e-center: Freiheit für das Internet
e-center schlägt Internet-Thesen an der Münchner Freiheit an
Wien/München (pts033/15.04.2010/14:55) Informations- und Transaktionsfreiheit - auf diesen Grundlagen hat sich das Internet erfolgreich entwickelt. Neuerdings wird dies aber durch Internetsperren und Internetmonopole in Zweifel gezogen. Das europäische zentrum für e-commerce und internetrecht (http://www.e-center.eu), der größte europäische Think Tank für IT-Rechtssicherheit, ist darüber besorgt und fordert Freiheit für das Internet.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat das e-center in der Nacht auf den 14. April auf der Münchner Freiheit unter den Augen verblüffter Schwabinger Nachtschwärmer Thesen angeschlagen, in denen es sich für Informations- und Transaktionsfreiheit und gegen Sperren und Monopole im Internet ausspricht (siehe Fotos http://www.pressetext.at/show_attach.mc?pte=100415033).
Flankiert wurde diese Aktion durch die Gründung der XING-Gruppe IT-Freiheit durch den e-center Chef Prof. Dr. Wolfgang Zankl und durch die Organisation der "Münchner IT-Freiheit", ein Event am Rande der Internet World Fachmesse, die am 13.4. in München stattfand und an deren Expertenforum das e-center teilnahm. Im Rahmen der Münchner IT-Freiheit sprach der Münchner Anwalt Dr. Thomas Stögmüller von teclegal Habel Rechtsanwälte über die Netzneutralität und der Rechtsinformatiker Dr. Georg Schwarz über die Freiheit im Zugang zur Rechtsinformation, die er mit seiner Firma Faktorlogik über sematische Web-Anwendungen erreichen will (http://www.faktorlogik.de).
Wolfgang Zankl lehnte Sperren und Monopole im Internet strikt ab. Internetsperren seien der erste Weg zur Internetzensur. So wie die Vorratsdatenspeicherung, die mit Terrorismusbekämpfung begründet wurde, nun aber bereits bei Urheberrechtsverletzungen angelangt sei, werden auch Internetsperren nicht auf Kinderpornografie beschränkt bleiben, sondern über kurz oder lang auch andere Inhalte erfassen. Monopole, so Zankl weiter, hätten in einer modernen Informationsgesellschaft nichts mehr zu suchen. Dies gelte - entgegen der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs - insbesondere auch für Glücksspielmonopole. Erstens können solche Monopole im Internet ohnehin nicht durchgesetzt werden und zweitens verhindern sie - zu Lasten der Konsumenten - auch die gegenseitige (gerichtliche) Kontrolle von Mitbewerbern. Im Sinne der Rechtssicherheit wäre es besser, das Online-Glücksspiel auf europäischer Ebene zu regulieren.
In Anknüpfung an die von Georg Schwarz behandelte Freiheit zur Rechtsinformation verwies Zankl auf die von ihm entwickelte Seite http://www.checkmycase.com , die weltweit erste juristische Bewertungsplattform, die es Rechtssuchenden ermöglicht, auf Basis der "Weisheit der Vielen" ihre Rechtsfälle von der Community beurteilen zu lassen. Zankl betonte, dass dieser Reality-Check in der Zwischenzeit vom e-center empirisch überprüft wurde und valide rechtliche Ergebnisse liefere, und zwar kostenlos.
(Ende)Aussender: | europäisches zentrum für e-commerce und internetrecht |
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