Ergebnisse Hauptversammlung
SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG: Abstimmungsergebnis der XXVII. ordentlichen Hauptversammlung am 07. Mai 2024 zum Tagesordnungspunkt 5
Klagenfurt (pta013/08.05.2024/10:00 UTC+2)
Veröffentlichung des Beschlusses der XXVII. Hauptversammlung der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, FN 109859h, über:
(a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5.5.2022 unter gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG;
(b) die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag dieser Beschlussfassung die eigenen Aktien auf jede gesetzlich zulässige Art wieder zu veräußern, wobei der Vorstand ermächtigt ist, für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts zu beschließen; und
(c) die Ermächtigung des Vorstandes, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne Nennwert ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
a) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5.5.2022 zu widerrufen und gleichzeitig den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG neuerlich dazu zu ermächtigen, innerhalb von 30 Monaten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag, somit ab dem 8.5.2024 bis zum 8.11.2026, eigene Aktien bis zu einem Anteil von höchstens 10 % des Grundkapitals zu erwerben (Gesamterwerbsvolumen), wobei der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 30 % unter und der höchste Gegenwert maximal 10 % über dem durchschnittlichen Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsetage betragen darf. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen;
b) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag dieser Beschlussfassung die eigenen Aktien auf jede gesetzlich zulässige Art wieder zu veräußern, wobei der Vorstand ermächtigt ist, für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts zu beschließen, wenn die eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland verwendet oder im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungs- oder Aktienoptionsprogramms an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gewährt werden;
Die durchgeführte Abstimmung ergab bei einer Präsenz bzw. Vertretung von 18 Aktionären, welche 507.345 Stück Aktien repräsentieren, wie folgt:
- Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 507.345
- Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 69,88 %
- Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 507.345
- JA-Stimmen: 507.345
- NEIN-Stimmen: 0
- StimmENTHALTUNGEN: 0
c) den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne Nennwert ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt ist, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Die durchgeführte Abstimmung ergab bei einer Präsenz bzw. Vertretung von 18 Aktionären, welche 507.345 Stück Aktien repräsentieren, wie folgt:
- Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 507.345
- Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 69,88 %
- Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 507.345
- JA-Stimmen: 506.015
- NEIN-Stimmen: 1.330
- StimmENTHALTUNGEN: 0
Der Beschlussantrag zum Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft) hat die erforderliche Mehrheit erreicht und wurde damit von der Hauptversammlung angenommen.
Der Vorstand wurde damit ermächtigt, (a) bis zum 8.11.2026 eigene Aktien bis zu einem Anteil von höchstens 10 % des Grundkapitals zu erwerben, wobei der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 30 % unter und der höchste Gegenwert maximal 10 % über dem durchschnittlichen Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsetage betragen darf, (b) mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren die eigenen Aktien auf jede gesetzlich zulässige Art wieder zu veräußern, wobei der Vorstand ermächtigt ist, für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts zu beschließen und (c) das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne Nennwert ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen.
(Ende)
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