pts20071115022 Politik/Recht, Medizin/Wellness

EU schiebt unzulässigen Beihilfen an Kliniken und MVZ einen Riegel vor

Erfolg für MEDI: Bisherige Praxis unzulässig


Stuttgart (pts022/15.11.2007/12:05) Die bisherige Praxis von Kliniken in Deutschland, Steuergelder für Defizitausgleiche und Investitionszuschüsse zu nutzen, ist unzulässig. Zu diesem Ergebnis ist die EU-Kommission in Brüssel gekommen, nachdem sie eine Beschwerde von MEDI Deutschland gegen wettbewerbsverzerrende Beihilfen an deutschen Krankenhäusern geprüft hat. Laut Kommission dürfen auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die von Krankenhäusern betrieben werden, keine quersubventionierten Beihilfen erhalten.

Konkret genommen bedeutet das:

Das Beihilfeverbot gilt auch im Bereich des Krankenhauswesens.

Länder und Kommunen sind als Träger von Krankenhäusern daran gebunden.

Unzulässige Beihilfen sind durch die Kommunen und Länder als öffentliche Träger der Krankenhäuser insbesondere in der Form des Defizitausgleichs und von Investitionszuschüssen unzulässig.

Die Tätigkeit von Krankenhäusern im Bereich der ambulanten Behandlung, insbesondere im Rahmen von MVZ, darf nicht unzulässig quersubventioniert werden.

"Wir können nun die Rechtsauffassung der EU bei gerichtlichen Verfahren einsetzen, um wettbewerbsverzerrende Beihilfen an Krankenhäuser zu verhindern", freut sich der Vorsitzende von MEDI Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner. Der Ärzteverbund hatte die Beschwerde im September 2005 bei der EU eingereicht, weil niedergelassene Ärzte bisher im Gegensatz zu Kliniken und MVZ finanzielle Nachteile haben. "Während Krankenhäuser und MVZ von der dualen Finanzierung und von Quersubventionen profitieren, müssen niedergelassene Ärzte sämtliche Investitionen für ihre Praxen selber leisten", kritisiert Baumgärtner.

Die Bundesregierung hat inzwischen die zuständigen Entscheidungsträger in Ländern, Kommunen und Krankenhäusern auf die europarechtliche Unzulässigkeit von Beihilfen hingewiesen und somit die von MEDI gerügte Praxis versucht zu unterbinden. "Die Behörden und die Entscheidungsträger in den öffentlichen Krankenhäusern werden die Rechtsauffassung der Bundesregierung berücksichtigen müssen", erklärt der MEDI Vorsitzende und fügt hinzu: "Durch die Beschwerde konnte unser Verbund die Position unserer Mitglieder überall dort stärken, wo dual finanzierte MVZ entstehen sollten."

Die Schreiben der Bundsregierung sind bereits von Dritten eingesetzt worden: So wurde die Gründung eines MVZ durch den hessischen Kreistag Darmstadt-Dieburg, die durch einen nicht marktüblichen Kredit finanziert wurde, vom Landesverband Ambulantes Operieren Hessen unter anderem mit dem Argument bekämpft, dass eine marktunübliche Finanzierung nach dem Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit beihilferechtlich nicht zulässig sei.

(Ende)
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