Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Aurenia SE: adhoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR i.V.m § 4 Abs. 1 WpAV
Berlin (pta003/31.12.2022/11:25 UTC+1)
Die Aurenia SE hatte einen Verkaufsvertrag über 100% der Aktien der EchoChain AG an eine private Gesellschaft in Kanada geschlossen. Der Vertrag sah die vollständige Zahlung des Kaufpreises bis spätestens zum 31.12.2022 vor.
Der Käufer der Aktien der EchoChain AG ist seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Wir werden die Aktien der EchoChain AG entsprechend nicht an den säumigen Käufer übertragen. Die Aurenia SE behält sich juristische Schritte gegen den Käufer wegen der Nichterfüllung des Vertrags vor.
Dem Käufer wird bis zum 31.01.2023 letztmalig eine Frist eingeräumt, um die vollständige Zahlung auszuführen. Inzwischen wird der Geschäftsführender Direktor in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat darüber entscheiden, ob im Falle der endgültigen Nichterfüllung des Vertrages die Aktien der EchoChain AG längerfristig im Portfolio der Aurenia SE verbleiben sollen oder ob ein neuer Käufer gesucht wird. Das Management der EchoChain AG wurde aufgefordert, der Aurenia SE einen Plan vorzulegen, wie vorübergehend und längerfristig die Geschäftsstrategie zu positiven Ergebnissen führen kann.
Der Ausfall der Kaufpreissumme ist eine maßgebliche Einflussgröße auf den Aurenia-Jahresabschluss 2022. Der Gewinn der Aurenia SE wird daher signifikant geringer ausfallen. Trotz des Zahlungsausfalles ist die Liquidität der Gesellschaft jederzeit ausreichend gegeben. Auch verfügt die Aurenia SE weiterhin über ausreichend Eigenkapital.
(Ende)
Aussender: |
Aurenia SE Berliner Str. 137 13467 Berlin Deutschland |
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Ansprechpartner: | Lars Braun | |
Tel.: | +49302869410 | |
E-Mail: | ir@aurenia.com | |
Website: | www.aurenia.com | |
ISIN(s): | DE000A3H3L36 (Aktie) | |
Börse(n): | Freiverkehr in Düsseldorf |