Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
PORR AG: Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 BörseG
Wien
(pta006/23.08.2013/10:15 UTC+2)
Umstellung Vorzugsaktien/Aktiensplit/ Erhöhung des Grundkapitals und des Kapitalanteilscheinkapitals/Neueinteilung des Aktienkapitals und der Stimmrechte/Neufassung der Satzung
Hiermit teilt der Vorstand der PORR AG gemäß §§ 83 Abs 2, 93 Abs 1, 93 Abs 4 und 93 Abs 5 BörseG folgendes mit:
Entsprechend den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 11. Juli 2013
* wurde der Dividendenvorzug sämtlicher auf Inhaber lautenden 642.000 Stück 7%-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aufgehoben, wodurch diese zu stimmberechtigten Stammaktien wurden;
* wurde das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln gemäß Kapitalberichtigungsgesetz auf EUR 23.805.000,00 (und gleichzeitig das Kapitalanteilscheinkapital auf EUR 398.400,00) erhöht;
* wurden die Aktien im Rahmen eines Aktiensplits 1:4 geteilt, sodass sich die Zahl der Aktien von 2.975.625 auf 11.902.500 erhöhte;
* wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen; und
* wurde die Satzung grundlegend neu gefasst.
Diese Beschlüsse und die Neufassung der Satzung wurden mit Wirkung zum 23. August 2013 in das Firmenbuch eingetragen und wirksam.
Auf Grund der genannten Maßnahmen erhöhte sich das Grundkapital auf EUR 23.805.000,00 sowie die Gesamtzahl der Aktien auf 11.902.500 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 11.902.500 Stimmrechte.
Durch die Aufhebung des Dividendenvorzugs wurden die stimmrechtlosen Vorzugsaktien zu stimmberechtigten Stammaktien (ohne Dividendenvorzug). Die Umstellung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (ISIN AT0000609631) auf Stammaktien (ISIN AT0000609607) an der Wiener Börse erfolgt mit 26. August 2013 (Ex-Tag ist der 26. August 2013).
Die Umstellung der Aktien auf Grundlage des Aktiensplits 1:4 an der Wiener Börse erfolgt mit 27. August 2013 (Ex-Tag ist der 27. August 2013).
Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 23.805.000,00, das Kapitalanteilscheinkapital beträgt nunmehr EUR 398.400,00.
Der wirtschaftliche Inhalt der Kapitalanteilscheine wurde durch die Kapitalberichtigung nicht berührt, d.h. der Mindest-Gewinnanteil der Kapitalanteilsscheine bleibt auch nach dieser Kapitalerhöhung unverändert bei EUR 0,51, das sind 7% des anteiligen auf Kapitalanteilscheine entfallenden bisherigen Kapitals von EUR 7,27 pro Kapitalanteilschein.
Die Satzung der Gesellschaft wurde unter anderem unter Berücksichtigung der ausgeführten Kapitalmaßnahmen neu gefasst.
Rückfragehinweis:
Dir. MMag. Christian B. Maier, CFO
PORR AG
Tel: +43 (0) 50 626 1009
Dir. Prok. Rolf Petersen
Konzernmanagement
PORR AG
Tel: +43 (0) 50 626 1199
(Ende)
Aussender: |
PORR AG Absberggasse 47 1100 Wien Österreich |
|
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Ansprechpartner: | Dir. Prok. Rolf Petersen | |
Tel.: | 050626-1199 | |
E-Mail: | rolf.petersen@porr.at | |
Website: | www.porr-group.com | |
ISIN(s): | AT0000609607 (Aktie) AT0000609631 (Aktie) AT0000609664 (Sonstige) AT0000A0F9G7 (Anleihe) AT0000A0KJK9 (Anleihe) AT0000A0XJ15 (Anleihe) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board) |