Kfz-Unfall: Normen beschleunigen Schadensabwicklung
Einheitliche Begriffe sorgen für klare Verständigung
Wien (pts006/28.04.2011/09:00) Der Alptraum jedes Autolenkers: ein Verkehrsunfall. Egal ob Parkschaden oder Crash an der Kreuzung oder auf der Autobahn. Gut, wenn es ohne Verletzte oder gar Tote abgeht. Aber jedes Unfallgeschehen zieht eine Reihe von Formalitäten nach sich.
Um eine reibungslose Verständigung aller Beteiligten sicherzustellen, sollten zur exakten Beschreibung des Unfallgeschehens und der aufgetretenen Fahrzeugschäden einheitliche Begriffe verwendet werden.
Die dafür geeignete Terminologie steht in der soeben erschienenen Neuausgabe der ÖNORM V 5050 zur Verfügung. Ob Unfalllenker, Polizei, Versicherung, Richter oder Kfz-Sachverständiger - bei Anwendung dieser Norm ist gewährleistet, dass alle Beteiligten wissen, was genau gemeint ist, etwa mit Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert, mit Spotreparatur oder Fahrweise. Das kann bei der Schadensabwicklung unnötige Zeit für Rückfragen und Auskunftserteilung wesentlich abkürzen.
Weitere hilfreiche Normen, die erst Mitte 2010 aktualisiert wurden, sind dabei u. a. die ÖNORMEN V 5051 zur Beurteilung von Fahrzeugen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Kleintransporter) sowie V 5080 zur Beurteilung von Gebrauchtwagen.
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Bibliographie
ÖNORM V 5050 Straßenverkehrsunfall und Fahrzeugschaden - Terminologie
ÖNORM V 5051 Beurteilung von Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und N1 - Begriffe und Kriterien
ÖNORM V 5080 Beurteilung von gebrauchten Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und N1 - Vorgangsweise und Kriterien
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