Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Erste Group Bank AG: Aktienrückkauf in Höhe von bis zu EUR 300 Mio
Wien (pta029/01.08.2023/18:35 UTC+2)
Der Vorstand hat am 1. August 2023 –vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates in Verbindung mit der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2023 (Tagesordnungspunkt 10 – Beschlussfassung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 und § 65 Abs. 1a und 1b AktG) – ein Aktienrückkaufsprogramm mit dem Ziel, diese Aktien nach Beendigung des Rückkaufes einzuziehen, beschlossen.
Details zum Aktienrückkaufsprogramm:
a. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 12. Mai 2023
b. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 12. Mai 2023 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 Abs 9 BörseG
c. Beginn und voraussichtliche Dauer des Aktienrückkaufprogramms: 16. August 2023 bis 29. Juni 2024
d. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
e. Maximales Volumen: In Summe bis zu 15.000.000 Stück, maximal jedoch im Gegenwert von EUR 300 Mio
f. Maximaler Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 3,49%
g. Höchster und niedrigster Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von nicht mehr als 50% über dem nach den Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Wiener Börsekurs der letzten 20 Börsetage vor dem jeweiligen Erwerb der Aktie nicht überschreiten
h. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich (über MTFs)
i. Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
j. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)
Änderungen des Aktienrückkaufprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß der relevanten Bestimmungen und wie in der VeröffentlichungsVO festgelegt auf der Website der Erste Group Bank AG unter www.erstegroup.com/de/investoren veröffentlicht.
Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.
(Ende)
Aussender: |
Erste Group Bank AG Am Belvedere 1 1100 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Thomas Sommerauer / Gerald Krames | |
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Website: | www.erstegroup.com | |
ISIN(s): | AT0000652011 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) | |
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