pts20100705020 Medien/Kommunikation, Medizin/Wellness

"Mein: VorsorgeBuch" regelt Bürger-Verfügungen auf Basis aktueller BGH-Urteile

Bestseller der Dresdener Stiftung enthält Vorsorge-Checklisten


Karlsruhe/Dresden (pts020/05.07.2010/15:15) Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat Ende Juni der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt. Vor diesem Urteil des 2. Strafsenats war umstritten, ob ein früher geäußerter Willen eines Patienten, der z.B. in einem Koma liegt und sich nicht mehr äußern kann, zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen führen kann - und das nicht nur in der akuten Sterbephase, sondern auch davor. Das Urteil schafft für Patienten und deren Angehörige wie auch für Ärzte Rechtssicherheit: Ein vom Patienten verfügter Behandlungsabbruch ist nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.

Dagegen ist eine aktive Sterbehilfe in Deutschland weiterhin eindeutig strafbar. Niemand darf einen schwerkranken Menschen töten, auch wenn dieser sich das noch so sehr wünscht.

Erlaubt ist lediglich die passive Sterbehilfe, wenn diese dem geäußerten Willen des Patienten entspricht, also z.B. durch die Beendigung einer künstlichen Ernährung. "Der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen muss in allen Lebenslagen beachtet werden. Es gibt keine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Menschen", kommentiert Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die aktuelle Rechtslage.

Mit diesem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der 2. Strafsenat des Karlsruher Gerichts dem Patientenverfügungsgesetz vom September 2009 strafrechtlich den Rücken gestärkt. Mit einer Patientenverfügung kann jeder Bürger vorab verfügen, was medizinisch unternommen werden soll, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Neben dieser Patientenverfügung gibt es weitere wichtige persönliche wie finanzielle Vorsorge-Verfügungen, die jeder Bundesbürger, unabhängig von seinem Alter, nach Möglichkeit schriftlich regeln und dokumentieren sollte: eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht, eine Organverfügung, eine Trauerverfügung, die Entbindung von der Schweigepflicht, eine Postvollmacht - und Millionen von Bundesbürgern halten auch eine Vorsorgeverfügung für ihre geliebten Haus-/Heimtiere für wichtig.

Checklisten und Formulare für die wichtigsten finanziellen und persönlichen Vorsorge-Regelungen enthält die aktuelle Ausgabe des Bestsellers "Mein: VorsorgeBuch" (verkaufte Auflage: mehr als 250.000 Exemplare) der Dresdener Stiftung VorsorgeDatenbank (mehr Infos: http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de). Autoren sind die renommierten Rechtsanwälte Dr. Heinrich Meyer-Götz, Karin Meyer-Götz sowie Christoph von Mohl. Das Buch kostet 19,95 Eur inkl. MwSt, zzgl. Versandgebühren und kann ausschließlich bestellt werden bei der Stiftung VorsorgeDatenbank, Königstraße 5a, 01097 Dresden. Tel. 0351-8117431. Ein Bestellformular per Fax ist als pdf zum Download dieser Pressemitteilung beigefügt. Für Fragen zu den teils komplexen Themen hat die Stiftung auch ein VorsorgeTelefon eingerichtet. Unter der Nummer 09001-010114 beraten Rechtsanwälte der Stiftung VorsorgeDatenbank die Anrufer - gemäß dem Stiftungszweck - in den ersten drei Minuten kostenfrei. Danach wird jede weitere Minute mit 2,99 Eur im Festnetz berechnet (Handygebühren können abweichen).

Die Stiftung rät dazu, dass die schriftlichen Dokumente im Krisenfall jederzeit leicht vom Betreuer, dem Arzt und ggf. auch dem Richter gefunden werden können. Für diesen Zweck bietet die Stiftung in Kooperation mit der Berliner Firma Formblitz (mehr Infos: http://www.formblitz.de) auch einen Registrierungs- und/oder Archivierungs-Service für diese Dokumente/Verfügungen an.

Pressekontakt: PANAMEDIA Communications GmbH, G. Karnebogen, Rudolf-Vogt-Straße 1, 65187 Wiesbaden; Tel.: 0611-26777-26, Fax: 0611-26777-16, E-Mail: g.karnebogen@panamedia.de .

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