pte20241220022 Technologie/Digitalisierung, Medien/Kommunikation

Hö­he­re Band­brei­ten bei Min­dest­ver­sor­gung

Bundesrat setzt Download auf Rat der Bundesnetzagentur auf 15 Megabit pro Sekunde hoch


Datenautobahn: Bundesrat beschließt neue Grundversorgung (Bild: pixabay.com, jensenartofficial)
Datenautobahn: Bundesrat beschließt neue Grundversorgung (Bild: pixabay.com, jensenartofficial)

Bonn (pte022/20.12.2024/13:33)

Der deutsche Bundesrat hat heute einer Erhöhung der Bandbreiten bei der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten zugestimmt. Der Download steigt demnach von bisher zehn Megabit pro Sekunde (Mbit/s) auf 15 Mbit/s, während der Upload von 1,7 Mbit/s auf fünf Mbit/s erhöht wird, teilt die Bundesnetzagentur heute, Freitag, mit.

Familien sollen profitieren

"Auch wenn es um eine Untergrenze geht, kann sich dadurch die private wie berufliche Nutzung von Internet- und Online-Diensten verbessern. Die höheren Werte helfen dabei, die digitale Teilhabe in Deutschland voranzubringen", kommentiert Behördenchef Klaus Müller.

Neben Einzel- profitieren Mehrpersonenhaushalte von den Anpassungen, da sie eine höhere Leistung und Flexibilität bieten - ob bei Video-Calls, Online-Learning oder der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Endgeräte. Durch die gestiegenen Anforderungen wird der monatliche Preis für die Grundversorgung angepasst. Er beträgt künftig rund 35 Euro pro Monat.

Rechtsanspruch seit 2021

Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Bundesbürger seit Dezember 2021 einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Bundesnetzagentur überprüft die Parameter für die Mindestversorgung regelmäßig.

(Ende)
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