Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Karwendelbahn AG: Stellungnahme
Heidenheim an der Brenz
(pta024/20.05.2019/16:09 UTC+2)
Am 16.05.2019 berichtete der Bayerische Rundfunk in seinem Format "Quer" über die aktuellen Ereignisse der Karwendelbahn AG.
Im Vorfeld der Berichterstattung erfolgte durch den Bayerischen Rundfunk eine Anfrage zur Stellungnahme zu unter anderem folgenden Punkten:
1) Laut der Münchner Staatsanwaltschaft wurden in der vergangenen Woche mehrere Büroräume im Raum Heidenheim untersucht. Laut einer Pressemitteilung der Karwendelbahn AG vom 10. Mai 2019 waren darunter auch Räumlichkeiten der Karwendelbahn AG. Laut Pressemitteilung geht es dabei um den Tatvorwurf "Untreue zum Nachteil der Karwendelbahn AG". Was sagen Sie zu diesem Vorwurf und den durchgeführten Durchsuchungen?
2) Die Gemeinde Mittenwald als Anteilseignerin wirft Ihnen als Unternehmen und insbesondere Herrn Wolfgang Wilhelm Reich laut Medienberichten vor, dass der Gemeinde kein Einblick in die Bücher und Finanzen der Karwendelbahn AG gewährt wird. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sei unmöglich. Wie stehen Sie zu diesem Vorwurf?
3) In Gesprächen mit Bürgern vor Ort und verschiedenen Gemeinderäten aus Mittenwald wird immer wieder die Vermutung geäußert, dass die Verantwortlichen bei der Karwendelbahn AG mit einer Schließung der Bahn drohen, um bei einem möglichen Verkauf der Aktienanteile an die Gemeinde Mittenwald einen Gewinn erreichen zu können, der weit über dem marktüblichen Preisen liegt. Wie stehen sie zu diesem Vorwurf?
In der erfolgten Berichterstattung wurden die aufgeworfenen Punkte nicht bzw. nicht explizit erwähnt. Von Seiten der Karwendelbahn AG wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
1) Die durchgeführten Durchsuchungen lassen den Anschein erwecken, dass diese einen anderen Hintergrund hatten, als in den vorgelegten Beschlüssen aufgezeigt werden sollte. Wir gehen nach dem uns aktuell vorliegendem Sachstand davon aus, dass es sich bei den Durchsuchungen um ein geplantes Vorgehen des Bürgermeisters und weiterer Personen handeln könnte.
Am Tag der Durchsuchungen war der Vorstand der Karwendelbahn AG ganztägig in den entsprechenden Räumlichkeiten anwesend und teilte den Beamten mehrmals mit, welche Ordner zur Erhellung der vorgeworfenen Tatsachen führen. Die Ordner wurden von Seiten der Beamten nicht eines Blickes gewürdigt, geschweige denn mitgenommen.
Es erscheint somit fraglich, ob das Vorgeworfene tatsächlich Hintergrund der Durchsuchungen ist, oder ob hier vielmehr ein anderer Grund vorhanden ist. Es kann für die Bürgermeister Hornsteiner und Schöner nur gehofft werden, dass die wahren Hintergründe der Durchsuchungen niemals ans Tageslicht kommen.
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft wirft mehr Fragen auf als Antworten. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München II Frau Andrea Mayer lässt sich in einem Artikel in der Heidenheimer Zeitung wie folgt zitieren: "Für alle durchsuchten Objekte lagen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vor".
Es wurden nachweislich Unterlagen in Objekten beschlagnahmt für die keine richterlichen Beschlüsse vorlagen. Ob nun Beschlüsse vorsätzlich nicht vorgelegt wurden oder gar keine Beschlüsse hierfür existiert haben bleibt im Dunkeln. Es bleibt jedoch die Tatsache, dass Unterlagen ohne vorgelegten Beschluss beschlagnahmt wurden.
Wie uns bekannt ist, musste am 16.05.2019 trotz vorher vereinbartem Termin ein geplanter Durchsuchungstermin einer Safeanlage abgebrochen werden, da hierfür keine unterschriebenen Beschlüsse seitens der ausführenden Beamten vorgelegt werden konnten. Die ausführenden Beamten hatten trotzdem versucht den Durchsuchungsbeschluss zu vollziehen.
Erst nach zwei stündiger Beratung wurde von einem Vollzug abgesehen. Auch in diesem Fall sollte ohne gültigen Beschluss eine Durchsuchung / Beschlagnahmung erfolgen.
Warum brechen die Beamten eine Durchsuchung ab, wenn es doch anscheinend Beschlüsse gibt?
2) Die Karwendelbahn AG ist eine Aktiengesellschaft. Das Aktiengesetz in Verbindung mit dem Handelsgesetzbuch schreibt klar vor was Aktionären an Rechnungslegungsunterlagen vorgelegt werden muss.
Der Markt Mittenwald ist ein Aktionär wie jeder andere der Karwendelbahn AG. Somit stehen dem Markt Mittenwald alle Rechte zu, welche auch allen anderen Aktionären zustehen. Woraus der Markt Mittenwald eine Sonderstellung herleitet ist nicht ersichtlich.
Die Hauptversammlungen zur Vorlage der Jahresabschlüsse und somit aller vorzulegender Unterlagen haben stattgefunden. Die Unterlagen wurden somit den Aktionären vorgelegt. Wie der Markt Mittenwald auf die Idee kommt, dass ihm ein Einblick in weitere Bücher und Finanzen gewährt werden muss, erschließt sich nicht.
Sofern die Marktgemeine Mittenwald aus der Wahl eines Sonderprüfers ein Einsichtsrecht für sich ableiten möchte, geht man bei den Rathaus Oberen einmal mehr falsch der Annahme. Der Sonderprüfer hat einen abschließenden Bericht dem Vorstand und dem Handelsregister einzureichen.
Ein exklusives Einsichtsecht für Aktionäre, wie es die Marktgemeinde Mittenwald für sich beansprucht, besteht somit nicht. Die Aussagen erfolgen somit entweder aufgrund mangelhafter fachlicher Kenntnisse, oder es sollen vorsätzlich die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG denunziert werden.
Es bleibt festzuhalten, dass alle Rechnungslegungsunterlagen, welche den Aktionären bereitgestellt werden müssen, bereitgestellt wurden. Es besteht somit diesbezüglich keinerlei Verzug / Defizit seitens der Karwendelbahn AG.
3) Es ist festzustellen, dass von Seiten der Großaktionärin, der Konsortium AG, und von den Verantwortlichen der Karwendelbahn AG seit Jahren versucht wird, die Karwendelbahn auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Jegliche Maßnahmen, die von Seiten der Konsortium AG bzw. von Seiten der Verantwortlichen der Karwendelbahn AG unternommen werden, um die Bahn zukunftsfähig zu machen, werden von der Marktgemeinde Mittenwald blockiert.
Seit Jahren wird den Verantwortlichen der Karwendelbahn AG vorgeworfen man wolle die Bahn zerschlagen und somit zum Stillstand bewegen. Seit Jahren läuft die Bahn. Seit Jahren steigen die Umsatz- sowie die Besucherzahlen.
Dies sind Fakten. Von Seiten der Marktgemeine Mittenwald erfolgen seit Jahren lediglich Behauptungen und Unterstellungen.
Die Karwendelbahn AG wird zeitnah ein neues Tragseil benötigen. Hierfür muss eine nicht unerhebliche Investitionssumme bereitgestellt werden.
Von Seiten der Konsortium AG bzw. von externen Investoren würden die hierfür benötigten Mittel bereitgestellt werden. Hierzu wurde im Herbst 2018 eine Kapitalerhöhung beschlossen.
Die Marktgemeinde Mittenwald musste im Zuge der Kapitalerhöhung nicht einmal einen einzigen Euro in die Hand nehmen, um für die Instandhaltung der Bahn und die Neuanschaffung eines Tragseils zu sorgen, da die Mittel von externen Investoren bereitgestellt werden würden.
Die Marktgemeinde Mittenwald hat trotz alle dem versucht, zu verhindern, dass externe Gelder zugeführt werden. Es wurde mit allen Mitteln versucht, die beschlossene Kapitalerhöhung zu Fall zu bringen, damit keine externen Gelder bereitgestellt werden können.
Wie kann man überhaupt nur auf die Idee kommen, dass von Seiten der Verantwortlichen der Karwendelbahn AG versucht wird, die Bahn still zu legen, wenn man sich die Tatsache einmal vor Augen führt, dass der Markt Mittenwald seit Jahren alle Renovierungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen blockiert.
Durch die Blockade werden notwendige Neuanschaffungen verhindert bzw. erschwert. Sollten die Neuanschaffungen aufgrund der Blockade nicht realisiert werden können, kommt es tatsächlich zum Stillstand der Bahn.
Ganz allmählich könnte man den Eindruck gewinnen, dass allein der Markt Mittenwald dafür Sorge tragen möchte, dass die Bahn in Zukunft nicht mehr fährt. Wie sollte man sonst die getätigten Maßnahmen des Markt Mittenwalds zur Blockade der Gesellschaft verstehen?
Warum sollte der Markt Mittenwald wollen, dass keine neuen Gelder der Bahn zugeführt werden, wenn er nicht für den Stillstand der Bahn sorgen will? Es ist nicht nachvollziehbar, wie Bürger des Markt Mittenwald ernsthaft glauben können, dass die Bahn durch Verantwortliche der Karwendelbahn AG zum Stillstand gebracht werden soll.
Das allseits beliebte Argument der Marktgemeinde Mittenwald man werde keine Gelder in die Karwendelbahn investieren, solange man keinen Einblick in die Bücher der Gesellschaft erhält zieht nicht, da es einfach nicht stimmt.
Ganz vereinfacht gesagt stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Karwendelbahn benötigt für die Fortsetzung des Fahrbetriebs ein neues Tragseil. Person A will hierfür die nötigen Gelder bereitstellen. Person B will mit allen Mitteln verhindern, dass hierfür Gelder bereitgestellt werden.
Welche Person möchte nun, dass die Bahn in Zukunft fährt und welche möchte das Gegenteil bewirken?
Zusammengefasst:
Es besteht die Bereitschaft, dass Gelder bereitgestellt werden. Der Markt Mittenwald blockiert die Bereitstellung von Geldern. Die Bahn wird durch weitere Blockademaßnahmen des Markt Mittenwald irgendwann stehen müssen, da notwendige Investitionen nicht angeschafft werden können.
Es ist das gute Recht der Marktgemeinde Mittenwald, wenn sie keine Gelder in die Karwendelbahn AG investieren möchte, aber warum wird die Zufuhr von externen Finanzmitteln blockiert?
Ganz im Gegenteil werden für die Blockademaßnahmen über 600.000,00 Eur an Steuergeldern aufgewendet. Die Bürger von Mittenwald sollten sich langsam die Frage stellen, warum ihre Steuergelder vom Markt Mittenwald für unnötige Prozesse ausgegeben werden und nicht vielmehr in die Zukunft der Karwendelbahn, also auch in die Zukunft aller Mittenwalder, investiert werden.
(Ende)
Aussender: |
Karwendelbahn AG Tannhäuser Weg 44 89518 Heidenheim an der Brenz Deutschland |
|
---|---|---|
Ansprechpartner: | Steffen Saur | |
E-Mail: | service@karwendelbahn.de | |
Website: | www.karwendelbahn.de | |
ISIN(s): | DE0008257601 (Aktie) | |
Börse(n): | - |