pts20031216041 Technologie/Digitalisierung, Handel/Dienstleistungen

eTel, UTA und Tele2: TKK-Entscheidung zur Grundgebühr weiterhin diskriminierend


Wien (pts041/16.12.2003/16:47) eTel, UTA und Tele2: TKK-Entscheidung zur Grundgebühr weiterhin diskriminierend

Die von der TKK heute veröffentlichte Entscheidung zur zukünftigen Regelung des Wiederverkaufs der Telekom-Anschlussleistung ist für die größten alternativen Festnetzbetreiber Österreichs, eTel, UTA und Tele2 eine Fortschreibung der bestehenden Diskriminierung.

Das von der TKK mit 12,7 Euro akzeptierte Großhandelsangebot der TA für den Wiederverkauf der Anschlussleistung liegt wesentlich über den - um Gratisleistungen bereinigten - Endkundentarifen der TA. Darüber hinaus enthält dieses Angebot noch wesentliche Zusatz- und Anlaufkosten.

Durch die Entscheidung der TKK wird die bestehende Marktdiskriminierung im Grundgebührenbereich zugunsten der TA vorerst weiter bestehen, weil die alternativen Anbieter bei dieser Preisstruktur kein marktkonformes, kostendeckendes Endkundenangebot erstellen können.

eTel, UTA und Tele2, die gemeinsam mehr als 1,2 Millionen Kunden betreuen, prüfen daher weitere rechtliche Schritte, insbesondere auch auf EU-Ebene, um diese offensichtliche Diskriminierung mittels "prize squeeze" rasch zu beenden. Die EU - Wettbewerbsbehörde wurde im Laufe des Verfahrens bereits von der bestehenden Diskriminierung in Kenntnis gesetzt.

Erfreulich an der Stellungnahme der Regulierungsbehörde ist für die alternativen Anbieter nur, dass der Wiederverkauf der Anschlussleistung - nach mehr als zweijährigen Verhandlungen - nun nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt wird.

Da es sich bei der Preisfestlegung um eine Diskriminierung innerhalb des Grundgebührengefüges in Relation zum österreichischen Preisniveau handelt, ist der Hinweis der Regulierungsbehörde, dass es sich bei 12,7 Euro um den niedrigsten Reselling-Preis in Europa handelt, für den österreichischen Markt bedeutungslos.

Den alternativen Anbietern wurde im Rahmen des Verfahrens von der TKK keine Parteienstellung gewährt. Dagegen wurde bereits eine Klage beim VWGH eingebracht, dessen Entscheidung zu Jahresbeginn 2004 erwartet wird.

Eine Entscheidung des VWGH, die den alternativen Anbietern Parteienstellung zuspricht, könnte dazu führen, das das Verfahren der TKK zum Wiederverkauf der Anschlussleistung und somit auch die Preisfestlegung komplett neu aufgerollt werden muss.

Da die nunmehrige Entscheidung der TKK für eTel, UTA und Tele2 vollkommen unbefriedigend ist und die Diskriminierung weiterhin besteht, erneuern die alternativen Betreiber ihre bereits im Oktober 2003 gestellten Forderungen:

o Wettbewerbsneutrale und nicht-diskriminierende Neuordnung der Tarife im Grundgebührenbereich und Abschaffung der Quersubventionierung
o Wiederverkauf der Grundgebühr unter Berücksichtigung einer entsprechenden Großhandelsmarge: dadurch Aufhebung der Diskriminierung beim Zugang zum Kunden.
o Ermöglichung einer kostendeckenden Entbündelung
o Schnellstmögliche Reparatur des Fehlentscheids, der zur Abschaffung des Minimumtarifs führte und Erlass geeigneter Auflagen, um künftig den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die TA zu verhindern

(16.12.2003)

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(Ende)
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