pta20190314034
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

BAWAG Group AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wien (pta034/14.03.2019/17:10 UTC+1) -

BAWAG Group
Wien, FN 269842 b
(die "Gesellschaft" oder "BAWAG")

EINLADUNG zur ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der BAWAG Group AG
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 269842 b

am 30. April 2019 um 11.00 Uhr, Wiener Zeit,
im Studio 44, Rennweg 44, 1038 Wien

mit folgender Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020.

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG über die Börse, ein öffentliches Angebot oder außerbörslich, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b. gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen, dies unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen zum Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre,
c. das Grundkapital durch Einziehung dieser Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen,
d. all dies (Punkte a. bis c.) unter Widerruf der entsprechenden Ermächtigung laut Tagesordnungspunkt 3 der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. September 2017.

7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von durch die Gesellschaft noch zu erwerbenden eigenen Aktien gemäß § 192 Absatz 3 iVm § 65 Absatz 1 Z 6 AktG von derzeit EUR 100.000.000,00 um bis zu EUR 20.000.000,00 auf bis zu EUR 80.000.000,00, wobei der Erwerb der einzuziehenden Aktien auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) erfolgen darf.

8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Einführung eines neuen Genehmigten Kapitals gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 40.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die dementsprechende Anpassung der Satzung in Punkt 5.

9. Beschlussfassung über die bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Absatz 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 10.000.000,00 und die dementsprechende Anpassung der Satzung in Punkt 5.

10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter Bezugsrechtsausschluss.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechten oder anderen unter § 174 AktG fallenden Instrumenten unter Bezugsrechtsausschluss.

12. Änderung der Satzung in Punkt 10.

1. Bereitstellung von Informationen

Insbesondere folgende Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG ab dem 9. April 2019 unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.bawaggroup.com abrufbar sein:

- Jahresabschluss 2018 samt Lagebericht;
- Konsolidierter Corporate-Governance Bericht 2018;
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht 2018;
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018;
- Nichtfinanzieller Bericht 2018;
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
- Beschlussvorschläge zu den TOPs 2 12;
- Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 6 und 7;
- Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 8;
- Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 10 und 11;
- Gegenüberstellung der bestehenden und der zu beschließenden Änderungen der Satzung;
- diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung; und
- Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.

2. Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag

Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am Samstag, den 20. April 2019, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 25. April 2019, über eine der folgenden Wege bzw. Adressen gemäß Punkt 10.3.4 der Satzung der Gesellschaft zu übermitteln:

Per Fax: +43 (0)1 8900 500 72

Per SWIFT: BAWAATWW (Message Type MT598 oder Type MT599 sowie unbedingt ISIN AT0000BAWAG2 im Text angeben)

Per E-Mail: anmeldung.bawaggroup@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als eingescannter Anhang, z.B. PDF)

Per Post/Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich

3. Depotbestätigung

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung des Depots,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000BAWAG2 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

4. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre

4.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt Begründung beiliegen.

Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass der Aktionär seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien (5% des Grundkapitals) durchgehend gehalten hat. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Stichtag beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die Ausführungen unter Punkt 2. (Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag) und 3. (Depotbestätigung) verwiesen.

Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 9. April 2019, in Schriftform an der Adresse BAWAG Group AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, zu Handen von Dr. Hutan Rahmani, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@bawaggroup.com, zugeht.

4.2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung in Textform iSd § 13 Abs 2 AktG samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bawaggroup.com) zugänglich gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Stichtag beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die Ausführungen unter Punkt 2. (Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag) und 3. (Depotbestätigung) verwiesen.

Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 18. April 2019, an der Adresse BAWAG Group AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, zu Handen von Dr. Hutan Rahmani, per Telefax: +43 (0) 599 05 / 522029 oder als eingescannter Anhang, z.B. PDF, zu einem E-Mail an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@bawaggroup.com, zugeht.

4.3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung, somit mindestens seit Beginn des 23. April 2019, durchgehend zugänglich war und diese Informationen bis zum Ablauf eines Monats nach der ordentlichen Hauptversammlung, somit mindestens bis zum 30. Mai 2019, auf der Internetseite zugänglich bleiben.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse BAWAG Group AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, zu Handen von Frau Jutta Wimmer, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@bawaggroup.com, übermittelt werden.

4.4. Informationen über das Recht der Aktionäre, Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung zu stellen (§ 119 AktG)

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung solche Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung. Über den Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Abs 1 AktG bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Dies gilt nicht für Wahlen in den Aufsichtsrat.

5. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 113 AktG das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person erteilt werden. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl der Personen, die zu Vertretern bestellt werden können. Die Vollmacht muss gemäß Punkt 10.5.3. der Satzung der BAWAG Group AG in Textform erteilt werden. Ein Widerruf bedarf ebenfalls zumindest der Textform.

Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab bis Montag, 29. April 2019, 16.00 Uhr, Wiener Zeit, über eine der folgenden Wege bzw Adressen zu übermitteln:

Per Fax: +43 (0)1 8900 500 72

Per E-Mail: anmeldung.bawaggroup@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang, z.B. PDF)

Per Post/Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Erklärungen können vom depotführenden Kreditinstitut auch mittels SWIFT BAWAATWW (Message Type MT598 oder Type MT599 sowie ISIN AT0000BAWAG2 bitte unbedingt im Text angeben) übermittelt werden.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter Punkt 2. (Teilnahmeberechtigung und Nachweis der Aktionärseigenschaft, Nachweisstichtag) und 3. (Depotbestätigung) beschrieben sind, zu erfüllen haben.

Als besonderes Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse weisungen.bawaggroup@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse ausschließlich der Erreichbarkeit von Herrn Dr. Knap während der Hauptversammlung dient! Die Kosten des Stimmrechtsvertreters werden von der BAWAG Group AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Wenn ein Aktionär Vollmacht an Herrn Dr. Knap erteilen möchte, ist vom betreffenden Aktionär bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung zu beantragen. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Eine Kopie der Depotbestätigung ist gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da das Original der schriftlichen Vollmacht spätestens am 29. April 2019 beim IVA einlangen muss, möchten wir ausdrücklich auf die Berücksichtigung des Postlaufs hinweisen. Es wird empfohlen, dass Herrn Dr. Knap Weisungen erteilt werden, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht bei den einzelnen Beschlüssen unter den Tagesordnungspunkten auszuüben hat. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Für die allgemeine Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf, sowie für die Erteilung einer Vollmacht und Weisungen an Dr. Knap können Formulare verwendet werden, die ab dem 9. April 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bawaggroup.com zur Verfügung gestellt werden.

Aktionäre, die Vollmacht erteilt haben, können ihre Rechte in der Hauptversammlung dennoch persönlich wahrnehmen. Das persönliche Erscheinen gilt als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.

6. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 100.000.000 und ist in 100.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über 1.205.107 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte zu. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

7. Zutritt und Ablauf der Hauptversammlung

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt am Tag der Hauptversammlung ab 10.00 Uhr, Wiener Zeit.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft gesendet wurde, erleichtert die Mitnahme einer Kopie dieser Vollmacht den Zutritt.

8. Datenschutzinformation

Die BAWAG Group AG verarbeitet als Verantwortlicher folgende Kategorien personenbezogener Daten der Aktionäre (nachfolgend "Daten"):

- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Gattung und Anzahl der Aktien sowie Nummer der Stimmkarte der Aktionäre.
- Name und Geburtsdatum allfälliger Bevollmächtigter der Aktionäre.

Quelle dieser Daten sind Auskünfte der Aktionäre selbst (bzw. deren Bevollmächtigten) oder von (Depot-)Banken.

Die Verarbeitung erfolgt zu dem Zweck, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Geltendmachung von und Verteidigung gegen allfällige Rechtsansprüche. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung rechtlicher Pflichten, nämlich insbesondere die Überprüfung der Teilnahmeberechtigung einschließlich der Berechtigung zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung (Art 6 Abs 1 lit c Datenschutz-Grundverordnung iVm § 106 Z 5, §§ 111 ff AktG).

Die Daten werden an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt:

- Externe Dienstleistungsunternehmen zur Erfüllung des oben angegebenen Verarbeitungszwecks (insbesondere Hauptversammlungs-Service, Notar und Rechtsberater);
- alle an der Hauptversammlung teilnehmende Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht im Rahmen des gesetzlich zwingend aufzulegenden Teilnehmerverzeichnisses (§ 117 AktG);
- das zuständige Firmenbuchgericht aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, personenbezogene Aktionärsdaten als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG);
- allenfalls Behörden und Gerichte im Rahmen der Marktüberwachung sowie zur Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen.

Die Daten werden nur in solche Länder außerhalb der EU übermittelt, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen, oder wir setzen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass alle Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau haben (nähere Information hierzu sind auf Anfrage verfügbar).

Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies erforderlich ist, um den oben genannten Verarbeitungszweck zu erreichen oder solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder solange etwaige rechtliche Ansprüche, für deren Geltendmachung oder gegen deren Verteidigung die Daten benötigt werden, noch nicht verjährt sind.

Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Aktionär hinsichtlich der ihn/sie betreffenden Daten ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs- und Löschungsrecht sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der BAWAG Group AG unentgeltlich unter Nutzung der folgenden Kontaktdaten geltend machen:

BAWAG Group AG
c/o MMag. Barbara Wagner
E-Mail: datenschutz@bawagpsk.com
Telefax: +43 / 059905-23334
Datenschutzbeauftragte: MMag. Barbara Wagner

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde zu.

Relevante Informationen zum Datenschutz sind auch unter www.bawagpsk.com zu finden.

Wien, im März 2019

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: BAWAG Group AG
Wiedner Gürtel 11
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: BAWAG Group Investor Relations (Jutta Wimmer)
Tel.: +43 (0)59905-34444
E-Mail: investor.relations@bawaggroup.com
Website: www.bawaggroup.com
ISIN(s): AT0000BAWAG2 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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