Emissionshaus FIDURA vollumfänglich erfolgreich gegen fragwürdige Kanzlei Witt Nittel
OLG München: Gegenständliche Emissions-Prospekte fehlerfrei
München (pts040/09.12.2008/14:00) Drei Senate des OLG München haben abschließend in voneinander unabhängigen Urteilen entschieden, dass die von der umstrittenen Kanzlei Witt Nittel behauptete Prospektmängel des ersten Fonds des Emissionshauses nicht bestehen und die gegenständlichen Prospekte entsprechend fehlerfrei sind (AZ 8U 2677/08; AZ 10U 2332/08; AZ 23U 2544/08).
Hintergrund der angestrengten Klagen der unter dem Deckmantel des Anlegerschutzes agierenden Kanzlei waren unqualifizierte Angriffe des höchst umstrittenen, selbsternannten Anlegerschützers Heinz Gerlach. Dieser hatte vermutlich aus Verärgerung über eine nicht erteilte Beauftragung seit 2006 eine Hetzkampagne gegen das Münchner Emissionshaus geführt, auf die sich dann diese fragwürdige Kanzlei Witt Nittel zum Zwecke der Mandantengewinnung aufsetzte. In der Ausgabe 28/2008 berichtete auch das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" über die Verstrickungen Heinz Gerlachs. Sein "Direkter Anlegerschutz" sowie "Anlegerschutz-Report" lässt sich nicht allein von den Abonnenten finanzieren. Heinz Gerlach versuchte daher immer wieder, Beraterverträge mit hohen Honorarvereinbarungen von Fondsinitiatoren und Vertriebsunternehmen zu erhalten. Ärger "gebe es nicht selten, wenn die Zusammenarbeit mit ihm beendet werde", so der Spiegel. Schnell geraten Fondsgesellschaften dann ins Fadenkreuz sogenannter Anlegerschutz-Anwälte, welche die Vorwürfe aufgreifen und damit versuchen, Mandaten zu akquirieren.
Bereits im November 2006 hatte das LG München festgestellt, dass die Kanzlei Witt Nittel in marktschreierischer und unzulässiger Weise über Annoncen auf Google um Mandanten buhlte. Diese Entscheidung wurde vom OLG im November 2007 bestätigt und sogar noch erweitert. Darüber hinaus habe die Kanzlei Witt Nittel Markenrechte des Münchner Fondsanbieters verletzt und somit rechtswidrig gehandelt. In einem diesbezüglichen Folgeprozess wurde die Kanzlei Witt Nittel zu Schadensersatz verurteilt (LG München I, AZ 7 O 5502/08).
"Wir fühlen uns durch die Urteile des OLG Münchens sowohl in unserer qualitativ hochwertigen Arbeit als auch in unserer Geschäftspolitik bestätigt. Mit dubiosen, selbsternannten Anlegerschützern werden wir auch in Zukunft nicht zusammen arbeiten, nur um unliebsame Berichterstattung oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Anlegerschutz und kritische Untersuchung von Anlageprodukten sind wichtig und notwendig, müssen aber seriös, kompetent und vor allem uneigennützig durchgeführt werden", so Klaus Ragotzky, Geschäftsführer des Münchner Emissionshauses FIDURA. "Wir finden es skandalös, mit welchen Methoden unsere Anleger und Geschäftspartner durch derartige Machenschaften verunsichert werden sollten, freuen uns aber, dass durch die Entscheidungen des OLGs München dieses unseriöse Treiben der Kanzlei Witt Nittel eindrucksvoll beendet wurde", so Ragotzky weiter.
Über FIDURA Private Equity Fonds:
FIDURA Private Equity Fonds investieren direkt in wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen und eröffnen Normalanlegern den Zugang zur renditestarken Anlageklasse Private Equity. Die Anleger von FIDURA Private Equity Fonds profitieren vom hohen Renditepotenzial innovativer Unternehmen. Gleichzeitig bieten FIDURA Fonds optional die Möglichkeit der Kapitalabsicherung über erstklassige angelsächsische Versicherungsgesellschaften. Mit einem platzierten Fondsvolumen von über 60 Mio. Euro gehört das Emissionshaus FIDURA Capital Consult GmbH derzeit zu den größten Anbietern von direkt investierenden Private-Equity-Publikumsfonds in Deutschland.
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