mic AG für 2016 und 2017 aufgrund Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses für 2015
- Vorstand der mic AG wird den Jahresabschluss für 2015 und hierdurch veranlasst die Jahresabschlüsse für 2016 und 2017 ändern, die geänderten Jahresabschlüsse dem Aufsichtsrat vorlegen und der Aufsichtsrat wird den Jahresabschlussprüfer mit der Durchführung einer Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB beauftragen
- Schadensersatzansprüche gegen Ex-Management in Zusammenhang mit der Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses für 2015 werden geprüft

Der Vorstand der mic AG hat den Aufsichtsrat der mic AG informiert, dass er sich veranlasst sieht, den Jahresabschluss der mic AG für 2015 zu ändern und in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017 hierdurch notwendige (Folge-) Änderungen vorzunehmen. Der Aufsichtsrat der mic AG hat diesen Vorschlag des Vorstands in der gestern stattgefundenen gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat nach vorhergehender eingehender Beratung und Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Dem Vorstand liegen seit kurzer Zeit belastbare Informationen und Unterlagen vor, die Vorstand und Aufsichtsrat zu der Feststellung veranlasst haben, dass der Jahresabschluss der mic AG für 2015 fehlerhaft ist und konsequenterweise geändert werden muss. Die Gründe für die Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen die Folgenden:

1. Ein vormaliges Mitglied des Vorstands der mic AG hat nach seinem Ausscheiden aus den Diensten der mic AG gegenüber Dritten unter Mitteilung der Gründe angegeben, dass ihm bei Aufstellung des Jahresabschlusses für 2015 aus einer Reihe von Gründen bekannt war, dass die Liquidität der mic AG im Jahr 2016 nicht gesichert war.
2. Die dem Jahresabschluss für 2015 zugrundeliegende Cashflow-Planung wurde von dem vormaligen Vorstand der mic AG wider besseres Wissen aufgestellt. Zudem wurden dem Jahresabschluss für 2015 nicht begründbare Bewertungsansätze für Tochtergesellschaften zugrunde gelegt. Selbst dies hat das bei Feststellung des Abschlusses verantwortliche Vorstandsmitglied den Dritten gegenüber belegbar offenbart.
3. Die von dem vormaligen Vorstand der mic AG gegenüber dem Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss abgegebene Vollständigkeitserklärung ist aus verschiedenen Gründen falsch. Aufgrund der vorliegenden Informationen und Unterlagen ist davon auszugehen, dass der Jahresabschlussprüfer von dem vormaligen Vorstand der mic AG über für den Jahresabschluss der mic AG für 2015 relevante Ereignisse unvollständig bzw. nicht informiert wurde.

"Diese und noch viele weitere Indizien zwingen uns schon aus juristischen Gründen den Jahresabschluss 2015 der mic AG zu ändern und richtigzustellen. Ich als Vorstand der mic AG und der gesamte amtierende Aufsichtsrat sind entsetzt über das Ausmaß des Fehlverhaltens des damaligen Vorstands. Dennoch bin ich sicher, dass ausschließlich durch eine lückenlose transparente Aufklärung der Weg für eine erfolgreiche operative Fortführung der Gesellschaft frei wird", so Andreas Empl, Alleinvorstand der mic AG.

Der amtierende Vorstand der mic AG wird den Jahresabschluss der mic AG für 2015 korrigieren und in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017 etwaig notwendige (Folge-) Änderungen vornehmen. Die geänderten Jahresabschlüsse werden sodann dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat wird den Jahresabschlussprüfer, die RSM GmbH, mit einer Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB beauftragen.

Der amtierende Vorstand der mic AG geht nach einer vorläufigen Prüfung davon aus, dass in dem geänderten Jahresabschluss für 2015 zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von rund EUR 24,7 Mio. vorgenommen werden müssen. Diese Wertberichtigungen wurden zum Großteil bereits im Jahresabschluss für 2016 ausgewiesen, müssen nun aber in das Jahr 2015 vorgezogen werden.

Zusätzlicher Abschreibungsbedarf besteht aufgrund der vorliegenden Informationen und Unterlagen in der Größenordnung von EUR 4,3 Mio. Die vorzunehmenden Korrekturen werden sich mithin in Summe auf rund EUR 29 Mio. belaufen.

Wegen der dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorliegenden Informationen und Unterlagen wurde einstimmig beschlossen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die für den Jahresabschluss 2015 zuständigen Vorstände und den vormaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der mic AG zu prüfen. In diesem Zusammenhang soll auch dem Verdacht nachgegangen werden, ob sich diese strafbar gemacht haben könnten.

Aufgrund der vorliegenden Informationen und Unterlagen besteht der begründete Verdacht, dass der vormalige Vorsitzende des Aufsichtsrats der mic AG Kenntnis von den die Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses für 2015 begründenden Tatsachen hatte.

"Wir haben es uns nicht leicht gemacht und intensiv alle Möglichkeiten im Sinne der Gesellschaft abgewogen. Letztendlich hat uns aber die eindeutige Faktenlage dazu gezwungen, eine Änderung des Abschlusses 2015 und der Folgeabschlüsse durchzuführen. Dies ist einstimmig innerhalb der Gremien der mic AG so beschossen worden. Wir unterstützen den Vorstand ausdrücklich und sind zuversichtlich, dass mit diesen notwendigen Korrekturen der Fokus wieder verstärkt auf das operative Geschäft gelegt wird. Wir sind sicher, dass wir damit für die Gesellschaft eine zukunftsträchtige Basis schaffen können", so Dr. Jürgen Gromer, Aufsichtsratsvorsitzender der mic AG.

Über die mic AG:
Als aktiver Investor mit langfristigem Investmenthorizont beteiligt sich die mic AG als Ergänzung zu ihren disruptiven Technologien an mittelständischen Unternehmen in den Wachstumsmärkten Big Data, Industrie 4.0, Infrastruktur- und Energiemanagement, Internet of Things und Digitalisierung. Die mic AG hat sich damit zum Technologielieferanten für die Industrie und internationale Organisationen entwickelt. Mit den Business-Units verhilft die mic-Gruppe ihren Beteiligungen zur raschen und erfolgreichen Positionierung und unterstützt sie bei der Suche nach Investoren für die Wachstumsfinanzierung. Die mic AG ist seit Oktober 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und seit März 2017 in das Scale-Segment einbezogen (Börsenkürzel: M3B, ISIN: DE000A0KF6S5). Mehr Informationen zur mic AG erhalten interessierte Anleger unter www.mic-ag.eu.

Kontakt mic AG:
Andreas Empl
Vorstand
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Tel: +49 89 244192 200
Fax: +49 89 244192 230
andreas.empl@mic-ag.eu
www.mic-ag.eu
ISIN: DE000A0KF6S5 | WKN: A0KF6S | Symbol: M3B

Haftungsausschluss:
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der mic AG und beinhalten bekannte sowie unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächliche Faktenlage, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthaltenen ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die mic AG betreffen, oder durch andere Faktoren. mic AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

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Aussender: mic AG
Sendlinger-Tor-Platz 8
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Ansprechpartner: Andreas Empl
Tel.: +49 89 244192 200
E-Mail: info@mic-ag.eu
Website: www.mic-ag.eu
ISIN(s): DE000A0KF6S5 (Aktie)
Börse(n): Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Stuttgart, Tradegate
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