pta20160831042
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Karwendelbahn AG: Pressemitteilung der Karwendelbahn AG

Mittenwald (pta042/31.08.2016/16:36 UTC+2) Stellungnahme Karwendelbahn AG zum Beschluss des Gemeinderats über den Beschluss einer Veränderungssperre im Bereich der Karwendelbahn AG zu verhängen

Wie die Karwendelbahn AG zwischenzeitlich in Erfahrung bringen konnte, war der Mittenwalder Gemeinderat fast vollständig zu einer Sondersitzung, trotz Sommerpause, zusammengetreten.

Der Gemeinderat beschloss eine Veränderungssperre im Bereich der Karwendelbahn AG.

Mit dem Beschluss der Veränderungssperre soll der Karwendelbahn AG jegliche Möglichkeit genommen werden, auf ihren Grundstücken im Bereich der Karwendelbahn AG eine Weiterentwicklung vornehmen zu können.

Die Karwendelbahn AG hat vor kurzem einen Bauantrag eingereicht, mit dem eine dringend benötigte neue Garage für die Karwendelbahn AG errichtet werden soll, sowie auf den darüber liegenden Flächen entsprechend zwei Doppelhaushälften.

Damit der Markt Mittenwald der Karwendelbahn AG diesbezüglich keine Baugenehmigung erteilen muss, haben nunmehr die Gemeinderäte im Auftrag des Bürgermeisters Hornsteiner eine Veränderungssperre beschlossen.

Mit diesem Beschluss soll die Karwendelbahn AG weiter lahmgelegt werden!

Dass dieser Beschluss rechtswidrig ist, ist für jeden klardenkenden Menschen einleuchtend.

Dass ein so wichtiges Thema, wie der Beschluss über die Veränderungssperre im Gemeinderat bereits nach fünf Minuten einstimmig beschlossen wird, zeigt einmal mehr, dass der Gemeinderat offensichtlich der "Abnickverein" von Herrn Bürgermeister Hornsteiner ist.

Selbstständiges Denken ist offensichtlich bei den Gemeinderäten nicht vorhanden, sonst würde es entsprechende Nachfragen geben und eine Beschlussfassung könnte nicht nach fünf Minuten erfolgen.

Haftungsrechtliche Fragen für den Markt Mittenwald und die Gemeinderatsmitglieder persönlich wurden ebenfalls wieder nicht erörtert.

Zwischenzeitlich hat die Karwendelbahn AG die Kanzlei Pinsent Masons beauftragt rechtliche Schritte gegen die Gemeinde Mittenwald zu prüfen.

Laut den uns vorliegenden Informationen weigert sich die Marktgemeinde Mittenwald, offensichtlich im Auftrag von Herrn Bürgermeister Hornsteiner, telefonische Auskünfte an unsere Anwälte zu geben.

Am 22.08.2016 ließ sich der Bürgermeister Hornsteiner in der Zeitung wie folg zitieren: "Wir gehen so vor, wie es der Gesetzgeber vorgibt und haben nichts hinter dem Berg gehalten."

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum die Marktgemeinde Mittenwald telefonische Auskünfte an unsere Anwälte verweigert, wenn alles rechtlich sauber in Mittenwald laufen würde.

Auch hier soll offensichtlich die Bevölkerung von Mittenwald für dumm verkauft werden.

In diesem Zusammenhang darf noch erwähnt werden, dass der Vertreter des Markt Mittenwald in der Hauptversammlung der Karwendelbahn AG am 29.07.2016 der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, dass ein Bauantrag seitens der Karwendelbahn AG gestellt worden ist.

Für die Karwendelbahn AG stellt sich die Frage, ob es üblich ist, dass Dienst- und Geschäftsgeheimnisse der Öffentlichkeit vom Markt Mittenwald mitgeteilt werden.

Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet Dienstgeheimnisse, wie die Stellung eines Bauantrags vertraulich zu behandeln und nicht in die Öffentlichkeit zu leiten.

Offensichtlich verstößt Herr Hornsteiner als Bürgermeister des Markt Mittenwald gegen diese Verpflichtung.

Wir behalten uns diesbezüglich vor, Strafanzeige wegen Verrat von Dienst- und Geschäftsgeheimnissen zu stellen.

Offensichtlich glaubt Herr Bürgermeister Hornsteiner, über dem Gesetz zu stehen.

Mit freundlichen Grüßen

KARWENDELBAHN AG

(Ende)

Aussender: Karwendelbahn AG
Alpenkorpsstraße 1
82481 Mittenwald
Deutschland
Ansprechpartner: Patrick Kenntner
Tel.: +49 8823 937676-0
E-Mail: service@karwendelbahn.de
Website: www.karwendelbahn.de
ISIN(s): DE0008257601 (Aktie)
Börse(n): -
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