pta20110810031
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Schlumberger AG: Einladung: 25. ordentliche Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaft

Wien (pta031/10.08.2011/16:45 UTC+2) Schlumberger Aktiengesellschaft
Wien, FN 79014y
ISIN AT0000779061 (Stammaktien)
ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien)

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

25. ordentlichen Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaft

am Mittwoch, dem 7. September 2011, um 14:30 Uhr
im Grand Casino Baden, Kaiser-Franz-Ring 1, 2500 Baden.

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses zum 31. März 2011, des
mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts
sowie des Berichtes des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2010/2011.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010/2011.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010/2011.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010/2011.

5. Beschlussfassung über die Jahresvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011.

6. Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat.

7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011/2012.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 17. August 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, Abteilung Investor Relations, auf:
* Jahresabschluss,
* Konzernabschluss,
* mit dem Konzernlagebericht zusammengefasster Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats zu TOP 6 gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind spätestens ab 17. August 2011 außerdem im Internet http://www.schlumberger.at/ zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 17. August 2011 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, Abteilung Investor Relations, zugeht. Zum Nachweis
der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 29. August 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 368 22 58-240 oder an 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail wolfgang.spiller@schlumberger.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stellte der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das
oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einen verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller, Vorstand Finanz und IT, per E-Mail wolfgang.spiller@schlumberger.at oder per Telefax an +43 (1) 368 22 58-240 übermittelt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.schlumberger.at/ zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und
der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet
sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28. August 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 2. September 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post Schlumberger Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller
Heiligenstädter Str. 43
1190 Wien

Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598; unbedingt im
Text für Stammaktien ISIN
AT0000779061 bzw. für Vorzugsaktien
ISIN AT0000779079 angeben)

Per Telefax: +43 (1) 8900 500-72

Per E-Mail: anmeldung.schlumberger@hauptversammlung.at

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder
der Wertpapierkennnummer (Stammaktien ISIN AT0000779061, Vorzugsaktien ISIN AT0000779079),
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 28. August 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer
Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post Schlumberger Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller
Heiligenstädter Str. 43
1190 Wien

Per Telefax: +43 (1) 8900 500-72

Per E-Mail: anmeldung.schlumberger@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.schlumberger.at/ abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 6. September 2011 bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG

Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.351.387,69 und ist eingeteilt in 2.250.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien und zwar in 1.500.000 Stammaktien und 750.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 149.305 Stück eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung 1.350.695 Stück.

Wien, im August 2011

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Schlumberger AG
Heiligenstädter Straße 43
1190 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Benedikt Zacherl
Tel.: +43 1 368 22 59- 0
E-Mail: benedikt.zacherl@schlumberger.at
Website: gruppe.schlumberger.at
ISIN(s): AT0000779061 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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