Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
S&O Agrar AG: Kapitalerhöhung 2019/II vollständig gezeichnet - Stundung der Bußgelder aus 2015 durch die BaFin
Leipzig
(pta036/04.11.2019/16:05 UTC+1)
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens der S&O Agrar AG am 14. Juni 2019, Durchführung einer Kapitalherabsetzung mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung 2019/I auf ein Grundkapital von EUR 151.200 wurde nun die ebenfalls im Insolvenzplan vorgesehene weitere Kapitalerhöhung 2019/II um 1.086.600,00 EUR vollständig gezeichnet.
Die Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister wird umgehend angemeldet. Nach Eintragung der Kapitalerhöhung 2019/II wird das Grundkapital der Gesellschaft 1.237.800,00 EUR betragen.
Der als Beteiligungsgesellschaft fortgeführten S&O Agrar AG sind durch die Kapitalerhöhungen liquide Mittel in Höhe von insgesamt 1.200.000,00 EUR zugeflossen, was ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft ermöglichen soll.
Die S&O Agrar AG hatte am 13. September 2019 darüber informiert, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit Schreiben vom 9. September 2019 eine Zahlungsaufforderung für Bußgelder in Höhe von 118.000 EUR aus Zeiten vor der Insolvenz der S&O Agrar AG, nämlich aus 2015, übermittelt hatte. Durch die Bemühungen des Vorstands konnte die Gesellschaft eine Stundung des Gesamtbetrages bis zum Ablauf des 30. September 2021 erreichen.
(Ende)
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