e-center: Diskussion um Zwei-Klassen-Internet
"Mobile Business 2011" stand im Zeichen der vieldiskutierten Netzneutralität
Wien (pts022/25.01.2011/11:50) Experten aus der Mobilfunkbranche und Topjuristen diskutierten gestern im Rahmen der "Mobile Business", einer Veranstaltung des "europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht" (http://www.e-center.eu), in der Wiener Urania über die Bedeutung und die Auswirkungen der sogenannten Netzneutralität. Darunter versteht die Branche vereinfacht gesagt die neutrale Weiterleitung von Inhalten durch Netzbetreiber, ohne dass bei bestimmten Inhalten Unterschiede bei Zugang oder Übertragungsgeschwindigkeit gemacht werden. Wegen des zunehmenden Datenverkehrs und der beschränkten Kapazitäten der vorhandenen Netze stößt dieses Prinzip aber an seine Grenzen. In Zukunft könnte deswegen für besonders datenintensive Dienste oder für schnellere Übertragung mehr bzw für weniger intensive oder schnelle Nutzung auch weniger gezahlt werden müssen ("Netzmanagement"). Der von Dr. Wolfgang Feiel, Leiter der Rechtsabteilung der österreichischen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, moderierten Diskussion in der Wiener Urania lauschten über hundert Besucher, darunter auch Ex-Justizministerin Karin Gastinger.
Mag. Alexander Schnider, Experte für Internet- und Immaterialgüterrecht von der Rechtsanwaltskanzlei Wolf Theiss, erläuterte zunächst die Problematik der Internetzensur sowie den Standpunkt von Host- und Accessprovidern zum Thema Netzneutralität. Er betonte, dass Netzmanagement nicht unbedingt einen Eingriff in die Grundrechte darstellt.
Die Sicht der Netzbetreiber zur Netzneutralität erläuterte Dr. Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsabteilung von T-Mobile. Er unterstrich dabei die Notwendigkeit des Netzmanagements, um die Erwartungen der Kunden zu erfüllen. "Die unterschiedlichen Preisangaben bei Internetangeboten sind mit den unterschiedlichen Preisen der Flugzeugsitzklassen First Class und Economy zu vergleichen", ergänzte Steinmaurer.
Dr. Karim Taga von Arthur D. Little erläuterte in diesem Zusammenhang den Begriff der Netzneutralität und stellte fest, dass davon mehrere Definitionen existieren. Auch im Publikum wurden in diesem Zusammenhang viele unterschiedliche Meinungen geäußert.
Mag. Ana Stahov vom e-center erläuterte die rechtliche Situation in Österreich und der EU. "Den EU-Mitgliedsstaaten ist es freigestellt, wie sie mit der Netzneutralität umgehen." Stahov hielt zudem fest, dass Netzneutralität derzeit nicht im rechtsfreien Raum stehe, weil das österreichische Vertragsrecht sehr wohl gewisse Grenzen vorgebe.
Prof. Wolfgang Zankl fügte als Leiter des e-center an, dass es zu unterschiedlichen Prioritätsklassen bezüglich der Internetnutzung zwingend kommen muss, weil die Netzkapazitäten beschränkt sind. Priorisierungen seien rechtlich gedeckt, insbesondere im Rahmen der sogenannten Privatautonomie, die es erlaube, für unterschiedliche Geschwindigkeiten auch verschiedene Preise zu verlangen. Inhaltlich dürften aber keine Beeinträchtigungen der Netzneutralität erfolgen (keine Zensur). "Im Hinblick auf die derzeit noch unklare Begrifflichkeit und Reichweite der Netzneutralität muss vertraglich auf Transparenz geachtet werden. Eine gesetzliche Regelung ist dafür aber nicht erforderlich, weil die Frage der Netzneutralität vertraglich geregelt werden kann und der Wettbewerb hier regulierend wirkt", so Zankl abschließend.
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