Diskriminierung von Scientologen in Deutschland laut Bundesgerichtshof illegal
Grobe Verletzung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit
München/Leipzig (pts024/07.04.2022/13:00)
München kann eine Bürgerin nicht wegen "Verweigerung der Distanzierung" zu Scientology von der E-Bike-Förderung ausschließen. Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht (BVerwG.de) verurteilt die Stadt für die Diskriminierung eines Mitglieds von Scientology.
Laut einer Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts ist dies rechtswidrig: "Eine Gemeinde darf die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung, mit der umweltpolitische Zielsetzungen verfolgt werden, nicht davon abhängig machen, dass Antragsteller eine Erklärung zur Distanzierung von der Scientology-Organisation abgeben." Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. https://www.bverwg.de/pm/2022/22
Verweigerung der Förderung verletzt die Religions- und die Weltanschauungsfreiheit
Die Klägerin beantragte eine Zuwendung zum Erwerb eines E-Bikes nach der "Förderrichtlinie Elektromobilität" der beklagten Landeshauptstadt München. Dabei gab sie die im Antragsformular enthaltene "Schutzerklärung in Bezug auf die Lehre von L. Ron Hubbard/Scientology" nicht ab. Mit dieser würde sich der Zuwendungsempfänger dazu erklären, die Lehre von Scientology nicht anzuwenden, nicht zu verbreiten und auch keine Kurse oder Seminare der Organisation zu besuchen.
Die Beklagte (Stadt München) lehnte daher den Antrag mit Hinweis auf die fehlende Erklärung ab und die Scientologin zog daraufhin vor Gericht. Der Verwaltungsgerichtshof hat daraufhin die Stadt München verpflichtet, der Klägerin entsprechend ihrem Antrag eine Förderzusage zu erteilen.
Wird eine solche Erklärung verlangt und ihre Verweigerung mit einem Ausschluss von der Förderung verbunden, greift dies konkret in die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Grundgesetz) garantierte Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein. Der Eingriff ist bereits mangels Rechtsgrundlage verfassungswidrig. Schließlich verstößt die Vorgehensweise der Beklagten gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs.1, GG) und stellt eine unzulässige Differenzierung dar.
Scientologen engagieren sich seit mehreren Jahren für die Verteidigung ihrer Rechte vor Gerichten in Deutschland und setzen sich auch bei der OSZE und der UN für die Achtung ihrer Religionsfreiheit durch deutsche Behörden ein. https://www.scientology.tv/de/documentaries/the-story-of-human-rights.html
Internationale Aufdeckung Deutschlands, das Scientology diskriminiert
Im vergangenen September 2020 hatte Scientology die UN aufgefordert, eine Untersuchung gegen Deutschland wegen Verletzung der Religionsfreiheit einzuleiten. Der Sonderberichterstatter für FORB (Freedom Of Religion Or Belief) Ahmed Shaheed hatte zuvor einen Brief an die deutsche Regierung geschrieben, in dem er sich nach ihren Praktiken zur Diskriminierung von Scientology erkundigte. http://de.scientologyreligion.org/religious-freedom/what-is-freedom-of-religion/page1.html
Scientologen kämpfen konstant dafür, ihre Rechte von deutschen Beamten respektieren zu lassen
Dazu Ivan Arjona gegenüber The European Times: "Beharrlichkeit vor Gericht, internationales Engagement und vor allem die ordnungsgemäße Einhaltung des Rechts- und Justizsystems helfen dabei, die Diskriminierung von Scientology in Deutschland zu beenden."
Die in der 49. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates verabschiedete Resolution "A/HRC/49/L.5 Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung sowie Diskriminierung, Aufstachelung zu Gewalt und Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung" fordert die Staaten (und dazu gehört auch Deutschland) auf:
(a) wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass öffentliche Bedienstete bei der Ausübung ihrer öffentlichen Pflichten Personen nicht aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminieren
(b) Religionsfreiheit und Pluralismus zu fördern, indem die Fähigkeit der Mitglieder aller Religionsgemeinschaften gefördert wird, ihre Religion zu bekunden und sich offen und gleichberechtigt in die Gesellschaft einzubringen
(c) die Vertretung und sinnvolle Teilhabe von Einzelpersonen ungeachtet ihrer Religion in allen Bereichen der Gesellschaft zu fördern
(d) starke Anstrengungen zu unternehmen, um dem religiösen Profiling entgegenzuwirken, worunter die böswillige Verwendung der Religion als Kriterium bei der Durchführung von Befragungen, Durchsuchungen und anderen Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden verstanden wird
Werden einige der deutschen Behörden Scientology und andere trotzdem weiterhin diskriminieren? Dies ist als eine offene Frage zu sehen.
BVerwG 8 C 9.21 - Urteil vom 6.April 2022
Quellen:
https://www.scientologyreligion.de/religious-freedom
(Ende)Aussender: | Scientology Kirche Celebrity Centre Wien |
Ansprechpartner: | Menschenrechtsbüro |
Tel.: | +43 1 6044564 |
E-Mail: | menschenrechtsbuero@celebritycentre.org |
Website: | www.scientology-ccvienna.org |