pts20050713025 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

SUPERFUND: Erstes Konzept für europaweites Hedge-Fonds-Gesetz


Wien (pts025/13.07.2005/12:20)

  • SUPERFUND-Gründer Christian Baha: "Österreich könnte führender Fondsstandort in Europa werden."
  • Bestmöglicher Anleger- und Marktschutz als Ziel des Gesetzes

    Die SUPERFUND-Investmentgruppe, mit 55.000 Investoren und einem verwalteten Fonds-Vermögen von rund 1,5 Milliarden Euro (1. Quartal 2005) einer der weltweit führenden Anbieter von Futures Fonds für Privatinvestoren, präsentiert heute ein erstes Konzept für die Struktur eines Alternativen Investmentgesetzes für Österreich, das in abgewandelter Form auch europaweit Anwendung finden könnte.

    "Wir unterstützen nicht nur klare Richtlinien für Hedge Fonds, wie sie auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel fordert, sondern wollen auch konkrete Lösungsansätze für ein Alternatives Investmentgesetz nach internationalem Vorbild liefern", resümiert SUPERFUND-Gründer Christian Baha das Engagement seiner Investmentgruppe.

    Förderung des Wirtschaftsstandortes Österreich

    In einem umfassenden Positionspapier beschreibt SUPERFUND die Leitprinzipien für ein solches Gesetz. Christian Baha: "Die Rechtssicherheit für Anleger und Marktteilnehmer muss im Vordergrund des Gesetzes stehen. Es geht uns aber auch um die Förderung des Wirtschafts- und Finanzstandortes Österreich. Ein rechtssicherer Rahmen für Anbieter wäre ein internationaler Wettbewerbsvorteil und würde eine volkswirtschaftliche Wertschöpfung gewährleisten. Dies hieße: neue Arbeitsplätze, neues Kapital aus dem Ausland, höhere Steuereinnahmen für den Staat. Derzeit ist Luxemburg der erfolgreichste Fondsstandort in Europa - was spricht dagegen, dass Österreich in Zukunft diese Rolle übernimmt?"

    In Luxemburg werden zurzeit 2.005 Fonds (mit sämtlichen Sub-Fonds insgesamt 8.085) verwaltet, davon sind 55,49 % so genannte Luxemburger SICAV-Konstruktionen. Das insgesamt verwaltete Nettovermögen der Fonds in Luxemburg beträgt 1.247,407 Milliarden Euro (Stand: 31.05.2005). Wenn nur ein Teil davon für Österreich gewonnen werden könnte, wäre dies volkswirtschaftlich von eminenter Bedeutung.

    Die Leitprinzipien des Gesetzes

    Die wichtigsten Leitprinzipien, die ein Alternatives Investmentgesetz bieten sollte, begannen die Rechts- und Finanzexperten von SUPERFUND unter der Führung von Mag. Rainer Wolfbauer, früher Leiter der Rechtsabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA), bereits im Vorjahr gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss vom Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht der Universität Wien, zu entwickeln. Diese wurden nun aktualisiert und umfassen:

    1. Anleger- und Marktschutz
    Ein bestmöglicher Schutz der Anleger, aber auch des Marktes selbst.

    2. Schaffung einer gesicherten rechtlichen Basis zur Auflage von Hedge Fonds in Österreich
    Nach derzeitiger Rechtslage ist die Auflage von Hedge- und Futures-Fonds in der Form eines in Österreich zugelassenen Fonds nicht möglich. Anbieter müssen in ausländische Jurisdiktionen (Luxemburg, Irland, Cayman Islands etc.) abwandern. Eine österreichische Lösung würde Kapital ins Inland bringen und wäre somit ein Quantensprung für den österreichischen Kapitalmarkt.

    3. Schaffung von Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Hedge- und Futures-Fonds bei gleichzeitiger Bewahrung des nötigen geschäftlichen Freiraums:

  • Aufsichtsrecht
  • Transparenz und Offenlegung unter Berücksichtigung auf die Eigenart Alternativer Investments, die oft eine Geheimhaltung der Investmentstrategie selbst verlangt
  • Weit gehender Freiraum und höchste Flexibilität, um die für solche Fonds charakteristischen Geschäfte zu tätigen
  • Absicherung auf verwaltungsrechtlicher und zivilrechtlicher Ebene

    4. Marktzugangskontrolle und regelmäßige Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht FMA

    5. Konzession für Anbieter und Schaffung von klaren Rahmenbedingungen für den Vertrieb und die Beratung in Bezug auf Hedge- und Futures-Fonds
    Investoren müssen voll und ganz über die Eigenschaften, Risiken und Chancen der von ihnen erworbenen Frodukte aufgeklärt werden. Dabei darf jedoch der Kreis der Personen, die für den Erwerb von Hedge- und Futures-Fonds-Produkten in Frage kommen, prinzipiell nicht eingeschränkt werden.

    6. Zulässigkeit von Dachfonds und Einzelfonds sowie von Single-Manager- und Multi-Manager-Strategien

    7. Prospektpflichten bei erstmaligem öffentlichen Angebot

    8. Kontinuierliche Informationspflichten der Alternativen Investments durch Halbjahres- bzw. Jahresberichte

    9. Regelmäßige Überprüfung der Kurse und des vorhandenen Vermögens durch externe Wirtschaftsprüfer

    "Österreich hat die einmalige Chance, sich im Zuge der europaweiten Debatte über Alternative Investments als Vorreiter für eine moderne Gesetzgebung zu etablieren", fasst SUPERFUNDGründer Christian Baha zusammen. "Ziel darf auch nicht eine Überregulierung sein, wie sie das Investmentmodernisierungsgesetz in Deutschland mit sich gebracht hat. Das hatte zur Folge, dass kaum mehr Fonds nach Deutschland gekommen sind. Es geht vielmehr darum, ein Gesetz zu schaffen, das den Erfordernissen des modernen Kapitalmarktes entspricht." Jetzt sei die Politik am Zug.

    Baha lädt daher den Gesetzgeber, die zuständigen Behörden, Mitanbieter und Interessensverbände ein, gemeinsam eine Plattform ins Leben zu rufen, um als Vorreiter in Europa ein entsprechendes Gesetz zu schaffen.

    Weitere Informationen:
    Mag. Elisabeth Wolfbauer-Schinnerl, Leitung Public Relations
    schinnerl@superfund.com, Tel.: +43 676 84 10 12 34
    Superfund Asset Management GmbH.
    1010 Wien, Marc Aurel Strasse 10-12

    (Ende)
    Aussender: Quadriga Asset Management GmbH
    Ansprechpartner: Mag. Elisabeth Wolfbauer-Schinnerl
    Tel.: +43 676 84 10 12 34
    E-Mail: schinnerl@superfund.com
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