UBM Realitätenentwicklung AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Wien
(pta024/17.07.2014/16:00 UTC+2)
Der Vorstand der UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft teilt mit, dass er am 15.7.2014 gemäß §§ 91ff BörseG von der PORR AG, Wien, sowie der Ortner-Gruppe und der Strauss-Gruppe wie folgt informiert wurde:
"In Bezug auf die Emittentin UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft, Wien ("UBM"), und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT0000815402) ("UBM-Aktien") teilen wir Ihnen gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG wie folgt mit:
PORR AG, Wien, schloss am 11. Juli 2014 Verträge
* mit Amber Privatstiftung und Bocca Privatstiftung über den Kauf von insgesamt 114.000 bestehenden UBM-Aktien, dies entspricht 1,9% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, wobei das Datum des Settlements dieser Transaktionen noch nicht feststeht, das Settlement allerdings für die nächsten Tage erwartet wird;
* mit Amber Privatstiftung und Bocca Privatstiftung über eine Call Option, die PORR AG zum Erwerb von insgesamt 23.276 bestehenden UBM-Aktien, dies entspricht 0,39% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, im Zeitraum vom 11. Juli 2014 bis 31. Jänner 2015 berechtigt; und
* mit CA Immo International Beteiligungsverwaltungs GmbH über den Kauf von 1.500.008 bestehenden UBM-Aktien, dies entspricht 25,000133% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, wobei die Durchführung dieser Transaktion unter dem Vorbehalt mehrerer aufschiebender Bedingungen, unter anderem der rechtskräftigen Genehmigung/Nichtuntersagung aller zuständigen Kartell- und Wettbewerbsbehörden steht.
Die Ausübung der Stimmrechte aus den insgesamt 1.637.284 UBM-Aktien steht bis zur (allfälligen) Durchführung der oben dargestellten Transaktionen den jeweiligen Verkäufern zu und PORR AG hat auf deren Ausübung sohin keinen Einfluss.
1) PORR AG hat somit per 11. Juli 2014 Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf insgesamt 1.637.284 bestehende UBM-Aktien erworben, dies entspricht 27,29% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, und damit in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf bestehende UBM-Aktien die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% per 11. Juli 2014 erreicht und überschritten.
2) PORR AG wird von einem Syndikat kontrolliert. Dieses Syndikat besteht aus der Ortner-Gruppe (diese besteht wiederum aus Ortner Beteiligungsverwaltung GmbH, Ortner Ges.m.b.H., Haustechnische Gesellschaft für Sanitär-, Wärme- und lufttechnische Anlagen Gesellschaft m.b.H., IGO Immobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung, IGO Baubeteili-gungs GmbH und Herrn Dipl.-Ing. Klaus Ortner) und der Strauss-Gruppe (diese besteht wiederum aus SuP Beteiligungs GmbH, AIM Industrieholding und Unternehmensbeteiligungen GmbH, PROSPERO Holding GmbH, PROSPERO Privatstiftung und Herrn Ing. Karl-Heinz Strauss). Rechnet man die von PORR AG erworbenen Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf insgesamt 1.637.284 bestehende UBM-Aktien dem Syndikat bzw deren Mit-gliedern gemäß § 92 BörseG zu, so haben das Syndikat bzw deren Mitgliedern per 11. Juli 2014 Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf insgesamt 1.637.284 bestehende UBM-Aktien zurechenbar erworben und damit in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf UBM-Aktien die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% per 11. Juli 2014 erreicht und überschritten.
3) PORR AG hält derzeit direkt und indirekt über ihre Tochtergesellschaft EPS Absberggasse 47 Projektmanagement GmbH bereits insgesamt 2.508.020 bestehende UBM-Aktien, dies entspricht 41,80% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Die Ortner-Gruppe (namentlich Herr Dipl.-Ing. Klaus Ortner und Ortner Ges.m.b.H.) hält derzeit insgesamt 360.696 bestehende UBM-Aktien, dies entspricht 6,01% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Die Strauss-Gruppe hält derzeit keine UBM-Aktien.
Bei Zusammenzählung der sich aus § 91 bis § 92 BörseG ergebenden Stimmrechte gemäß § 91a Abs 7 BörseG (= gehaltene und gemäß § 92 BörseG zurechenbare Stimmrechte aus (a) UBM-Aktien und (b) aus Finanzinstrumenten auf UBM-Aktien) ergeben sich infolge der von PORR AG per 11. Juli 2014 erworbenen Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf insgesamt 1.637.284 bestehende UBM-Aktien für das Syndikat bzw deren Mitglieder sowie PORR AG in Summe jeweils 4.506.000 Stimmrechte, dies entspricht 75,1% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, sodass gemäß § 91a Abs 7 BörseG das Syn-dikat bzw deren Mitglieder sowie PORR AG jeweils die Schwellen von 50% und 75% per 11. Juli 2014 erreicht und überschritten haben.
Diese Meldung wird vom Syndikat bzw von deren Mitgliedern sowie von PORR AG gemäß § 5 Abs 3 TransV in einer einzigen gemeinsamen Mitteilung erstattet."
Wien, am 17.07.2014
Der Vorstand
(Ende)
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