Online-Veranstaltung 28.1.: IT-Sicherheit im Kontext des PDSG und des KHZG
Köln (pts021/22.01.2021/11:56) Das am 3. Juli 2020 im Bundestag verabschiedete Patientendatenschutzgesetz regelt neben der elektronischen Patientenakte und E-Rezepten viele, insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Etwas weniger beachtet, regelt es auch die IT-Sicherheit in allen Krankenhäusern nach dem aktuellen Stand der Technik. Konkret wurde dies im neuen §75c SGB V "IT-Sicherheit in Krankenhäusern" festgelegt. Für die Umsetzung bis zum 1.1.2022 bleibt jedoch nicht viel Zeit. Erschwerend hinzu kommen die im Gesundheitssektor häufig eng gesteckten Budgets.
Ebenso kürzlich in Kraft getreten ist am 28.10.2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Primäres Ziel des Gesetzes ist es, Krankenhäuser beim Aufbau moderner Notfallkapazitäten sowie bei der Digitalisierung zu unterstützen. Hierfür werden über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) für das Jahr 2020/21 Fördergelder in Höhe von 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der KHZF ist in besonderem Maße an die Förderung der IT-Sicherheit in Krankenhäusern und Hochschulkliniken gebunden.
Die kostenfreien Online-Veranstaltung "IT-Sicherheit im Kontext des PDSG & KHZG" erläutert, wie die neuen Vorgaben in einem ökonomisch sinnvollen Rahmen schnell und erfolgreich bewältigt werden können.
Referenten
- Britta Helms, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) TÜV TRUST IT Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA
- Axel Amelung, Account Manager TÜV TRUST IT Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA
Agenda
- Welcome und Vorstellung
- IT-Sicherheit - Anforderungen an Krankenhäuser auf Basis des §75c SGB V (PDSG) und des KHZG
- Fördermöglichkeiten durch das KHZG sowie Tipps zur Antragsstellung
- Systematische Steigerung der IT-Sicherheit in Krankenhäusern
- Diskussion und Austausch
Information & Kontakt:
Nach Erhalt der Anmeldung wird umgehend ein Link zur kostenlosen Online-Veranstaltung zugesandt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Mariana Dohmen unter Tel. +49 (0)151 61 33 32 15 oder per E-Mail: mariana.dohmen@tuv-austria.com
Anmeldungen können bis zum 27.1.2021 entgegengenommen werden.
Online-Veranstaltung 28.1.: IT-Sicherheit im Kontext des PDSG und des KHZG
https://it-tuv.com/leistungen/veranstaltungen/online-veranstaltung-it-sicherheit-im-kontext-des-patientendatenschutzgesetzes/
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Aussender: | TÜV TRUST IT TÜV AUSTRIA |
Ansprechpartner: | Mariana Dohmen |
Tel.: | +49 221 969789 61 |
E-Mail: | mariana.dohmen@tuv-austria.com |
Website: | www.it-tuv.com |