pts20241220026 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Verhandlungsabschluss zu den Bilateralen III

Ein wichtiger Schritt für die Sicherung von Wohlstand und Innovationskraft der Schweiz


Basel (pts026/20.12.2024/15:15)

Der Bundesrat hat heute die Verhandlungen zur weiteren Stärkung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union abgeschlossen und setzt damit ein klares Zeichen für den langfristigen Wert der Bilateralen Abkommen und deren zentrale Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität und den Wohlstand der Schweiz.

René Buholzer, CEO von Interpharma, betont: "Der bilaterale Weg hat sich als Erfolgskonzept erwiesen, welcher der Schweiz und ihrer Bevölkerung Wohlstand und Stabilität sichert. Wir begrüßen, dass der Bundesrat diesen seit 25 Jahren erfolgreichen Weg heute stabilisiert hat und in die Zukunft führt."

Aus Sicht von Interpharma sind die folgenden Abkommen von strategischer Bedeutung:

Das MRA vereinfacht die Exporte der Industrie und stärkt die Versorgungssicherheit

Das MRA zwischen der Schweiz und der EU beseitigt technische Handelshemmnisse und ermöglicht einen reibungslosen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ohne MRA würden dem Pharmastandort Schweiz doppelte Inspektionen der Produktionsanlagen sowie eine erneute Chargenzertifizierung in der EU drohen. Berechnungen zeigen, dass der Wegfall des MRAs mit der EU jährlich Kosten in Höhe von mehr als 500 Millionen Schweizer Franken verursachen würde. Neue technische Handelshemmnisse könnten zudem zu einem erschwerten Zugang zu lebensrettenden Medikamenten für Schweizer Patientinnen und Patienten führen.

Die Personenfreizügigkeit unterstützt den Zugang zu dringend benötigten qualifizierten Fachkräften

Der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften in der Pharmaindustrie ist besonders ausgeprägt. Ohne ausländische Fachkräfte würde in dieser Branche weniger geforscht und produziert werden, da der nationale Arbeitsmarkt – trotz laufender Bemühungen, ihn zu stärken – nicht groß genug ist, um die hohe Nachfrage nach hochqualifizierten Fachkräften zu decken. Beim Lohnschutz wird das aktuelle Niveau dauerhaft gesichert, was ein grosser Erfolg ist. Weitere Massnahmen sind deshalb nicht erforderlich und würden den flexiblen Arbeitsmarkt schwächen.

Es gibt aber auch Herausforderungen, die nicht unbeachtet bleiben dürfen. Das Thema Zuwanderung löst Verunsicherung aus und erfordert gezielte Begleitmassnahmen, um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen. Wir begrüßen, dass der Bundesrat hierzu eine Schutzklausel in das Paket einbauen konnte. Zudem erwarten wir vom Bundesrat, dass er in den Bereichen Asylmissbrauchsbekämpfung griffige Maßnahmen vorlegt und die Ausschöpfung des inländisches Arbeitskräftepotentials weiter vorantreibt.

Forschung und Innovation als Grundlage des Erfolgs

Ein wesentlicher Bestandteil der bilateralen Zusammenarbeit ist die Förderung der Forschung und Innovation. Das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen tritt mit seiner Ratifizierung im Rahmen des Gesamtpakets in Kraft. Mit dem materiellen Abschluss der Verhandlungen hat die Europäische Kommission die Übergangsregelung per 1. Januar 2025 vollständig aktiviert. Dies ermöglicht es Forschungs- und Innovationsakteuren in der Schweiz, an fast allen Ausschreibungen des Programmjahres 2025 von Horizon Europe teilzunehmen.

(Ende)
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