pts20050117043 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Gewerbeverein: Ausschließlich Wirtschaftstreibende begehen Sozialbetrug!

Gibt es bald eine eigene Straßenverkehrsordnung für Unternehmer?


Wien (pts043/17.01.2005/22:49) Die Schufte sind wieder einmal beim Namen genannt. Sozialbetrug ist

+ das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung,

+ das betrügerische Vorenthalten von DG- und DN-Beiträgen zur Sozialversicherung,

+ organisierte Schwarzarbeit durch Unternehmer oder leitende Angestellte und

+ die unterlassene oder verspätete Anmeldung zur Sozialversicherung.

Alles Delikte, die nur Unternehmer begehen könnten. Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) stellt mit Nachdruck fest, dass er all diese Handlungsweisen nicht unterstützt.

Im Umkehrschluss ist aber etwa nicht Sozialbetrug:

+ Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln,

+ das Erschleichen von Arbeitslosenentgelt,

+ Krankfeiern ohne krank zu sein oder gar

+ nachbarschaftliche Schwarzarbeit.

Die Aufzählung ist nicht vollständig. Warum allerdings diese Delikte nicht in unserem neuen Sozialbetrugsgesetz zu finden sind, ist schwer nachvollziehbar. Dass die zuletzt genannten Delikte im privaten Bereich als Betrug geahndet werden können, steht allerdings fest.

Der ÖGV stellt die berechtigte Frage, ob es künftig auch unterschiedliche Straßenverkehrsordnungen für Unternehmer und restliche Autofahrer geben wird?

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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