Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
POLYTEC HOLDING AG: Einladung zur 20. ordentlichen Hauptversammlung
Hörsching
(pta020/10.07.2020/12:20 UTC+2)
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POLYTEC Holding AG mit dem Sitz in Hörsching, FN 197646 g, LEI 529900OVSOBJNXZACW81, ISIN AT0000A00XX9
EINLADUNG zur 20. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur 20. ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG am Freitag, dem 7. August 2020, um 10:00 Uhr (MESZ), am Standort der Gesellschaft in A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, ein.
ABHALTUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG MIT PRÄSENZ DER AKTIONÄRE:
Der Vorstand hat sich aufgrund der aktuellen Rechtslage und in Anbetracht der überwiegend positiven Entwicklung der COVID-19-Fallzahlen in Österreich entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG als Präsenz-Hauptversammlung abzuhalten.
Da die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre für die POLYTEC Holding AG an erster Stelle steht, wurden zu deren Sicherstellung umfangreiche Maßnahmen wie strenge Hygienevorschriften sowie weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Aus diesem Grund wird auch um Verständnis ersucht, dass keine Gäste bei dieser Hauptversammlung zugelassen werden können und das traditionelle Buffet im Anschluss an die Hauptversammlung entfallen wird. Für jene Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, wird die POLYTEC Holding AG die Anwesenheit eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters sicherstellen.
Aufgrund der sich laufend in Bewegung befindlichen COVID-19-Entwicklungen behält sich die POLYTEC Holding AG vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. diese Hauptversammlung aus triftigem Grund auch kurzfristig abzusagen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG:
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 17. Juli 2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
+ Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
+ Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019
+ Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2019
+ Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019
+ Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
+ Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8
+ Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
+ Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf
+ Formular für die Erteilung einer Vollmacht
+ Formular für den Widerruf einer Vollmacht
+ Frageformular
+ Vollständiger Text dieser Einladung
+ Datenschutzinformation zur Hauptversammlung 2020
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG:
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit am 17. Juli 2020 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse POLYTEC Holding AG, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Österreich, oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse paul.rettenbacher@polytec-group.com zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder gemeinsam 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform iSd § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 29. Juli 2020 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7221 701 38 oder an POLYTEC Holding AG, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Österreich, oder per E-Mail an paul.rettenbacher@polytec-group.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, der E-Mail anzuschließen ist. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Wir bitten die teilnahmeberechtigten Aktionäre, ihre Fragen - insbesondere jene, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf - schon vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft zu übermitteln. Bitte verwenden Sie dazu das auf der Website der Gesellschaft rechtzeitig bereitgestellte Frageformular. Die Fragen können an die POLYTEC Holding AG per Post/Boten an die Anschrift POLYTEC Holding AG, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Österreich, geschickt werden. Oder übermitteln Sie Ihre Fragen per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: paul.rettenbacher@polytec-group.com
Information über das Recht der Aktionäre, Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung zu stellen (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt solche Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG werden auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, zugänglich gemacht.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit am 28. Juli 2020 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 4. August 2020 in Textform ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post/Boten: POLYTEC Holding AG, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Österreich
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 98
Per E-Mail: anmeldung.polytec@hauptversammlung.at wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, der E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00XX9 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
+ Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
+ Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
+ Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A00XX9,
+ Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
+ Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 28. Juli 2020 beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung in Textform wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht spätestens am 6. August 2020 bis 15:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post/Boten: POLYTEC Holding AG, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Österreich
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 98
Per E-Mail: anmeldung.polytec@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, der E-Mail anzuschließen ist.
Am Tag der Hauptversammlung (7. August 2020) ausschließlich: Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort ab 09:00 Uhr (MESZ).
Darüber hinaus bietet die POLYTEC Holding AG als Service für teilnahmeberechtigte Aktionäre die Dienste eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters an. Herr Florian Beckermann, Vorstand des IVA - Interessenverband für Anleger, steht als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter:
Per Post/Boten: IVA - Interessenverband für Anleger, zHd Herrn Vorstand Florian Beckermann, c/o Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, Österreich
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 98
Per E-Mail: beckermann.polytec@hauptversammlung.at
Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung durch Herrn Beckermann werden von der POLYTEC Holding AG getragen. Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und ein Formular für den Widerruf einer Vollmacht werden auf der Website der POLYTEC Holding AG unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, rechtzeitig bereitgestellt. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
WAHL IN DEN AUFSICHTSRAT:
Der Aufsichtsrat der POLYTEC Holding AG setzt sich gemäß Punkt 9.1. der Satzung aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt wurden. Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 7. August 2020 endet deren Amtszeit. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 29. Juli 2020 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2 a AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie der beruflichen Zuverlässigkeit. Personen dürfen nur dann in die Abstimmung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 87 Abs 6 AktG einbezogen werden, wenn die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 31. Juli 2020 auf der im Firmenbuch des Unternehmens eingetragenen Website unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, zugänglich gemacht worden sind. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 22.329.585,00 eingeteilt in 22.329.585 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 334.041 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 21.995.544.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:00 Uhr (MESZ).
INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ:
Die POLYTEC Holding AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, Daten für den Zutritt zur Hauptversammlung, Daten für die Einbringung von Tagesordnungspunkten oder Beschlussvorschlägen sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um unsere gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Organisation und Durchführung der Hauptversammlung zu erfüllen sowie den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich und erfolgt weiters zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zur Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs 1 lit c iVm lit f DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die POLYTEC Holding AG die verantwortliche Stelle. Die POLYTEC Holding AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken, Veranstaltungs- und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der POLYTEC Holding AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der POLYTEC Holding AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die POLYTEC Holding AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die POLYTEC Holding AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die POLYTEC Holding AG oder umgekehrt von der POLYTEC Holding AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der POLYTEC Holding AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse data@polytec-group.com geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der POLYTEC Holding AG unter https://www.polytec-group.com/datenschutz zu finden.
https://www.polytec-group.com/investor-relations/hauptversammlung
Hörsching, im Juli 2020, Der Vorstand
(Ende)
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Ansprechpartner: | Mag. Paul Rettenbacher | |
Tel.: | +43 7221 701 292 | |
E-Mail: | paul.rettenbacher@polytec-group.com | |
Website: | www.polytec-group.com | |
ISIN(s): | AT0000A00XX9 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |