Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
PORR AG: Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG
Wien
(pta028/11.07.2013/15:20 UTC+2)
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ohne besondere Zweckbindung und zur Veräußerung auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot
Die außerordentliche Hauptversammlung der PORR AG, 1100 Wien, Absberggasse 47, abgehalten am 11. Juli 2013, fasste einstimmig folgenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5:
Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals unter Einschluss bereits erworbener Aktien ermächtigt. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als EUR 2,00 und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der Erwerb kann über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch außerbörslich, auch von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase). Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen festzusetzen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) zu veräußern, wenn die Veräußerung eigener Aktien unter anderem erfolgt
i) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Gewährung an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens; oder
ii) als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften übertragene Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Unternehmen, Betriebe oder Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland.
Wien, am 11.07.2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dir. MMag. Christian B. Maier, CFO
PORR AG
Tel: +43 (0) 50 626 1009
Dir. Prok. Rolf Petersen
Konzernmanagement
PORR AG
Tel: +43 (0) 50 626 1199
(Ende)
Aussender: |
PORR AG Absberggasse 47 1100 Wien Österreich |
|
---|---|---|
Ansprechpartner: | Dir. Prok. Rolf Petersen | |
Tel.: | 050626-1199 | |
E-Mail: | rolf.petersen@porr.at | |
Website: | www.porr-group.com | |
ISIN(s): | AT0000609607 (Aktie) AT0000609631 (Aktie) AT0000609664 (Sonstige) AT0000A0F9G7 (Anleihe) AT0000A0KJK9 (Anleihe) AT0000A0XJ15 (Anleihe) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |