Datakom tourt mit ERV durch Österreich
Rechtsanwälte zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet
Klagenfurt (pts020/27.05.1998/15:08) Mit Doris Gindl, Peter Kriz, Herbert Tischler und Oskar Welzl bietet DATAKOM AUSTRIA gleich vier erfahrene Produktmanager auf, um Österreichs Anwälte optimal auf ihren Eintritt in das Telekommunikationszeitalter vorzubereiten.
Immerhin ist die Aufgabe sehr umfassend. Haben doch die heimischen Advokaten nach einer Richtlinie der Rechtsanwaltskammer bis Ende Jänner 1999 alle Voraussetzungen zur Teilnahme am sogenannten "Elektronischen Rechtsverkehr" zu schaffen. Auch geeignete Software für die Abfrage von Grundbuch und Firmenbuch ist zu installieren.
- Beim ERV (Elektronischen Rechtsverkehr) nimmt DATAKOM AUSTRIA elektronisch eingebrachte Schriftsätze entgegen, prüft diese auf technisch formale Korrektheit und übermittelt die Datensätze an das Bundesrechenzentrum.
- Die Zugriffsmöglichkeit auf Grundbuch und Firmenbuch ist über den Online-Dienst "Recht- und Wirtschaftsdatenbanken" (vormals TELEHOST) gegeben.
Um eine bundesweit optimale Information zu ermöglichen, touren die DATAKOM AUSTRIA -Spezialisten gemeinsam mit Vertretern einschlägig engagierter Softwärehäuser insgesamt 4 Wochen lang durch die Bundesländer. Restliche Termine: Wien (9.6.), Dornbirn (15.6.), Innsbruck (16.6.), Salzburg (17.6.) und Linz (18.6.).
Bereits an den ersten Veranstaltungstagen besuchten dutzende Juristen und Juristinnen die ausstellenden Firmen. Eigentlich zur Überraschung der DATAKOM AUSTRIA äußerte sich kaum ein Rechtsanwalt negativ zur Verpflichtung am "Elektronischen Rechtsverkehr". Ein häufig gehörtes Statement: "Eigentlich ist es ganz gut, wenn man sanft darauf hingestoßen wird - sonst hätten wir uns sicher erst später darum gekümmert..." http://www.datakom.at
Information: Mag. Oskar Welzl, DATAKOM AUSTRIA AG, Wiedner Haupstr. 73, 1040 Wien, Tel.: 01/501 45-378, E-Mail: oskar.welzl@datakom.at
(Ende)Aussender: | Telekom Austria |
Ansprechpartner: | Gustav Soucek, email: gustav.soucek@datakom.at, Tel. 01/ |