pta20250710024
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Lüneburg (pta024/10.07.2025/15:20 UTC+2)

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, Lüneburg

Wertpapierkenn-Nr.: 676550
ISIN: DE0006765506

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 21. August 2025, Beginn: 10:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG,
Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg,

ein.

Tagesordnung:

1. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92 Abs. 1
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roser GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Drehbahn 7, 20354 Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus den Herren Bernd Günther, Hamburg, Christian Gloe, Hamburg, Sven Rickertsen, Wedemark, Torsten Liebhart, Seevetal, Horst Wrede, Neu Wulmstorf, und Anatolij Moor, Hamburg, zusammen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG. Von den sechs Mitgliedern des Aufsichtsrates werden daher vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, endet die Amtszeit des Herrn Bernd Günther.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgende Person für eine volle Amtsperiode zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Bernd Günther, Kaufmann, Hamburg
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Vors. des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau, Österreich
Vors. des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG, Berlin
Stv. Vorsitzender der CPU Softwarehouse AG, Augsburg
Ehrenvorsitzender der H+R GmbH & Co. KGaA., Salzbergen

Die Amtszeit des zu wählenden Mitgliedes des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet.

Mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, endet die Amtszeit des Herrn Christian Gloe.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgende Person für eine volle Amtsperiode zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Rafael Villena y Scheffler, Rechtsanwalt, Hamburg
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Keine weiteren Mandate

Die Amtszeit des zu wählenden Mitgliedes des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet.

Mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, endet die Amtszeit des Herrn Sven Rickertsen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgende Person für eine volle Amtsperiode zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Herr Sven Rickertsen, Kaufmann, Wedemark
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Keine weiteren Mandate

Die Amtszeit des zu wählenden Mitgliedes des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet.

Mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, endet die Amtszeit des Herrn Torsten Liebhart.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgende Person für eine volle Amtsperiode zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Behne Zander, Kaufmann, Wedemark
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Keine weiteren Mandate

Die Amtszeit des zu wählenden Mitgliedes des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten (Rückseite) übersandt. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft:

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Otto-Brenner-Str. 17 - 21337 Lüneburg - Stichwort HV 2022
Fax: + 49 (0)4131 - 22 44 105
E-Mail: info@nyhag.de

Teilnahme an der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 8.555.687,46. Es ist eingeteilt in 7.997.914 Stückaktien. Jede teilnahmeberechtigte Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen bis zum 14. August 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
c/o Otto M. Schröder Bank AG
Axel-Springer-Platz 3 in 20355 Hamburg
Fax: +49 (0)40 35 928 108

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 31. Juli 2025, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung, sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 06. August 2025, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Otto-Brenner-Str. 17 - 21337 Lüneburg - Stichwort HV 2022
Fax: + 49 (0)4131 - 22 44 105
E-Mail: info@nyhag.de

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen; somit bis spätestens zum 21. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2022, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, oder per Telefax: + 49 (0) 4131 - 22 44 105.

Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Hinweise für alle Aktionäre:

Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Der Geschäftsbericht kann nach vorheriger Anmeldung in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Ein Versand in gedruckter Form erfolgt nicht.


Lüneburg, im Juli 2025

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

Der Vorstand


Datenschutzrechtliche Informationen:

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft.

Es gelten folgende Bestimmungen:

Der Versand der Tagesordnung und Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch. Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Aktionäre mit Symptomen einer akuten Erkrankung bleiben der Hauptversammlung fern. Gäste sind nicht zugelassen aufgrund des limitierten Platzangebotes. Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben. Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter / der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen.

Lüneburg, im Juli 2025

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
Otto-Brenner-Straße 17
21337 Lüneburg
Deutschland
Ansprechpartner: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
E-Mail: info@nyhag.de
Website: www.nyhag.de
ISIN(s): DE0006765506 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Frankfurt
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