Kfz-Versicherung noch bis zum 30.11. wechseln
Kündigungsfrist von vier Wochen muss eingehalten werden
Leipzig (pts019/20.09.2010/13:35) www.kostenloser-versicherungsvergleich.com informiert: Für die meisten Autofahrer endet Ende Dezember das Versicherungsjahr bei ihrer Kfz-Versicherung und die nächsten Beiträge werden fällig.
Wer sich nach einer günstigeren Versicherung umschauen möchte, sollte das rasch tun, denn die Kündigungsfristen liegen bei vier Wochen vor Ende des Versicherungsjahres. Das bedeutet: Wer seiner Kfz-Versicherung seine Kündigung mitteilen möchte, sollte dies bis spätestens zum 30.11.2010 erledigt haben.
Um zu erfahren, welche Tarife und Anbieter aktuell am günstigsten sind, empfiehlt sich der Einsatz eines Vergleichsrechners wie ihn das Fachportal kostenloser-versicherungsvergleich.com hier zur Verfügung stellt:
http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/kfz-versicherungsvergleich.html
Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn die Versicherung eine Beitragserhöhung ankündigt oder die Vertragskonditionen zu ändern plant. Wem ein solches Schreiben in den Briefkasten flattert, der hat vier Wochen Zeit, seiner Kfz-Versicherung Adé zu sagen und sich nach einem neuen Anbieter mit günstigerer Police umzusehen.
Gleiches gilt im Fall eines Kfz-Schadens. Ganz gleich, ob die Versicherung für den Schaden aufgekommen ist oder nicht - der Versicherte hat in einem Zeitraum von ebenfalls vier Wochen nach Beendigung der Bearbeitung das Recht, die Versicherung zu kündigen.
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