DFJV fordert sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen Journalisten
Verband besorgt über wachsende Kriminalisierung von Journalisten durch Behörden
Berlin (pts021/11.07.2006/11:02) Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) fordert die Staatsanwaltschaft Baden-Baden auf, die Ermittlungen gegen den Chefreporter der "Stuttgarter Nachrichten", Frank Krause, unverzüglich einzustellen. Krause und zwei Reporter der "Stuttgarter Zeitung" hatten im November vergangenen Jahres über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gegen den SWR-Intendanten Peter Voß berichtet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Voß wegen Unklarheiten bei der Finanzierung einer Feier zu seinem 60. Geburtstag.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden nahm die Berichterstattung der Reporter zum Anlass gegen diese ein Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachts der Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht" einzuleiten. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband sieht in diesem Vorgang einen weiteren Fall von ungerechtfertigter Verfolgung von Journalisten durch staatliche Behörden.
"Es ist besorgniserregend, dass kurz nach der BND-Affäre wiederum Journalisten das Ziel von behördlichen Ermittlungen sind, weil angebliche Dienstgeheimnisse geschützt werden sollen", so Oliver Graf von Wurmbrand-Stuppach, Vorstandsmitglied des DFJV. "Die skandalöse Bespitzelung durch den BND und ungerechtfertigte Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wie in Baden-Württemberg zeigen die bedenkliche Tendenz von Behörden, Journalisten als Bedrohung anzusehen, sie zu kriminalisieren und zu verfolgen", so von Wurmbrand-Stuppach weiter.
Der DFJV begrüßt daher die Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Pressefreiheit, die von der FDP und Bündnis 90 / Die Grünen angeregt wurden. Im Mittelpunkt der angestrebten Änderungen steht dabei unter anderem die Straffreiheit von Journalisten bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen.
"Die Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen stellt aktuell noch eine Hintertür der Justizbehörden dar, um die eigentlich seit 1973 straffreie Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen zu umgehen und Informationslecks in Behörden - wie aktuell in Baden-Baden - aufzudecken", erläutert von Wurmbrand-Stuppach. "Das Vorgehen stellt eindeutig eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Pressefreiheit dar. Journalisten sind nicht Informationsquellen für die Justiz, sondern für die Bevölkerung."
Der DFJV appelliert daher an den Landesjustizminister von Baden-Württemberg, Ulrich Goll (FDP), seiner Ankündigung, dass er dieser Gesetzesänderung "aufgeschlossen" gegenüberstehe, Taten folgen zu lassen.
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