ptp20180419029 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

53. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht


Zell am See (ptp029/19.04.2018/17:00) In diesem Jahr wurde bei der 53. Wissenschaftlichen Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht am 05. und 06. April 2018 im Ferry Porsche Congress Center in Zell am See der TeilnehmerInnenrekord von 538 Anmeldungen aus Wissenschaft und Praxis aufgestellt. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Präsident der Gesellschaft, eröffnete die Tagung mit der traurigen Nachricht über den Tod des Vizepräsidenten der Gesellschaft, Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn, der nach schwerer Krankheit am 30.01.2018 verstorben ist.

Durch den ersten Tag der Veranstaltung führte die Vizepräsidentin der Gesellschaft, RA Hon.-Prof.in Dr.in Sieglinde Gahleitner (Mitglied des VfGH). Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Susanne Auer-Mayer (Universität Salzburg) begann mit ihrem Vortrag zum Thema "Behinderung und Arbeitsrecht", wobei sie sowohl auf den Behinderungsbegriff und die "Förderpflicht" der AG einging als auch Beendigungsfragen von Arbeitsverhältnissen behandelte. Anschließend daran sprach Assoz.-Prof. PD. Mag. Dr. Andreas Mair (Universität Innsbruck) zum im Jahr 2017 eingeführten Modell der Wiedereingliederungsteilzeit, das den Wiedereinstieg in die Tätigkeit nach längerer Krankheit erleichtern und die Arbeitsfähigkeit nachhaltig festigen und erhöhen soll.

Im dritten Vortrag behandelte ao Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brodil (Universität Wien) das aktuelle Thema "Datenschutz und Arbeitsrecht - Was ändert sich durch die Datenschutz-Grundverordnung?". Mit 25.05.2018 tritt die DSGVO in Geltung und setzt die bisher geltende Datenschutz-Richtlinie (95/46/EG) außer Kraft. Das macht auch Änderungen im nationalen Recht notwendig. Vor diesem Hintergrund verglich Brodil einige Regelungen des alten Datenschutzgesetzes 2000 mit den neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung. Univ.-Ass.in MMag.a Dr.in Birgit Schrattbauer (Universität Salzburg) hielt in diesem Jahr das Seminar mit dem Titel "Arbeitskräfte-überlassungsgesetz". Schrattbauer leitete mit dem unionsrechtlichen Rahmen (RL 91/383/EG, RL 2008/104/EG) und der dreipersonalen Besonderheit des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) in die Thematik ein und verdeutlichte die Bedeutung des AÜG durch die seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1988 fast verzehnfachte Zahl an Leiharbeitskräften. Eine Grundsatzdiskussion entspann sich zu der OGH-Entscheidung vom 25.08.2014, 8 ObA 50/14g, in der ein überlassener AN, die Zahlung der - durch eine Betriebsvereinbarung des Beschäftigerbetriebes vorgesehenen - Zulagen verlangte. Die Frage, ob normative Bestimmungen aus Betriebsvereinbarungen des Beschäftigerbetriebes auf überlassene Arbeitnehmer anwendbar sind, wurde ausführlich und zum Teil kontrovers unter den TeilnehmerInnen des Seminars diskutiert.

Der Freitag war traditionellerweise wieder sozialrechtlichen Themen gewidmet und wurde von Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs (Universität Salzburg) mit einem Vortrag eröffnet, der das Problem "Selbständig oder unselbständig: Neuregelung der Zuordnung von Sozialversicherten" zum Inhalt hatte. Kneihs schilderte die Rechtsfolgen einer falschen Beurteilung der Sozialversicherungspflicht (Umqualifizierung eines Selbständigen zum Dienstnehmer) nach der alten Rechtslage und stellte dieser das mit 01.07.2017 in Kraft getretene Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) gegenüber. Er kam zu dem Ergebnis, dass durch die Neuregelung das bisherige Problem konkurrierender Bescheide entschärft wurde, jedoch wies er auch darauf hin, dass nicht alle Fälle einer Fehlqualifikation vom SV-ZG erfasst seien.

Im Anschluss daran gaben Dir. Dr. Thomas Neumann (BDO Austria GmbH, Wien) und Dir.-Stv. Dr. Gerhard Mayr (Gebietskrankenkasse OÖ) ihre praxisbezogenen Statements ab. Neumann stellte sieben Thesen zum Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz auf, wobei die zentrale kritische Anmerkung das Rechtsschutzdefizit zum Gegenstand hatte. Mayr konkretisierte die Problematik mit statistischen Zahlen. Vor diesem Hintergrund bemängelte er, dass das SV-ZG lediglich formelles Recht darstelle, das das grundlegende materiell-rechtliche Problem der Abgrenzung der Versichertengruppen nicht zu lösen vermag.

Vizerektorin ao. Univ.-Prof. Mag.a Dr.in Beatrix Karl (Pädagogische Hochschule Stmk) sprach im zweiten Teil des Vormittags zu "Sozialversicherung und Auslandsbezug: positive und negative Entwicklungen". Anhand von drei Themenbereichen erläuterte Karl, dass der EuGH zum einen die Grundfreiheiten und zum anderen die Unionsbürger-Richtlinie (2004/38/EG) als Korrektiv der VO (EG) 883/2004 heranzieht. Durch die Einbeziehung dieser Regelungen werden andere Aspekte miteinbezogen und so der Inhalt der VO relativiert. In den Pausen der Veranstaltung konnten sich die TagungsteilnehmerInnen an den vom Manz- und ÖGB-Verlag sowie auch an den vom Verlag LexisNexis und Linde betreuten Bücher-Tischen über die Neuerscheinungen in der arbeits- und sozialrechtlichen Fachliteratur informieren. Bereits am 04. April (Mittwochnachmittag) fand das Nachwuchsforum statt. Dieses soll jungen WissenschaftlerInnen die Möglichkeit bieten, ihre Forschungsergebnisse bzw. -projekte einem weiten Fachpublikum zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Univ.-Ass. Mag. Florian Hörmann (Universität Wien) begann mit einem Vortrag zu "Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten in Kollektivverträgen". Anschließend präsentierte Mag. Michael Trinko (Österreichischer Gewerkschaftsbund) sein Dissertationsvorhaben mit dem Titel "MitarbeiterInnensharing und der Anwendungsbereich des AÜG". Das Nachwuchsforum endete mit einem Beitrag von Univ.-Ass.in Mag.a Stella Weber (Universität Salzburg) zu "Pönale Elementen im Arbeitsrecht - Am Beispiel der Schadenersatzregelungen des GlBG".

Die 54. Tagung wird von 10. bis 12. April 2019 stattfinden.

Univ.-Ass.in Mag.a Stella Weber (Universität Salzburg)

(Ende)
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