pts20081024006 Umwelt/Energie, Unternehmen/Wirtschaft

Rückzahlung Kühlschrankpickerl

UFH wickelte Verkauf und Herausgabe der Entsorgungsplaketten ab


Wien (pts006/24.10.2008/09:57) Von 1993 bis 2005 musste beim Kühlschrankkauf auch ein Gutschein für die Entsorgung erworben werden. Das UFH wickelte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Herausgabe und den Verkauf der Entsorgungsplaketten und der Gutscheine an die Händler, sowie die Auszahlung an die Entsorgungsbetriebe ab.

Seit dem Inkrafttreten der Elektroaltgeräte-Verordnung im August 2005 hat jeder Besitzer eines Kühlgerätes das Recht, dieses kostenlos zu entsorgen.

Konsumenten, die noch ein "Kühlschrankpickerl" zu Hause haben - lose in einer Schublade oder am Kühlgerät selbst - können ihren Anspruch auf Rückzahlung geltend machen, indem sie das Pickerl (im Original) oder die gültige Plakettennummer an das UFH senden. Der Antrag zur Rückzahlung ist auf der Homepage des UFH zu finden.

Rund 785.000 Plaketten - das heißt rund 10 Mio Eur - wurden seit Beginn der Rückzahlungsaktion bereits ausbezahlt.

In einer österreichweiten Inseraten-Kampagne weist das UFH auf die Möglichkeit der Rückzahlung erneut hin, um Konsumenten zur Einlösung zu animieren.

Deshalb wird die bekannte Hotline 0810/144 166 ab nächster Woche wieder entsprechend personell besetzt sein, um den erwarteten Ansturm zu bewältigen. Die Auszahlung erfolgt mittels Banküberweisung.

Anträge und Infos:

UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG
PF 300
1060 Wien

E: info@ufh.at
T: 0810/144 166
F: 01/253 3033 1444

Über die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG
Die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG ist eine 100% Tochter der UFH Privatstiftung mit Sitz in Wien. Seit August 2005 wickelt sie die Rückzahlungsaktion der Entsorgungsplaketten für Kühlgeräte ab.

Rückfragehinweis

Viktoria Handler
UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG
Kundenbetreuung & Marketing
T: (+43.1.) 588 39.52
F: (+43.1.) 588 39.94
E: viktoria.handler@ufh.at
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(Ende)
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