Expertenkreis präsentiert Anforderungen an Rahmengesetz für Sekundärnutzung von Daten
Anforderungen an Rahmengesetz für Sekundärnutzung von Daten (Bild: Interpharma) |
Basel (pts025/02.11.2023/15:45)
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens muss dringend voranschreiten. Damit die Patientinnen und Patienten, die Forschung sowie das ganze Gesundheitssystem davon profitieren können, braucht es ein fundiertes und koordiniertes Vorgehen sowie einen klaren rechtlichen Rahmen. Orientierung geben soll ein Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten, für welches Interpharma sich im laufenden Jahr eingesetzt hatte. In einem neuen Papier formuliert die Swiss Data Alliance zusammen mit Interpharma und FORS/linkhub.ch nun ihre Anforderungen an ein solches Rahmengesetz aus Sicht der sozialwissenschaftlichen und pharmazeutischen Forschung.
Im vergangenen Jahr zeigte ein von Interpharma in Auftrag gegebenes Gutachten auf, dass der aktuelle Rechtsrahmen zur Nutzung von Gesundheitsdaten einem Flickenteppich gleicht. Im Juni dieses Jahres hat das Parlament die Motion «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» dem Bundesrat zur Umsetzung überwiesen und damit einen wichtigen Richtungsentscheid gefällt: Sie fordert den Bundesrat auf, in einem Rahmengesetz die nötigen Grundlagen zu schaffen, um die Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch begründen und aufbauen zu können. Damit sollen zukünftig Daten über Bereiche wie Gesundheit und Mobilität hinweg für die evidenzbasierte Forschung und politische Entscheidungsfindung miteinander verknüpft werden können.
Im Rahmen der Swiss Data Alliance hat sich ein Expertenkreis zum Rahmengesetz gebildet, dem Interpharma angehört. Gemeinsam mit FORS hat Interpharma in diesem Kreis ein Input-Papier zum Rahmengesetz verfasst, das aufzeigt, welche gemeinsamen Anforderungen die Forschung an ein solches Rahmengesetz stellt. Darunter fallen:
- Die Definition von wichtigen Begriffen, die in allen Datenräumen genutzt werden
- Eine Zugangsnorm für öffentliche Daten und Anreize für private Akteure für Nachhaltigkeit in der Datenerhebung und - pflege
- Die wichtigsten Grundsätze der Konfliktlösung und des Ausschlusses von der Teilnahme an Datenräumen im Falle eines Verstosses
- Umriss der wichtigsten Aufgaben, Dienste und Finanzierungsmodelle einer Datenkoordinationsstelle oder eines Datenkoordinationssystems
Dabei sind sowohl der Datenschutz als auch Rechte am Geistigen Eigentum, Unterlagenschutz und Geschäftsgeheimnisse zu gewährleisten.
Kompatibilität der Datenräume ist entscheidend
Das erwähnte Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten fokussiert entsprechend nicht nur auf Gesundheitsdaten und den sogenannten «Gesundheitsdatenraum», sondern übergreifend auf alle Datenräume. Es soll erstens die Sekundärnutzung von Daten ermöglichen und eine Orientierungshilfe für die einzelnen Datenräume sein. Zweitens muss beim Aufbau der Infrastrukturen, der jetzt im Gesundheitssystem geschehen soll, sichergestellt werden, dass Kompatibilität zwischen den Datenräumen besteht.
René Buholzer, CEO von Interpharma, erklärt: "Die Kompatibilität der Datenräume muss von Anfang an mitgedacht werden, damit wir in der Schweiz nicht in die Situation kommen, dass wir hochspezialisierte Silos ohne Mehrwert bauen."
Mit dem neuen Input-Papier leisten Interpharma, die Swiss Data Alliance und FORS/linkhub.ch einen konstruktiven Beitrag zur Ermöglichung und Ausgestaltung der Datennutzung in der Schweiz mit dem Ziel, einen breiten Mehrwert zu schaffen – für Patientinnen und Patienten, aber auch für den Forschungsstandort Schweiz sowie die ganze Gesellschaft.
Kontakte:
Georg Därendinger, Leiter Kommunikation Interpharma
Tel.: 079 590 98 77
Prof. Dr. Georg Lutz, Direktor FORS
Tel.: 078 689 18 54
André Golliez, Präsident Swiss Data Alliance
Tel.: 079 669 05 52
Aussender: | Interpharma |
Ansprechpartner: | Georg Därendinger, Leiter Kommunikation und Mitglied der Geschäftsleitung |
Tel.: | +41 795909877 |
E-Mail: | georg.daerendinger@interpharma.ch |
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