Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
SPARTA AG: Vorläufiges Reinvermögen zum 31. Dezember 2020
Heidelberg
(pta015/04.01.2021/15:31 UTC+1)
Der Vorstand hat heute das vorläufige Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2020 mit rd. 158 Mio. Euro und damit rd. 158,50 Euro je Aktie festgestellt.
Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden - insofern wesentlich - zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen, insbesondere Steuerschätzungen, und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.
Auf Basis des vorläufigen Reinvermögens der Sparta AG zum 31.12.2020 lag die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite für den Zeitraum 2016 bis 2020 bei 13,2 % und damit über der zuletzt am 29. September 2020 veröffentlichten Prognose. Der Reinvermögensanstieg im Jahr 2020 lag bei rd. 52 %.
Die primäre Zielgröße des Unternehmens, die langfristige Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens, gemessen mit der durchschnittlichen Fünfjahres-Rendite, steht nur in einem eingeschränkten Zusammenhang zum Ergebnis nach HGB. SPARTA's ausgewiesenes HGB-Ergebnis bzw. das HGB-Eigenkapital hängt von den im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten Gewinnen ohne die Berücksichtigung stiller Reserven ab. Der Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2020 wird voraussichtlich im Mai 2021 veröffentlicht.
(Ende)
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