pts20150227025 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Steuerreform 2015: Drohen neue Steuern und Steuererhöhungen bereits ab 17. März 2015?


Wien (pts025/27.02.2015/16:00) Die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Erhöhung der Dividenden-KESt werden seit einiger Zeit als kompromissfähige Steuerreform-Maßnahmen gehandelt. Um Ausweich- und Vorzieheffekte zu vermeiden, ist ein Inkraftsetzen mit 17. März 2015 durchaus wahrscheinlich.

Selten zuvor gab es im Vorfeld einer angekündigten Steuerreform so große Unklarheit über die konkret geplanten Maßnahmen. Mitte März sollen die Eckpunkte der Steuerreform 2015 von den Regierungsparteien präsentiert werden. Derzeit bestehen gravierende Unterschiede in den Gegenfinanzierungsüberlegungen der Koalitionspartner. Spätestens in der "Nacht der langen Messer" auf den 17. März 2015 müssen aber gesichtswahrende Kompromisse geschlossen werden.

"Unter diesem Aspekt sind sowohl die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer als auch eine erhöhte KESt auf Dividenden nicht ganz unwahrscheinlich", befürchtet Dr. Georg Salcher, Geschäftsführer der Wiener Steuerberatungskanzlei CONSULTATIO.

Der Gesetzgebungsprozess nimmt üblicherweise zumindest einige Wochen in Anspruch. Doch der Verfassungsgerichtshof lässt es unter bestimmten Umständen zu, dass ein Gesetz auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden darf. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn durch die Rückwirkung unerwünschte Vorzieheffekte vermieden werden sollen. "Das Vertrauen auf eine bestehende Rechtslage ist nämlich nach Ansicht der Verfassungsrichter nur so lange geschützt, so lange die beabsichtigte Gesetzesänderung nicht bekanntgegeben worden ist", warnt CONSULTATIO-Partner Mag. Peter Kopp.

Eine ausdrückliche Verkündung der gesetzgeberischen Absicht am 17. März 2015 könnte somit bereits alle nach diesem Zeitpunkt durchgeführten Schenkungen steuerpflichtig und alle nach diesem Zeitpunkt durchgeführten Gewinnausschüttungen mit einem erhöhten KESt-Satz belasten.

Wer - vielleicht ohnehin geplante - Schenkungen und Ausschüttungen von Vorjahresgewinnen noch vor dem 17. März 2015 vornimmt, sollte nach menschlichem Ermessen von einer nachträglichen Besteuerung bzw. Steuererhöhung verschont bleiben.

Über CONSULTATIO Steuerberatung Wirtschaftsprüfung

Die CONSULTATIO zählt zu den führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien in Wien. Mit über 45 Jahren Erfahrung ist das Unternehmen Pionier in vielen Beratungsfeldern und bietet ein breites Know-how im Steuerrecht. Die Unternehmensgruppe mit Sitz in Wien und Tochtergesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien beschäftigt ca. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hauptstandort ist das CONSULTATIO-Dienstleistungszentrum in Wien-Floridsdorf.

Rückfragehinweise:

Mag. Peter Kopp
CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG
Telefon +43 (1) 27775 - 252
E-Mail: peter.kopp@consultatio.at

Dr. Georg Salcher
CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG
Telefon +43 (1) 27775 - 232
E-Mail: georg.salcher@consultatio.at

(Ende)
Aussender: CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG
Ansprechpartner: Mag. Nina Kowalczyk
Tel.: +43 1 27775-277
E-Mail: nina.kowalczyk@consultatio.at
Website: www.consultatio.at
|