Der Fall Max: Zersetzungsmethoden und Kaposystem in Österreich
Kind hat rituelle Gewalt überlebt - Mutter und Kind politisch verfolgt - Victims Mission berichtet
Wien/Mistelbach (pts032/13.11.2024/17:17)
Der heute 10-jährige [Max] ist Überlebender von schwerem sexuellen Missbrauch und ritueller Gewalt. Das Kind nannte seinen Vater als Haupttäter. Über das, was [Max] bisher bereits durchmachen musste, wurde berichtet. Dieser neue Bericht zeigt das Betreiben der Bezirkshauptmannschaft bzw. des Jugendamtes Mistelbach auf, wie nach Zuruf des mutmaßlichen Haupttäters, entgegen allen bereits getroffenen Amts- und Gerichtsentscheidungen, das Kind der Mutter weggenommen werden soll. Leidtragende sind der minderjährige [Max], sowie die Menschen, die ihn zu schützen versuchen, in erster Linie Mutter und Großmutter. Die Mutter steht ganz besonders im Fadenkreuz staatlicher Verfolgung, wobei ihr finanzieller Ruin sowie die beantragte Abnahme des Kindes als Waffen eingesetzt werden (Fußnoten, Anmerkungen, Pseudonyme in eckigen Klammern. Triggerwarnung! *Dokumente liegen vor. Jugendamt = Kinder- u. Jugendhilfe [KJH] oder Kinder- u. Jugendhilfe-Träger [KJHT] = Teil der Bezirkshauptmannschaft = Behörde).
1. Einführung. 2. Wie sich Behörden gegen Mutter und Kind solidarisieren. 3. Wie das Jugendamt Mistelbach auf Zuruf (= "Meldung durch die Anwältin des Kindesvaters") des mutmaßlichen Haupttäters pariert 4. Zwei Emails der Mutter. 5. Rituelle Gewalt gegen Kinder. 6. Institutionelle Gewalt und das Kaposystem. 7. Warum hatte der pädokriminelle Jeffrey Epstein einen österreichischen Pass?
1. Einführung
Die weltweiten Verbrechen an Kindern durch Pädophilenringe rücken täglich mehr ins Licht der Öffentlichkeit, siehe z.B. hier www.kla.tv/30779 oder hier www.50voices.org/menschen/ Die weit verzweigten (nieder-) österreichischen Pädophilen-Netzwerke fürchten wohl die Enthüllungen, und haben offenbar das Ziel, den kindlichen Hauptbelastungszeugen [Max] in ihren Einflussbereich zurückziehen? Oder möchten sich die Behörden allfällige Kosten für Schadenersatz und Schmerzensgeld sparen?
"Tausende Opfer, organisierte Vergewaltigungen, misshandelte und missbrauchte Kinder und kein einziger gesicherter, namentlich bekannter Täter, kein zurückgetretener Politiker, nichts. Niemand ist für diese Verbrechen jemals zur Verantwortung gezogen worden - viele der mutmaßlichen Kinderschänder machten in der SPÖ Karriere." (Zitate aus "Das Netzwerk der Kinderschänder" von "Mag. Werner Reichel, geboren in Mistelbach in Niederösterreich .." Seite 64. "Was Rzeszut [Johann Rzeszut, ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofs] .. schreibt, ist hochbrisant. Im Fall Kampusch wurde von Vertretern des Rechtsstaats das Recht mit Füßen getreten, um die Interessen bestmmter Personen(gruppen) zu schützen." Seite 148. https://frankundfrei.online).
"Teichtmeisters Fall war in globaler Hinsicht nicht der erste Freimaurer-Pädophilie-Skandal." Quelle: https://derstatus.at/politik/doskozil-bestatigt-spo-massgeblich-von-freimaurern-gesteuert-2770.html Weitere Informationen in Fußnote [1]
1.1. Rückblick: Juli 2022 - Mai 2024
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220718_OTS0043/faekalien-essen-muessen-siebenjaehriger-erhebt-massive-missbrauchsvorwuerfe-gegen-eigenen-vater
www.weekend.at/chronik/missbrauch-kind-justiz-skandal-vertuschen
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221024_OTS0057/paukenschlag-im-eingestellten-paedo-verfahren-sta-wien-muss-ermittlungen-gegen-beschuldigten-vater-wieder-aufnehmen
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230206_OTS0028/hat-richter-hochsensible-gesundheitsdaten-eines-minderjaehrigen-missbrauchsopfers-illegal-abgefragt
www.pressetext.com/news/der-fall-max-der-fall-nathalie-kinder-in-lebensgefahr-.html
www.pressetext.com/news/der-fall-max-angriffe-auf-leib-und-leben-des-kindlichen-zeugen.html
Mutter und Kind sind mehrmals innerhalb Niederösterreichs umgezogen. Mehrere Jugendämter hatten Mutter und Kind nach den Missbräuchen durch den mutmaßlichen Haupttäter (Kindesvater) und unbekannte Mittäter betreut, und befürworteten den Verbleib des Kindes bei der Mutter, nachdem sie festgestellt hatten, dass [Max] bei der Mutter bestens versorgt ist. Im Jugendamt Mistelbach ist aber die vom mutmaßlichen Haupttäter favorisierte Fachkraft für Sozialarbeit (FSA) Barbara Seidelberger zuständig [2]. Ist sie eine Marionette des breit angelegten und tiefgreifenden Missbrauchssystems in Niederösterreich?
2. Wie sich Behörden gegen Mutter und Kind solidarisieren
2.1. Terror gegen das Kind
[Max] wurde in der Schule schwer gemobbt, vor den Augen der Lehrerinnen fast täglich attackiert und krankenhausreif geschlagen: www.pressetext.com/news/der-fall-max-angriffe-auf-leib-und-leben-des-kindlichen-zeugen.html Seine Mutter berichtet: "Ich wurde daraufhin durch das Familiengericht dazu verpflichtet, mit dem Jugendamt Mistelbach zu 'kooperieren'. Das Jugendamt Mistelbach und die Sozialarbeiterin Barbara Seidelberger, die auf Anordnung des Gerichtes auf mich und [Max] angesetzt wurden, blieben trotz der bekannten Gewaltattacken auf [Max] in der Volksschule Ulrichskirchen-Schleinbach untätig. Ich wurde vom Jugendamt Mistelbach weiter dazu gedrängt, meinen ohnehin schon gegeißelten Sohn weiterhin in diese Volksschule zu schicken. [Max]s Großmutter griff beherzt ein und belegte die gefährliche Notlage und das Martyrium ihres Enkelsohnes [Max] in der Volksschule Ulrichskirchen-Schleinbach mittels Tonbandaufnahmen des schwer gewaltbesetzten Schulalltages. Die Annahme dieser Tonbandaufnahmen in Form von Transkripten hat FSA Barbara Seidelberger verweigert, woraufhin ich diese Beweise für institutionelle Gewalt an meinem Kind an einen zusätzlich beauftragten Sozialarbeiter des Jugendamtes Mistelbach übermittelte. Das war Mitte April 2024." Das Jugendamt Mistelbach hätte sofort einschreiten müssen wegen akuter Gefahr in Verzug - das Amt unternahm aber nichts! Die Mutter hält weiters fest: "Mein traumatisiertes Kind [Max] mit den Diagnosen schwere PTBS und Hormonstörungen infolge des schweren Missbrauchs durch den mutmaßlichen Täter einer österreichischen Adelsfamilie wurde in der Schule weiter terrorisiert, die Lehrerinnen billigten und unterstützten dies.
Das Hin- und Her-Taktieren der Gerichte, das Untätig-Bleiben des Mistelbacher Jugendamtes sowie das von den Lehrerinnen zugelassene Misshandeln des Kindes in der Schule - das alles scheint eine konzertierte Täter-Aktion zu sein. Ziel war offenbar von Anfang an, die Mutter in die Enge zu treiben, ihr die Schuld an der entsetzlichen Situation zuzuschieben, "Gründe" für die Fremdunterbringung von [Max] zu konstruieren, um so möglicherweise das Kind in staatliche Strukturen zu bringen und dem mutmaßlichen Täterkreis Zugang zum Kind zu verschaffen. Diese Vorgehensweise erfreut sich einer langen Tradition in Österreich. Die Mutter schreibt: "Es ist die in Missbrauchsfällen übliche Täterstrategie, der Akt der Agitation, Zersetzung und das bereits im Dritten Reich betriebene ‚Kapo-System'." [Pkt. 6.]
2.2. Terror gegen die Mutter
Die Mutter von [Max] hat immer offen und ehrlich mit den Ämtern kommuniziert. Dem Jugendamt Mistelbach hatte sie mitgeteilt, dass sie das Beweismaterial in Form von Tonbandaufnahmen aus der Schule für eine Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage gegen das Land Niederösterreich gesammelt hat, und dass pro Schultag 5.000 EUR Schmerzensgeld eingeklagt werden können. Auch hatte sie Teile des Beweismaterials in Form von Transkripten an das Jugendamt geschickt und das Amt informiert, dass sie eine Unterhaltsklage gegen den Kindsvater, einen der mutmaßlichen Täter, einbringen will. Die Jugendamtsmitarbeiter waren über die Horror-Zustände in der Schule informiert - das Jugendamt blieb aber untätig. Die Mutter weiß: Dieses Untätig-Bleiben war Amtsmissbrauch. Sie weiß auch: Entzöge man ihr die Obsorge und steckte das Kind in ein Heim, wäre sie komplett ausgeschaltet. Der Staat würde sich Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen sowie den öffentlichen Skandal sparen. Der Mutter ist klar, dass die Behörden ihr die Rolle des Bauernopfers aufdrücken wollen, und bringt es auf den Punkt: "Somit wäscht die Hand des Landes Niederösterreich die des mutmaßlichen Haupttäters".
3. Wie das Jugendamt Mistelbach auf Zuruf (= "Meldung durch die Anwältin des Kindesvaters") des mutmaßlichen Haupttäters pariert
Zitat FSA Seidelberger: "Aufgrund einer Meldung durch die Anwältin des Kindesvaters, es liege aufgrund des häuslichen Unterrichts eine akute Kindeswohlgefährdung vor, wurde die Kinder- u. Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft [des neuen Wohnorts] ersucht im Rahmen einer Abklärung Kindeswohlgefährdung zu erheben, ob am neuen Wohnort eine akute Gefährdung des mj. [Max] vorliege. Seitens der Bezirkshauptmannschaft [des neuen Wohnorts] konnte keine akute Gefährdung festgestellt werden .."
Mutter und Kind sind im Sommer 2024 aus dem Bezirk Mistelbach weggezogen. Die involvierten Behörden waren informiert. Nach einem Zuruf des mutmaßlichen Haupttäters gehen die Verwaltungsbehörden massiv gegen Mutter und Kind vor.
Vor dem Zuruf: Kind der Mutter gerichtlich zugesprochen.
Nach dem Zuruf: Fremdunterbringung des Kindes vom Land Niederösterreich beantragt.
Zeitliche Abfolge nach dem Zuruf:
Am 9.10.2024 Stellungnahme der FSA Seidelberger geht an ihre Behörde
Am 10.10.2024 Antrag des Landes Niederösterreich betr. Fremdunterbringung von [Max]
Am 11.10.2024 Pünktlich zum 10. Geburtstag von [Max] erhält die Mutter die Ladung durch das Familiengericht Mistelbach zu einer kurzfristig angesetzten Verhandlung
Am 15.10.2024 Email der Mutter an FSA Seidelberger
Am 16.10.2024 Email der Mutter an FSA Seidelberger
Am 17.10.2024 Hilfeersuchen an die Bildungsdirektion Niederösterreich durch die Mutter
Am 22.10.2024 Korrektur ihrer eigenen Stellungnahme von FSA Seidelberger
Am 30.10.2024 Antrag der Mutter an das Bezirksgericht Mistelbach
Für 14.11.2024 Gerichtsverhandlung zu Obsorge und Fremdunterbringung angesetzt
3.1. Stellungnahme Fachkraft für Sozialarbeit (FSA) am 9.10.2024
FSA Barbara Seidelberger von der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, Fachgebiet Sozialarbeit, schreibt (Zitat): "Im Halbjahreszeugnis konnte [Max] aus Sicht der Schule nicht beurteilt werden, da er zu viele Fehlstunden aufgewiesen hatte. Mj. war nur 13 Schultage im ersten Semester anwesend." FSA Seidelberger musste diese falsche Feststellung auf Aufforderung der Mutter von [Max] schriftlich korrigieren; Zitat aus der "Korrektur" von FSA Seidelberger: "Der mj. [Max] fehlte lt. Auskunft der VS Ulrichskirchen-Schleinbach im ersten Semester des Schuljahres 2023/2024 an 38 Fehltagen u. 3 Stunden an verschiedenen Tagen. Bezugnehmend auf die Gefährdungsabklärung durch die Fachkräfte für Sozialarbeit der Bezirkshauptmannschaft [des neuen Wohnsitzes] kann folgendes ergänzt werden. Aufgrund einer Meldung durch die Anwältin des Kindesvaters, es liege aufgrund des häuslichen Unterrichts eine akute Kindeswohlgefährdung vor, wurde die Kinder- u. Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft [des neuen Wohnsitzes] ersucht im Rahmen einer Abklärung Kindeswohlgefährdung zu erheben, ob am neuen Wohnort eine akute Gefährdung des mj. [Max] vorliege. Seitens der Bezirkshauptmannschaft [des neuen Wohnsitzes] konnte keine akute Gefährdung festgestellt werden." In oben zitierter Passage der "Korrektur" von FSA Seidelberger ist ersichtlich, dass Schule und Jugendamt Eingeständnisse machen mussten. Entweder Schule oder Jugendamt oder beide gemeinsam scheinen die Anwesenheit von [Max] in der Schule nach unten korrigiert zu haben, um die Ansprüche auf Schmerzensgeld- und Schadenersatz so gering wie möglich zu halten [*)]? Dass ihr Sohn ein Zeugnis erhält, hat seine Mutter durch Anträge bei der Schule erwirkt. Wie oft [Max] tatsächlich in der Schule war, hat [Max]s Mutter genau dokumentiert: "[Max] war nachweislich 116 Tage in der Schule". Das ist jedenfalls skandalös.
Absolut skandalös ist auch, dass das Jugendamt Mistelbach die Erkenntnisse des Jugendamtes des neuen Wohnsitzes und auch seine eigenen früheren Feststellungen - [Max] ist bei der Mutter NICHT gefährdet - um 180° dreht und [Max] bei der Mutter wegen des häuslichen Unterrichts plötzlich doch gefährdet sieht. Diese "satanische Umkehrung" vollzog das Jugendamt Mistelbach nach einer "Meldung durch die Anwältin des Kindesvaters" an das Jugendamt des neuen Wohnortes.
Weiters schreibt FSA Seidelberger in ihrer Stellungnahme: "Am 2. September erhielt die FSA seitens der Anwältin der Kindesmutter eine Mitteilung, dass sie den Termin nicht wahrnehmen könne .. sie würde .. nach .. ziehen [neuer Wohnsitz] .. Darüber hinaus wurde der FSA mitgeteilt, dass der mj. [Max] zum häuslichen Unterricht abgemeldet worden ist. Einer Tatsache, die der FSA bis dato nicht bekannt war! In Folge wurde zwecks einer Fallübergabe an die nunmehr zuständige Kinder- u. Jugendhilfe Bezirkshauptmannschaft [des neuen Wohnsitzes] eine Übergabe besprochen. [Die Mutter] hatte hier auch aktiv eine weitere Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Betreuung ausgesprochen." FSA Seidelberger schreibt weiters: "Gegenüber der FSA hat die Kindesmutter zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass eine Beantragung des häuslichen Unterrichts erfolgt ist, dass diese genehmigt worden ist und dass die Kindesmutter vor hat den Wohnort zu wechseln." und: "[Die Mutter] gibt in dem Gespräch am 30.9.2024 den MitarbeiterInnen der BH [Bezirkshauptmannschaft des neuen Wohnorts] an, dass der Umzug als auch die Anmeldung zum häuslichen Unterricht vorab mit FSA Seidelberger abgesprochen gewesen sei. Dies entspricht nicht den Tatsachen."
Hierzu wird vor Gericht geklärt werden müssen, wie der Aktenvermerk vom 24.9.2024 der Richterin des Bezirksgerichtes Mistelbach zu verstehen ist: "Die Direktorin [der Volksschule ..] hat mich im Zuge eines Gesprächs über den Umfang des Informationsrechts des Vaters darüber informiert, dass [Max] für den Hausunterricht angemeldet wurde und dies auch bewilligt wurde. Überdies sei die Mutter mit dem Kind nach .. verzogen. Ich telefoniere auch mit Frau Seidelberger (BH Mistelbach), die dies bestätigt und bekannt gibt, dass der Akt behördenintern an die BH [Bezirkshauptmannschaft am neuen Wohnort] weitergegeben wird. Mit dem Umzug werden auch alle Betreuungsmaßnahmen durch die BH eingestellt. Akuter Handlungsbedarf wird aber von Seiten der BH nicht gesehen."
Zitat aus der "Korrektur" von FSA Seidelberger: "Bezüglich des Home-Schoolings durch die Kindesmutter, teilt diese mit, dass sowohl die Kinderärztin als auch die Direktorin jener Schule, welche Max zuletzt besucht hat, dringend ein schulfreies Jahr empfohlen hätten .. Die Kindesmutter teilt zudem mit, dass der Plan des Umzugs und jener der Heimbeschulung mit der zuständigen Sozialarbeiterin der Kinder- u. Jugendhilfe in Mistelbach vorab besprochen wurde". Gab es vielleicht "Verständigungsschwierigkeiten" zwischen der "zuständigen Sozialarbeiterin" und FSA Seidelberger? Erklärend hierzu ein Zitat aus dem "Gesprächsprotokoll zum Hilfeplangespräch" von FSA Barbara Seidelberger vom 30.4.2024: "Frau [N.N. die Mutter] hat auch eine Heimbeschulung (Unterricht zuhause) überlegt - dies ist allerdings nur mit einem Abschluss der laufenden Klasse möglich [*)] .. [die Mutter] sagt dass sie eine Beschulung in einer VS [Volksschule] als Ziel hat - der Heimunterricht ist nicht das Ziel."
Die Mutter bittet die Bildungsdirektion Niederösterreich um Hilfe und lässt u.a. mitteilen: "Es war .. unabwendbar, da auch kinderärztlich angeordnet, das Kind temporär für das Schuljahr 2024/ 2025 heimbeschulen zu lassen. [D. Mutter] wird nun insbesondere auf Grund des häuslichen Unterrichts, der jedoch von Fachkräften .. übernommen wird, abgesprochen, die Entwicklung des Kindes entsprechend zu stärken sowie den Umgang mit sozialen Außenkontakten zu fördern. Der häusliche Unterricht lässt aus Sicht der Kinder– und Jugendhilfe, nicht auf eine gezielte Förderung in den genannten Bereichen schließen. Zudem wurde der Kindesmutter in wahrheitswidriger Weise unterstellt, das Kind nicht zu Sportvereinen angemeldet zu haben (hierzu liegen Anmeldungen und Fotos des Kindes vor) sowie, dass [Max] während des gesamten Schuljahres 2023/24 nur an 5 Schultagen (!) am Unterricht teilgenommen hätte. Die Heimbeschulung [Max]s wurde mit der Bildungsdirektion Niederösterreich während einer Helferkonferenz .. in den Räumlichkeiten der Volksschule Ulrichskirchen-Schleinbach ausführlich besprochen und empfohlen, und auf Grund der bisherigen Historie und der diesbezüglichen Kompetenzen in der Familie als sinnvoll erachtet und bewilligt. Hr. Leeb als Vertreter des Jugendamtes war anwesend, er schloss sich während dieser Helferkonferenz den fachlichen Empfehlungen der anwesenden Volksschulpädagogen .. an."
FSA Seidelberger schreibt in ihrer Stellungnahme weiters: "Die Thematik Krankheit, viele Terminabsagen und Schulversäumnisse aufgrund von Krankheit haben sich ebenfalls durch den weiteren Verlauf gezogen und haben einen großen Stellenwert und Fokus in der Familie. Darüber hinaus wird sowohl das Verhalten [Max]s als auch sein Erscheinungsbild als bedenklich gesehen - hat die FSA die starke Vermutung, dass [Max] auch derzeit kaum bis keinen Kontakt zu Gleichaltrigen bzw. einer gleichaltrigen Gruppe hat." Wie kann FSA Seidelberger das am 9. Oktober behaupten und vermuten, wenn sie [Max] doch zuletzt im Mai 2024 gesehen hat!? Sollte FSA Seidelberger andeuten wollen, dass "die Familie" die Krankheiten von Max aufbauscht, sei daran erinnert, dass das Kind schon von klein an meist krank von den gerichtlich erzwungenen Vater-Besuchen zurückkam, aufgrund der Traumatisierung durch die Missbräuche eine 50%ige Behinderungseinstufung von Seiten des Bundesministeriums für Soziales zugesprochen bekam, in Schulen im Beisein und unter Billigung der Aufsichtspersonen gequält, gehänselt, angegriffen und krankenhausreif geschlagen worden ist. Und - eine Wohnsitzänderung von Mutter und Kind wurde nie gerichtlich verboten. Der Umzug war legal. Laut Richterin sah das Jugendamt Mistelbach auch keinen "akuten Handlungsbedarf" - gemäß ihrem Aktenvermerk vom 24. September. Am 9. Oktober schreibt FSA Seidelberger das genaue Gegenteil, und das war nach dem Zuruf des Kindsvaters.
3.2. Antrag auf Obsorge am 10.10.2024
Am 10.10.2024 beantragt das Land Niederösterreich als Kinder- und Jugendhilfeträger, vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, beim Bezirksgericht Mistelbach die Übertragung der Obsorge an das Jugendamt samt Fremdunterbringung des Kindes (Zitate): "Antrag auf Übertragung der Obsorge .. Antragsteller Land Niederösterreich als Kinder- und Jugendhilfeträger .. vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach .. [Die Mutter] hat das Wohl des Kindes im Sinne des § 138 Z. 4, 5, 10, 11 ABGB [3] .. gefährdet ..". Die Behörde moniert, dass die Mutter Termine abgesagt oder verschoben hätte, und dass sich der Schulbesuch "inkonstant gestaltete". Ja, das passiert, wenn das Kind in der Schule krankenhausreif geprügelt wird und deshalb im Krankenhaus operiert werden muss – vor allem wenn das Jugendamt Mistelbach über Monate hinweg nicht einschreitet und den gewaltbesetzten Schulalltag weiterhin an [Max] gewähren lässt. Weitere Zitate: "Der Umzug der Kindesmutter mit dem mj. [Max] kam für die Kinder- und Jugendhilfe ebenso überraschend wie die Bewilligung des häuslichen Unterrichtes .. Die Kindesmutter ist aus Sicht der Fachkraft für Sozialarbeit [FSA Seidelberger] nicht in der Lage, die Entwicklung des Kindes entsprechend in den Punkten Eigenständigkeit, Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein zu stärken sowie den Umgang mit sozialen Außenkontakten zu fördern. Der häusliche Unterricht und auch die nicht Anmeldung zu Sportvereinen lässt nicht auf eine gezielte Förderung in den genannten Bereichen schließen .. Es wird daher der Antrag gestellt, die Obsorge für das Kind .. der [Mutter] zu entziehen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger zu übertragen in Verbindung mit der Unterbringung in einer Einrichtung .. der Kinder- und Jugendhilfe .. Für die Bezirkshauptfrau .. I h l e". Kontakt siehe hier www.noe.gv.at/noe/Ergebnisse.html?st=Doris+Ihle und [2].
Die Mutter hält fest: "Das Jugendamt Mistelbach schätzt tägliche Gewalt an [Max] in der Schule als förderlich für seine kindliche Entwicklung ein. Die Spirale der Agitation durch die Mistelbacher Behörden zum Schaden meines Kindes nimmt weiterhin offen seinen Lauf." Das Land Niederösterreich als Kinder- und Jugendhilfeträger zweifelt plötzlich die Effektivität des vorher genehmigten häuslichen Unterrichts an, unterstellt der Mutter auf einmal, ihren Sohn nicht bei Sportvereinen angemeldet zu haben und ihn auch sonst nicht richtig zu erziehen. Daher zur Erinnerung:
Am 11.2.2021 dokumentiert eine Hilfsorganisation: "Am 11. Februar 2021 rief das Landeskriminalamt (N.N. ..) bei KJH Frau Seidelberger an, meldet große Bedenken gegen den Vater an und regte eine EV [Einstweilige Verfügung] an. Frau Seidelberger rief dann bei KM [Kindesmutter] an, sagte sie würde keine EV erlassen, da der Vater sich ruhig verhalte." und "Rief bei Fr. Seidelberger an, wollte Stellungnahme von Jugendamt. Jugendamt blockte das ab .. [Hilfsorganisation]: Vom Jugendamt Mistelbach ist keine Hilfe zu erwarten."
Am 2.2.2024 spricht das Bezirksgericht Mistelbach der Mutter die Obsorge zu*: "Dem Vater [N.N.] wird die Obsorge für den mj. [Max] .. entzogen, sodass die Obsorge in Hinkunft der Mutter [N.N.] alleine zukommt."
Am 30.4.2024 notiert FSA Seidelberger (Zitat aus "Gesprächsprotokoll zum Hilfeplangespräch")*: "Frau [N.N. die Mutter] hat auch eine Heimbeschulung (Unterricht zuhause) überlegt - dies ist allerdings nur mit einem Abschluss der laufenden Klasse möglich .."
Am 11.6.2024 schreibt FSA Seidelberger in einer Stellungnahme* an das Bezirksgericht Mistelbach: "Eine akute Gefährdung des mj. [Max] liegt derzeit aus Sicht der Kinder- u. Jugendhilfe nicht vor".
Ebenfalls am 11.6.2024 hält das Landesgericht Korneuburg in seinem Beschluss* fest: "Bei ihrem Erziehungsverhalten ist die Mutter insgesamt am Wohle [von Max] orientiert, sie bringt gegenüber dem Kind Wärme und Empathie zum Ausdruck, beim Hausbesuch der FJGH [Familien- und Jugendgerichtshilfe] wurde ein vertrauter und liebevoller Umgang beobachtet. Im Gespräch zeigte sich die Mutter reflektiert und offen. Von Seiten der WKJH [Wiener Kinder- und Jugendhilfe, also des Wiener Jugendamtes] wird die Mutter zuverlässig und offen beschrieben und keine akute Gefährdung [von Max] bei der Mutter gesehen" (Seite 9 von 17).
Dieses Gericht hält u.a. aber auch fest: "Aus Anlass des Rekurses .. dahingehend abgeändert, dass der Vater ermächtigt wird, sich eigenständig Informationen in [Max]s Schule und bei seinen behandelnden Ärzten einzuholen .. Der ordentliche Revisionsrekurs ist nicht zulässig" (Seite 1 von 17) und (Zitat): "Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Vater wegen §§ 83 .. 206 .. 207 .. 212 .. 105 .. StGB .. ein. Der Fortführungsantrag wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Wien .. zurückgewiesen" (Seite 2 von 17); und weiters: "Mit Eingabe vom 14.09.2023 .. gab die Mutter bekannt mit [Max] wieder in den Haushalt der mütterlichen Großmutter, somit an ihren ursprünglichen Wohnort .. in [Mistelbach], übersiedelt zu sein. Wiederum musste [Max] die Schule wechseln" (Seite 3 von 17).
Zitat: "Die Mutter sei ihrer Verpflichtung .. nicht nachgekommen, weshalb ihr .. aufgetragen worden sei, diesen Informationspflichten binnen 5 Tagen nachzukommen, widrigenfalls eine Geldstrafe von 3.000 Euro verhängt werde. Diesem Auftrag sei die Mutter nur unvollständig nachgekommen .. [die Mutter hat] darauf verwiesen .., die Information der Familien- und Jugendgerichtshilfe übermittelt zu haben bzw., dass die Informationen auch dem Gerichtsakt zu entnehmen seien. Unzweifelhaft sei eine Hormontherapie ein erheblicher medizinischer Eingriff bei einem Kind und falle der festgestellte Testosteronmangel mit anschließender Hormontherapie selbstverständlich unter die Informationspflicht. Die Mutter verkenne auch, dass sie zur direkten Information an den Vater rechtskräftig verpflichtet worden sei .." (Seite 5 von 17). Die wesentliche Frage, warum das Kind eine Hormontherapie braucht, weil nämlich durch den schweren sex. Missbrauch ein Testosteronmangel entstanden ist, wird von den Gerichten einfach totgeschwiegen. Sie vertuschen den Missbrauch. Die Staatsanwaltschaften stellen ihre Untersuchungen ein, die Gerichte ignorieren die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen des Missbrauchsverbrechens und versuchen gleichzeitig, die Mutter in ein schlechtes Licht zu rücken.
Zitat: "Die engmaschige Unterstützung des Kinder- und Jugendhilfeträgers soll sicherstellen, dass es künftig – entsprechend dem kindlichen Bedürfnis nach Kontinuität und Stabilität nicht zu weiteren Schulwechseln kommt .." (Seite 8 von 17). Und auf Seite 10 stellt das Gericht fest, dass es "einen weiteren kindeswohlgefährdenden Schulwechsel zu vermeiden" gilt. Soll [Max] sich weiter von Mitschülern schwer verletzen und krankenhausreif schlagen lassen? Die Behörden bringen immer wieder die Floskel zum "kindlichen Bedürfnis nach Kontinuität und Stabilität " – Zitat Mutter: "In unserem Fall wird Kontinuität um jeden Preis gefordert, auch wenn Verletzungen und schwere Traumatisierungen meines Kindes die Folge sind." Ein Kind, das täglich in der Schule gequält wird, sucht ganz sicher keine Kontinuität in dieser Schule. Kontinuität und Stabilität hat Max daheim bei seiner Mutter! Aber genau dieses Daheim will das Jugendamt ihm jetzt auch noch nehmen! FSA Seidelberger vom Jugendamt Mistelbach hat den Antrag auf Fremdunterbringung eingereicht. Nicht ein Schulwechsel ist kindeswohlgefährdend, sondern die Solidarität mit dem mutmaßlichen Täterkreis.
Zitat: "Auf diese (und weitere) Ausführungen stützte das Erstgericht die Feststellung, "dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass kein sexueller Missbrauch durch den Vater stattgefunden hat, sondern [Max]s Missbrauchsschilderungen durch zahlreiche nicht fachgerechte Befragungen und einer dauernden Beschäftigung (auch in der Therapie) durch Fremdsuggestion entstanden sind und Pseudoerinnerungen suggeriert wurden" (Seiten 11, 12 von 17) [4].
Am 24.7.2024 bestätigt die Bildungsdirektion für Niederösterreich der Mutter*: "Die Bildungsdirektion für Niederösterreich nimmt die Anzeige der Teilnahme des Schülers [Max] .. am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2024/2025 gem. § 11 Schulpflichtgesetz .. zur Kenntnis ..".
Am 12.9.2024 erhält [Max] die Anmeldebestätigung* seines Sportvereins: "Hallo [Max], vielen Dank für deine Anmeldung zum Try Out 2024! [Sportverein]. Wir freuen uns schon, dich begrüßen zu dürfen.".
Am 24.9.2024 hält die zuständige Richterin in einem Aktenvermerk fest: "Die Direktorin [der Volksschule] hat mich im Zuge eines Gesprächs über den Umfang des Informationrechts des Vaters darüber informiert, dass [Max] für den Hausunterricht angemeldet wurde und dies auch bewilligt wurde. Überdies sei die Mutter mit dem Kind nach .. verzogen. Ich telefoniere auch mit Frau Seidelberger (BH Mistelbach), die dies bestätigt und bekannt gibt, dass der Akt behördenintern an die BH [Bezirkshauptmannschaft am neuen Wohnort] weitergegeben wird. Mit dem Umzug werden auch alle Betreuungsmaßnahmen durch die BH eingestellt. Akuter Handlungsbedarf wird aber von Seiten der BH nicht gesehen."
Am 25.9.2024 erhält Max nochmals eine Erinnerung seines Sportvereins.
Am 27.9.2024 erhält das Kind ein Formular mit den Übungen vom Sportverein.
Am 5.11.2024 schreibt die Bildungsdirektion für Niederösterreich*: ".. Der minderjährige [Max] .. erfüllt seine österreichische allgemeine Schulpflicht (aufgrund des der Bildungsdirektion für Niederösterreich bekannten Sachverhaltes) derzeit rechtskonform durch Teilnahme am häuslichen Unterricht nach dem Lehrplan der Volksschule auf der 4. Schulstufe gemäß § 11 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG)."
Alles war in Ordnung. Alle waren informiert, alles passte. Dann gab es den Zuruf des Vaters, des mutmaßlichen Haupttäters, und die Behörden wollen plötzlich das Kind holen!
3.3. Ergänzung/Korrektur zur Stellungnahme FSA am 22.10.2024
Zitat: "Aufgrund einer Meldung durch die Anwältin des Kindesvaters, es liege aufgrund des häuslichen Unterrichts eine akute Kindeswohlgefährdung vor, wurde die Kinder- u. Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft [des neuen Wohnorts] ersucht im Rahmen einer Abklärung Kindeswohlgefährdung zu erheben, ob am neuen Wohnort eine akute Gefährdung des mj. [Max] vorliege. Seitens der Bezirkshauptmannschaft [des neuen Wohnorts] konnte keine akute Gefährdung festgestellt werden ..". Warum nach den mehrfachen amtlichen Feststellungen, dass das Kind bei der Mutter NICHT gefährdet ist, der Antrag des Landes Niederösterreich überhaupt eingereicht wurde, ist nicht nachvollziehbar. Falschauskünfte von Seiten des Kindsvaters wurden schon früher gutachterlich dokumentiert (Zitat): "Obwohl 'die Austestung des Kindsvaters im Rahmen der gerichtlich angeordneten Begutachtung durch Mag. [N.N.] anhand des weltweit standardisierten MMPI 2 Testverfahrens (Persönlichkeitstest) eine gänzlich konträre Zusammenschau der Persönlichkeitsstruktur: so weist der Kindsvater stark erhöhte Lügenwerte und Korrekturwerte auf, ebenso auffällig erhöhte Paranoia und Psychopathiewerte' zeigt ..". Quelle (Pkt. 6.6.): www.pressetext.com/news/der-fall-max-angriffe-auf-leib-und-leben-des-kindlichen-zeugen.html
Zitat: "Der mj. [Max] fehlte lt. Auskunft der VS Ulrichskirchen-Schleinbach im ersten Semester des Schuljahres 2023/2024 an 38 Fehltagen u. 3 Stunden an verschiedenen Tagen. Im zweiten Semester war es zu 44 Fehltagen gekommen." Während Frau Seidelberger in punkto Gefährdung des Kindes von der Gegenseite falsch informiert wurde, erhielt sie hinsichtlich der Fehlzeiten in der Schule möglicherweise auch falsche Informationen von der Schule. In der "Korrektur" von FSA Seidelberger sind immer noch 14 Fehltage zu viel angegeben. Warum sowohl in ihrer "Stellungnahme" als auch in der "Korrektur zur Stellungnahme" falsche Zahlen zu Ungunsten des Kindes aufscheinen, und trotzdem der Antrag des Landes Niederösterreich auf Obsorge-Entzug nicht zurückgenommen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Wäre Max nicht ständig in der Schule angegriffen und traktiert worden, wäre es zu keiner Verletzung, zu keiner Krankschreibung, zu keinen Krankenhausaufenthalten und daher zu keinen Fehlzeiten in der Schule gekommen! Diese Zusammenhänge sollen nicht thematisiert werden? Oder anders formuliert: Wer zieht die Fäden und kontrolliert das Jugendamt Mistelbach?
Zitat: "Bezüglich des Home-Schoolings durch die Kindesmutter, teilt diese mit, dass sowohl die Kinderärztin als auch die Direktorin jener Schule, welche Max zuletzt besucht hat, dringend ein schulfreies Jahr empfohlen hätten .. Die Kindesmutter teilt zudem mit, dass der Plan des Umzugs und jener der Heimbeschulung mit der zuständigen Sozialarbeiterin der Kinder- u. Jugendhilfe in Mistelbach vorab besprochen wurde." Hierzu schrieb Frau Seidelberger bereits am 30.04.2024 in ihrem "Gesprächsprotokoll zum Hilfeplangespräch": "Frau [N.N. die Mutter] hat auch eine Heimbeschulung (Unterricht zuhause) überlegt - dies ist allerdings nur mit einem Abschluss der laufenden Klasse möglich .. [die Mutter] sagt dass sie eine Beschulung in einer VS [Volksschule] als Ziel hat - der Heimunterricht ist nicht das Ziel."
Zitat: "Die Wohnverhältnisse wurden als völlig in Ordnung beurteilt. Eine akute Kindeswohlgefährdung konnte nicht festgestellt werden ..". Warum also der Antrag auf Obsorge-Entzug und Fremdunterbringung des Jugendamtes Mistelbach nicht zurückgezogen wurde, ist nicht nachvollziehbar.
3.4. Antrag gem. § 111 JN - Dringende Mitteilung am 30.10.2024
Die Mutter stellt beim Bezirksgericht Mistelbach obigen Antrag [5] und stellt die Unklarheiten, Unwahrheiten und Falschdarstellungen, welche die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach schriftlich festgehalten hat, richtig. Anfangs erklärt sie, warum Mutter und Sohn öfters umziehen mussten. Zitate aus dem Schriftsatz: "Der mj. [Max] und die Kindesmutter sind, wie sowohl dem Gericht als auch der Kinder- und Jugendhilfe bekannt, nach .. umgezogen .. Frau Seidelberger wurde über den Aufenthalt der Familie [N.N.] .. durch die Kindesmutter nachweislich in Kenntnis gesetzt .. Die nunmehrige Wohnung und die Umgebung in .. sind dem mj. [Max] vertraut .. Die Kinder- und Jugendhilfe Mistelbach wurde bereits via E-Mail der Rechtsvertretung vom 2.9.2024 über deren verbleibenden Aufenthalt im Bezirk [des neuen Wohnsitzes] informiert, gem. § 7 des Niederösterreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetz ist dadurch die Bezirkshauptmannschaft [des neuen Wohnorts] zuständig. Die umgehende Übertragung der Zuständigkeit an die BH [des neuen Wohnorts] wurde der Kindesmutter durch die DSA Fr. Seidelberger via E-Mail vom 5.9.24 zugesagt."
3.5. Gerichtsverhandlung ist für 14.11.2024 angesetzt
Die Ladung für die Gerichtsverhandlung kam am 10. Geburtstag von Max an der Wohnadresse von Mutter und Kind an. Ein Schlag ins Gesicht für beide. Zersetzend. Genau wie tausende Kindes-Entnahmen durch das Jugendamt zu Weihnachten oder anderen Festtagen. Bösartig. Familienzerstörend. Wann stehen die Menschen endlich gegen diesen Staatsterror auf!?
4. Zwei E-Mails der Mutter
4.1. E-Mail der Mutter an FSA Seidelberger am 15.10.2024
Sehr geehrte Fr. Seidelberger, Wie ich heute erfahren habe werden wir uns leider innerhalb kürzester Zeit als Gegner vor Gericht wiedersehen. Bitte entschuldigen Sie nun diese direkte und lange Ansprache, aber diese erscheint mir im Moment akut notwendig: Ihr doch recht massives Einschreiten der letzten Wochen ist meiner Meinung nach nicht notwendig und sehr schade - ich war stets offen, kooperativ, ehrlich und paktfähig mit der BH Mistelbach, respektive mit Ihnen, Hr. Leeb und Fr. Steininger. Ich habe die Zusammenarbeit sowohl mit [Jugendamt Wien] und in Folge mit Ihnen stets einvernehmlich erlebt bzw wurde mir diese auch so von Seiten der BH vermittelt. Siehe auch den unten weitergeleiteten E-Mail-Verlauf.
Eine Sache von vielen möchte ich bereits jetzt richtig stellen - weil ich sehr stolz darauf bin dass [Max] bereits seit 12.9.24 bei [N.N.] angemeldet ist und auch schon bei [N.N.] mittrainiert hat. Auf dem Foto ist [Max] .. [mit einem anderen Kind] während dem Tryout am 27.9. zu sehen. An diesem Tag wurde er auch angemeldet. Es ist mir ein Rätsel weshalb in Ihrer Stellungnahme vom 9.10.24 geschrieben steht, dass [Max] dieser sportlichen Vereinstätigkeit nicht nachkommt. Auch kann ich die von Ihnen angegebenen, angeblich nicht eingehaltenen Termine mit Hr. Leeb und Fr. Steininger nicht nachvollziehen - diesbezüglich bitte ich um Bekanntgabe der exakten Daten um welche ausgefallenen Termine es sich handeln soll. Ich persönlich habe akribisch Buch über die Termine geführt, und liegen mir alle Whatsapp Verläufe mit den freien Trägern auf. Auch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sowohl Sie persönlich, als auch die freien Träger Lebenskompass und Fuchsbau sämtliche kinderärztliche Atteste erhalten haben, die für eine Heimbeschulung meines Kindes für das Schuljahr 2024/25 sprechen. Weshalb Ihrerseits nun ein Antrag auf Übertragung der vollen Obsorgerechte für mein Kind an den KJHT bei Gericht eingelangt ist, gibt mir bei der aufliegenden Faktenlage reichlich Rätsel auf.
Über die katastrophalen Hintergründe, die zu diesen ärztlichen Anordnungen pro Home Schooling zur Wahrung des Kindeswohls meines Sohnes geführt haben, wurden Sie meinerseits ausführlichst informiert - siehe Zusammenfassung der Besprechung vom 30.4.24 anbei. Darin räumen Sie die Gewalt, die [Max] in der Schule Ulrichskirchen widerfahren ist, schriftlich ein, und erkennen diese somit an. Dass ich als Kindesmutter der Schule lapidar und mehr oder weniger zu Unrecht eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfe, ist somit bereits in ihren eigenen Worten vom 30.4.24 widerlegt. Hr. Leeb hat meinerseits aussagekräftige, erschreckende Transkripte aus dem Schulalltag [Max]s via WhatsApp erhalten, und empfahl mir daraufhin schriftlich eine Traumatherapeutin. [Max] hat durch die massive und dokumentierte Gewalt in der VS Ulrichskirchen-Schleinbach seelische Narben davongetragen - das wäre wohl bei jedem Kind nach einer derartigen, fortlaufenden Behandlung in einer Schule der Fall gewesen. Max Kinderpsychiaterin .. wollte telefonisch mit Ihnen Rücksprache halten - und konnte Sie leider zu keinem Zeitpunkt erreichen. Da Sie meine Meldung der Gewaltbeweise als lapidaren Vorwurf meinerseits gegen die Schule bzgl. Verletzung der Aufsichtspflicht interpretieren, werden wir nun weitere Beweise vorlegen müssen.
Ich war bereits bzgl Ihrer Gefährdungsmeldung gegen mich, die offenbar erst Anfang Oktober 24 bei der BH [des neuen Wohnorts] einlangte, sehr überrascht und genauso gekränkt. Schließlich wurden Sie meinerseits pro aktiv bereits am 2.9.24, dem ersten Schultag, telefonisch über den Status quo informiert. Hätten Sie hier eine Gefahr durch mich bzw die gewählte Heimbeschulung erkannt, hätten Sie doch ad hoc am 2.9.24 - spätestens am 3.9.24 eine Gefährdungsmeldung gegen mich absetzen müssen. Stattdessen informierten Sie mich, dass Sie nichts davon gewusst hätten, dass ich einen Antrag bzgl Heimbeschulung gestellt hätte. Während einer Helferkonferenz am 3.4.24 wurde die Empfehlung pro Heimbeschulung unmissverständlich .. ausgesprochen - in Anwesenheit von Hr. Leeb, meiner Mutter und mir. Ich sehe Hr. Leeb als Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe an, und er hatte sich der Empfehlung der Pädagogen angeschlossen. Man war sich zu diesem Zeitpunkt einig - ich solle den Antrag .. stellen, man erinnerte mich öfters an eine Frist. Auch in Ihrem Transkript vom 30.04.24 (Besprechung mit Ihnen, Hr. Leeb, Fr. Steininger, meiner anwaltlichen Vertretung und mir selbst auf der BH Mistelbach) hatten Sie angeführt dass für die Heimbeschulung ein positives Abschlusszeugnis der aktuellen Schulstufe notwendig ist.
Als betreute Partei bin ich für die Kommunikation zwischen Ihnen und den freien Trägern nicht verantwortlich - aber ich hatte nicht den Eindruck, so auch in der schriftlichen Zusammenfassung unseres Termins nachlesbar, dass sie am 30.04.24 nicht informiert waren. Auch bedeutet das Stellen eines Antrages noch lange nicht, dass dieser von der Schulbehörde aus auch genehmigt wird. Und auch wenn dieser genehmigt wird, bedeutet das nicht, dass die Obsorgeberechtigten die Heimbeschulung dann auch wahrnehmen. Die Lebensumstände - vor allem unser bereits im Sommer 24 eingeläuteter Verbleib in [der neuen Wohnung] .. hat mich dazu veranlasst dem Ratschlag der Pädagogen und der Kinderärzte zu folgen. Ich verstehe es absolut nicht, weshalb [Max] nun aus seiner ihm vertrauten Familie herausgerissen werden soll, wo wir im Endeffekt ärztliche Anordnungen und Empfehlungen der Bildungsdirektion NÖ befolgen. Denn gerade durch dieses Jahr Home Schooling wird sein soziales und offenes Wesen, das Sie immer so gelobt und anerkannt haben, wieder aufgebaut und sein Vertrauen in andere Kinder und vor allem in sich selbst und sein Können gefördert. Wir sind auch in diesem Verein Mitglied, der mir im Übrigen von Hr. Leeb genannt wurde .. Ein Zusammenschluss von Eltern, die ihre Kinder heimbeschulen (und zwar immer, nicht nur temporär wie [Max] für ein Jahr) und sich regelmäßig treffen.
Hätten Sie mir während der rund 6 monatigen Betreuung in irgendeiner Form vermittelt, dass eine Heimbeschulung [Max]s durch mich und meine engste Verwandtschaft (allesamt pensionierte Volksschullehrerinnen) für Sie eine Kindeswohlgefährdung darstellt, hätte ich Ihnen nicht von mir aus darüber während einem Telefonat, das als Verabschiedung gedacht war, berichtet. Wie ich durch die Vertreter der BH [des neuen Wohnorts] erfahren habe, hegten sie auch Sorge bzgl [Max]s Wohnsituation [am neuen Wohnsitz]. Auch hier hätten Sie mich ohne weiteres persönlich kontaktieren können - wir wohnen in einer [sehr großen Luxuswohnung] mit drei Terrassen und [Max] hat ein wunderschönes Zimmer. Auch [früher] hatte Max in einem tollen Ambiente gelebt - was Ihrerseits leider nie anerkannt wurde. Soziale Isolation meines Kindes gibt es nicht - schließlich muss man auch in der Heimbeschulung die Fahrrad Prüfung, Schwimmabzeichen (Frei- und Fahrtenschwimmer) und somit Schwimmkurse besuchen. Zusätzlich macht er [mehrere Sportarten]. Wir sind sehr gut ausgelastet und ich bin froh darüber dass sich [Max]von der dokumentierten Schul-Hölle in der VS Ulrichskirchen-Schleinbach langsam, aber doch erholen kann .. Der nun folgende Obsorgeantrag macht mich einfach nur sprachlos und lässt mich auch ratlos zurück. [Max] hat eine fürchterliche Form der Gewalt innerhalb der Volksschule Ulrichskirchen-Schleinbach erfahren - während Ihrer Betreuungszeit, innerhalb der Familienintensivbetreuung - aber auch schon zuvor. Trotz verzweifelten Berichten von [Max], mir und meiner Mutter schritt die BH Mistelbach zum Schutz des Kindes nicht ein. Nun im nächsten Schritt das ohnehin traumatisierte Kind aus unserem familiären und vertrauten Umfeld reißen zu wollen ist die meiner Meinung nach gänzlich ungeeignete Herangehensweise - und meinem Kind gegenüber alles andere als fair.
4.2. E-Mail der Mutter an FSA Seidelberger am 16.10.2024
Sehr geehrte Fr. Seidelberger, .. Wie Sie mir heute gegenüber am Telefon eingeräumt haben, wollten Sie mit dem Antrag auf Fremdunterbringung von [Max] bei Gericht lediglich ein 'Zeichen setzen'. Hierbei muss ich klar stellen, dass ein Pflegschaftsverfahren kein passender Ort für Aktionismus ist, und es sich bei [Max] um keinen Kühlschrank, sondern um ein traumatisiertes Kind handelt, das bereits in der Vergangenheit durch etliche Behörden in Mistelbach massiv verhöhnt und verächtlich gemacht wurde .. Für mich .. liest sich Ihre Stellungnahme und der Antrag des/der Kollege/in Ihle tot ernst, und nicht als Aktionismus - die darin enthaltenen Falschangaben müssten von der BH Mistelbach richtiggestellt werden. Ich möchte Sie hiermit bitte dazu auffordern eine Richtigstellung bis zum 25.10.24 an das Pflegschaftsgericht zu schicken. Mir ist es nun wichtig dass eine rasche Übergabe an die BH [des neuen Wohnorts] erfolgen kann ..
Eine Zusammenarbeit zw der Familie .. und den bis dato eingeschalteten KJHT ist nie an mir gescheitert. Laut telefonischer Auskunft Ihrer Vorgesetzten sollte sich eine positive Stellungnahme der BH [des neuen Wohnorts] im Pflegschaftsakt befinden - auf Nachfrage bei Gericht zwecks Akteneinsicht ist diese aktuelle Stellungnahme nun nicht im Akt auffindbar. Bitte übermitteln Sie diese doch nicht unwesentliche und vor allem aktuelle Stellungnahme der BH [des neuen Wohnorts] .. an das Bezirksgericht Mistelbach an den laufenden Pflegschaftsakt. Danke Ihnen und beste Grüße ..
5. Rituelle Gewalt gegen Kinder
5.1. Niederösterreich: Der Menschenrechtsrat (Generalversammlung) der Vereinten Nationen berichtet 2023 über den Fall "Kurt gegen Österreich":
(betrifft St. Pölten) "Die Gruppe reichte auch schriftliche Anmerkungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Fall Kurt gegen Österreich .. ein, in dem es um die Ermordung eines 8-jährigen Jungen durch seinen Vater ging, nachdem die Mutter zuvor häusliche Gewalt behauptet hatte." [Seite 8, 3. Abs.] Quelle: www.pressetext.com/nfs/290/731/pdf/0.pdf Weitere Informationen: www.bmi.gv.at/magazinfiles/2021/09_10/richtungsweisende_entscheidung.pdf
5.2. Die Gewalt gegen Kinder ist überall in Niederösterreich …
Insider sagen, es gäbe in ganz Niederösterreich kein einziges Dorf, wo es zu KEINEM Kindsmissbrauch gekommen ist. Hier seien nur einige Missbrauchsorte als Beispiele genannt: Amstetten, Hollabrunn, Stift Göttweig, Maria Roggendorf, Rohrbach an der Gölsen, Eggendorf, Altenberg, Pitten, Willendorf, Ybbs, Stiefern, etc. Nicht allzu weit von Mistelbach entfernt befindet sich die Gemeinde Langenlois, wo der "Freimaurer-Tempel" der Teichtmeisters zu sehen ist: www.krone.at/3056322 In Mistelbach selbst befindet sich das Nitsch-Museum des umstrittenen "Blutkünstlers" Hermann Nitsch (siehe z.B. www.diepresse.com/6127767/hermann-nitsch-vom-verhassten-blutkuenstler-zum-grossartigen-botschafter) … aber auch in ganz Österreich [6][7]
6. Institutionelle Gewalt und das Kaposystem
"In den 1990er Jahren drangen weltweit schwerwiegende Gewaltvorfälle in öffentlichen und religiösen Einrichtungen, die mit der Betreuung und Erziehung von Kindern beauftragt waren, an die Oberfläche und ins öffentliche Bewusstsein. Auch in schulischen und außerschulischen Institutionen (Internaten, Schülerwohnheimen, WGs usw.) gab und gibt es solche Vorfälle, in denen das Personal Gewalt und Machtmissbrauch an Schülerinnen und Schülern ausübt oder durch fehlende Sensibilität und mangelhafte Aufsicht Gewalt unter Kindern und Jugendlichen nicht erkennt und beendet.
Diese Form der körperlichen, sexuellen und psychischen Gewalt an einem Kind, die durch eine erwachsene Autoritätsperson in einem institutionellen Setting verübt wird, wird als institutionelle Gewalt bezeichnet. Die Häufigkeit von institutioneller Gewalt scheint über verschiedene Länder, Institutionen und Personengruppen hinweg relativ hoch zu sein (Witt et al., 2019). Als besonders problematische Charakteristika gelten der unangemessene Macht- und Autoritätsmissbrauch seitens der Täterinnen und Täter, die eigentlich für das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen verantwortlich sind, sowie die oftmals systematische und multiple Ausübung von Gewalt. Eine Form der institutionellen Gewalt besteht darin, dass Kinder dazu angehalten werden, andere Kinder durch ritualisierte Handlungen zu demütigen und zu verletzen ("Kaposystem"). Auch das Tolerieren und Nicht-Beenden von Übergriffen und Demütigungs- und Gewalthandlungen unter Kindern bzw. Jugendlichen, die eigentlich in Institutionen besonderen Schutz erhalten sollten, gilt als eine Form der institutionellen Gewalt. Betroffene sind oft Mehrfachtraumatisierungen ausgesetzt und leiden in der Folge an erheblichen Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit und der Funktionsfähigkeit (siehe Lueger-Schuster, 2018).
Gemeinsam (weiter-)entwickelte Kinderschutzkonzepte und umfassende Kinderschutzstrategien in Schulen schaffen Rahmenbedingungen, in denen das Kindeswohl oberste Priorität hat und Schülerinnen und Schüler bestmöglich vor jeder Art von Gewalt geschützt werden." Quelle:
www.schulpsychologie.at/gesundheitsfoerderung/gewaltpraevention-1/kinderschutz-und-schule/2-formen-von-gewalt
7. Warum hatte der pädokriminelle Jeffrey Epstein einen österreichischen Pass?
https://tkp.at/2024/01/05/stimmen-zum-fall-epstein
www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/9321/imfname_1432388.pdf
www.washingtonexaminer.com/news/2601747/epstein-used-austrian-passport-with-fake-name-in-the-1980s-prosecutors
www.pressetext.com/news/der-fall-luna-rituelle-gewalt-das-maedchen-hat-tunnel-kaefige-und-kinderjagden-ueberlebt.html
Fußnoten
[1] Florian Teichtmeister
https://unser-mitteleuropa.com/139982
https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/akt-geschlossen-wer-schuetzt-paedo-freimaurer-teichtmeister-und-mitwisser
www.guidograndt.de/2024/05/03/gastkommentar-lois-sasek-schuetzte-die-oesterreichische-justiz-paedokriminellen-schauspieler-freimaurer
https://report24.news/grobe-ungereimtheiten-beim-teichtmeister-prozess-warum-wollte-niemand-nachfragen/?feed_id=33301
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230921_OTS0183/fpoe-stefan-fall-teichtmeister-justizministerin-zadic-schweigt-zu-offenen-fragen
www.watson.ch/leben/oesterreich/286882378-das-koks-in-der-matratze-neue-details-im-fall-teichtmeister
https://exxpress.at/news/unfassbar-teichtmeister-las-texte-von-missbrauchten-kindern-im-parlament
www.oe24.at/oesterreich/chronik/teichtmeister-las-texte-von-missbrauchten-kindern-im-parlament/542152794
www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/13551/imfname_1504398.pdf
www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13188/imfname_1545775.pdf
www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/14059/fname_1518518.pdf
[2] Niederösterreich - Verwaltung
www.noe.gv.at/noe/Ergebnisse.html?st=Barbara+Seidelberger
www.noe.gv.at/noe/Ergebnisse.html?st=Doris+Ihle
[3] § 138 ABGB
https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/138
[4] "Falsche Erinnerung" (False Memory) - These für Täter-Verteidigung
"Das Stichwort lautet: False Memories, also falsche, induzierte Erinnerungen. All das dient dem Ziel öffentlicher Meinungsmache, der Manipulation und dem Versuch, Opfer solcher Gewaltverbrechen als unglaubwürdig darzustellen." Quelle: www.nexus-magazin.de/files/gratis/artikel/Nex110_08_W-V-50Voices.pdf (Seite 87)
"Das Konstrukt dient .. der Unterminierung der Glaubwürdigkeit von Opfern und dem Schutz der Täter." Quelle: https://erwachsene-scheidungskinder.blogspot.com/2010/06/hintergrunde-uber-das-false-memory.html
"Die False-Memory-Bewegung vertritt außerdem die wissenschaftlich längst widerlegte Meinung, dass es dissoziative Störungen – etwa eine Amnesie – als Folge von Gewalt überhaupt nicht gäbe." Quelle: www.nexus-magazin.de/files/gratis/artikel/Nex110_08_W-V-50Voices.pdf
"Die False-Memory-Syndrome-Foundation (FMSF) wurde 1992 in den USA von Personen gegründet, die der sexualisierten Gewaltausübung beschuldigt waren .." Quelle: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/210
"Diese würden den Betroffenen Erinnerungen suggestiv einreden." Quelle: https://taz.de/Rituelle-Gewalt/!5912309/
"Im Internet kann man viele Informationen finden, die das angebliche Syndrom der 'falschen Erinnerung' als einen Schwindel entlarven." Quelle: www.screamsfromchildhood.com/false_memory.html
"Bis heute gibt es keine systematische Beschreibung oder empirische Überprüfung der Thesen. Aus diesem Grund wurde das 'False memory syndrome' von keiner anderen wissenschaftlichen Fachgesellschaft oder bedeutendem Verein anerkannt. Auch hat es deswegen keinen Eingang in die gängigen Diagnosesysteme gefunden." Quelle: www.psiram.com/de/index.php/False_Memory_Syndrome_Foundation
"Es wird festgestellt, dass das 'False Memory Syndrome' in Ermangelung einer substanziellen wissenschaftlichen Unterstützung am besten als pseudowissenschaftliches Syndrom charakterisiert wird, das zur Verteidigung gegen Ansprüche von Kindesmissbrauch entwickelt wurde." Quelle: https://web.archive.org/web/20201002091728/http:/www.leadershipcouncil.org/1/res/dallam/6.html
"Maxwell-Verteidigung .. Die Anschuldigungen gegen Maxwell sind das 'Produkt falscher Erinnerungen ..'." Quelle: www.20min.ch/story/prinz-andrew-sass-im-lolita-express-epstein-pilot-belastet-auch-andere-promis-900527207693
"Standardpropaganda .. Es gibt keinen rituellen Missbrauch .. Die Erinnerungen sind falsch .." Quelle: https://cathyfox.wordpress.com/2022/07/14/real-memories-fake-false-memory-foundation/
"Diese Theorien wurden verwendet, um die Glaubwürdigkeit von Überlebenden von Vergewaltigung und Kindesmissbrauch anzugreifen. Sie wurden verwendet, um Verbrechen gegen Kinder und Erwachsene zu vertuschen." Quelle: https://neilbrick.com/articles/the-modern-false-memory-syndrome-movement-in-the-united-states-neil-brick/
"Bei der geltenden Rechtslage werden die Täter geschützt und nicht das Opfer." Quelle: www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/12-jaehrige-missbraucht-alle-17-kids-amtsbekannt/587474394
"Haftbefehle wurden seitens der Staatsanwaltschaft Wien bisher nicht ausgestellt, sodass sich die Verdächtigen wieder auf freiem Fuß befinden." Quelle: https://reitschuster.de/post/12-jaehriges-maedchen-erlebt-monatelanges-martyrium/
"Mir wurde gesagt, das hätte man mir eingeredet." Quelle: www.deutschlandfunk.de/der-kampf-gegen-rituelle-und-sexuelle-gewalt-zwischen-angst-100.html
"Viele Opfer satanischen rituellen Missbrauchs oder organisierten Missbrauchs in einem elitären Pädo-Netzwerk werden .. mit Unglauben konfrontiert .." Quelle: www.pravda-tv.com/2022/07/elite-paedophilie-ist-das-am-besten-geschuetzte-geheimnis-der-welt-video/
"Die False-Memory-Syndrome-Foundation (FMSF) wurde 1992 in den USA von Personen gegründet, die der sexualisierten Gewaltausübung beschuldigt waren .." Quelle: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/210
"Julia Winter hat oft erlebt, dass ihr nicht geglaubt wird .. Ihren Vater beschreibt Winter als manipulativ, sadistisch und zugleich als einen angesehenen und einflussreichen Mann .." Quelle: https://taz.de/Rituelle-Gewalt/!5912309/
"Der Schwindel vom 'false memory syndrome'." Quelle: www.screamsfromchildhood.com/false_memory.html (dt./engl.)
"Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiere auf fehlerhaften Erinnerungen." Quelle: www.merkur.de/welt/anklage-ghislaine-maxwell-raffinierte-sexualstraftaeterin-zr-91191397.html
"Lügen, die der Vermeidung von Enthüllungen .. dienen .. Solche Täter sind sehr darauf bedacht, potenzielle Beziehungen ihrer Opfer zu Therapeuten .. zu zerstören." Quelle: Jenseits des Vorstellbaren (von Alison Miller) Seite 187
[5] JN 111
www.jusline.at/gesetz/jn/paragraf/111
[6] Berichte - Gewalt gegen Kinder (Österreich)
www.justizopfer-hilfe.at/kindesmissbrauch-kinderhandel-in-oesterreich/warum-schuetzt-oesterreichs-justiz-paedophile-missbrauchstaeter
https://tkp.at/2023/09/05/urteil-im-fall-teichtmeister-schockt-oesterreich/
https://report24.news/grobe-ungereimtheiten-beim-teichtmeister-prozess-warum-wollte-niemand-nachfragen/?feed_id=33301
www.krone.at/3055972
https://noe.orf.at/stories/3214874/
www.heute.at/s/misshandlung-an-wiener-kinderheimen-millionen-entschadigung-fur-2384-opfer-weisser-ring-abschlussbericht-51793511
www.derstandard.at/story/2000131240220/leben-im-kinderheim-geschlagen-und-eingesperrt
www.spiegel.de/panorama/justiz/oesterreich-missbrauch-in-katholischer-kirche-nach-23-jahren-aufgedeckt-a-1206371.html
https://wien.orf.at/v2/news/stories/2537990/
https://kurier.at/chronik/wien/kinderheim-des-grauens-wir-wurden-alle-vergewaltigt-und-verkauft/733.814
www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/osterreich-das-land-in-dem-heimkinder-brutal-missbraucht-und-misshandelt-wurden-6661363.html
https://kurier.at/chronik/oesterreich/misshandelt-wenn-das-jugendamt-dich-zu-einer-moerderin-steckt/400035790
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/wimmersdorf-phantom-kinderheim-im-schatten-der-nazis/30.715.508
www.diepresse.com/1419113/kinderheime-der-suendenfall-des-roten-wien
www.profil.at/home/kinderheim-wilhelminenberg-zu-entsetzen-360390
www.meinbezirk.at/innere-stadt/c-lokales/kind-tot-jugendamt-informierte-mutter-nicht_a487189
www.deutschlandfunkkultur.de/zps-zentrum-fuer-politische-schoenheit-otto-muehl-werkschau-100.html
https://noe.orf.at/v2/news/stories/2605050/
www.abendblatt.de/vermischtes/article108144881/Missbrauchsskandal-in-Wiener-Kinderheim-schockiert-Oesterreich.html
www.furche.at/feuilleton/zeitgeschichte/hans-hermann-groer-der-kardinal-als-missbrauchstaeter-1234243
www.profil.at/home/brief-kardinal-groers-vertuschung-vatikan-270203
usw. usw. usw.
[7] Weitere Hintergrund-Information
www.50voices.org/menschen/
www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-gerichtsurteil-maedchen-bleibt-bei-mutter.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Zersetzung_(Ministerium_f%C3%BCr_Staatssicherheit)
https://betroffen.at
https://traumabasedmindcontrol.com
Aussender: | Verein VICTIMS MISSION |
Ansprechpartner: | Sissi Kammerlander |
Tel.: | +43 676 78 07 229 |
E-Mail: | elisabeth.kammerlander@gmx.at |
Website: | www.pressetext.com/pressmap?id=1486258 |