pta20250414020
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Frequentis AG: Geplante Veräußerung von eigenen Aktien im Rahmen des Long Term Incentive Plans 2022

Wien, Österreich (pta020/14.04.2025/10:53 UTC+2)

Der Vorstand der Frequentis AG hat heute beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats von seiner ihm mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG vom 6. Juni 2024 erteilten Ermächtigung zur Veräußerung oder Verwendung von eigenen Aktien unter anderem zur Ausgabe an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Gebrauch zu machen, um dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft entsprechend dem mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG vom 2. Juni 2022 genehmigten Long Term Incentive Plan 2022 ("LTIP2022"), eigene Aktien der Gesellschaft zuteilen zu können und dabei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre der Gesellschaft auszuschließen.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats sollen demnach an den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft maximal 18.000 Stück (Brutto-Stückzahl vor Steuern) an eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des LTIP2022 übertragen werden. Dabei soll – in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Erfordernissen und vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre hinsichtlich der für die Bedienung des LTIP2022 benötigten eigenen Aktien ausgeschlossen werden.

Die konkrete Anzahl eigener Aktien, die an den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft im Rahmen des LTIP2022 übertragen werden sollen, hängt von der tatsächlichen Zielerreichung durch den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft unter dem LTIP2022 ab und wird vom Vorstand voraussichtlich Anfang Mai 2025, nach erfolgter Feststellung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat und nach dessen Zustimmung zur Durchführung der Veräußerung der eigenen Aktien sowie zu dem am heutigen Tag auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre, festgelegt.

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