Studie: Wirtschaftliche Vorteile für Inhaber geistiger Eigentumsrechte - Insbesondere kleine Unternehmen profitieren
Alicante/München (pts029/08.02.2021/13:10) * Gemeinsamer EPA-EUIPO-Bericht zeigt, dass europäische Unternehmen, die Inhaber von geistigen Eigentumsrechten sind, durchschnittlich 20 % höhere Einnahmen pro Mitarbeiter verzeichnen als Firmen ohne solche Rechte
* Unternehmen mit Rechten des geistigen Eigentums bezahlen Mitarbeitern bis zu 19 % höhere Löhne als andere Firmen
* Während fast sechs von zehn großen Unternehmen in Europa geistige Eigentumsrechte besitzen, sind nur 9 % der europäischen KMU Inhaber eines Patents, eines eingetragenen Geschmacksmusters oder einer Marke
Wie eine neue Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zeigt, erwirtschaften Unternehmen, die Inhaber von mindestens einem Patent, einem eingetragenen Geschmacksmuster oder einer Marke sind, im Durchschnitt 20 % höhere Einnahmen pro Mitarbeiter als Unternehmen ohne solche Rechte. Zudem zahlen Firmen, die geistige Eigentumsrechte besitzen (engl. IP Rights, kurz IPR) im Durchschnitt 19 % höhere Löhne und Gehälter.
Die Studie "Rechte des geistigen Eigentums und Unternehmensleistung in der EU" bestätigt den nachhaltigen, positiven Zusammenhang zwischen der Wirtschaftsleistung eines Unternehmens und dem Besitz von unterschiedlichen Rechten des geistigen Eigentums. Auch bei den einzelnen Rechten gibt es Unterschiede: Unternehmen mit Patenten erzielen im Durchschnitt 36 % höhere Einnahmen pro Mitarbeiter und bezahlen 53 % höhere Löhne im Vergleich zu solchen, die über keine geistigen Eigentumsrechte verfügen. Inhaber von eingetragenen Geschmacksmustern (32 % höhere Einkommen und 30 % höhere Löhne) und Marken (21 % höhere Einnahmen und 17 % höhere Löhne) weisen ebenfalls eine höhere Wirtschaftsleistung aus als vergleichbare Unternehmen ohne solche Rechte.
Der Präsident des EPA, António Campinos, erklärte: "Je stärker das Portfolio aus Rechten des geistigen Eigentums, desto besser die wirtschaftliche Leistung eines Unternehmens. Firmen mit geistigen Eigentumsrechten generieren nicht nur mehr Umsatz, ihre Mitarbeiter verdienen auch mehr. Das sind wichtige Signale für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Die Studie verdeutlicht zudem das enorme, noch ungenutzte Potential für KMU in Europa. Sie zeigt, dass kleinere Firmen am deutlichsten vom Besitz geistiger Eigentumsrechte profitieren können. Hinzu kommt, dass Unternehmen, die ihre Innovationen konsequent mit IP-Rechten geschützt hatten, maßgeblich dazu beigetragen haben, Europa durch die Finanzkrise von 2008 zu bringen. Vor diesem Hintergrund bin ich der festen Überzeugung, dass die Innovationsfähigkeit auch die Erholung Europas von den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie begünstigen wird."
Der Exekutivdirektor des EUIPO, Christian Archambeau, sagte: "Als Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen dem EUIPO und dem EPA liefert diese Studie einen weiteren Beleg für die positive Relation von Rechten des geistigen Eigentums und wirtschaftlicher Leistung. Dies gilt insbesondere für die KMU, die die Grundlage der europäischen Wirtschaft bilden. Im derzeitigen für die Mehrheit der europäischen Unternehmen kritischen Kontext unterstreichen diese Ergebnisse, wie wichtig es ist, kleinen Unternehmen den Schutz ihrer Innovationen und ihrer Kreativität durch Rechte des geistigen Eigentums zu erleichtern, was zugleich eines der Hauptziele unseres Strategieplans 2025 ist."
Die neue Studie liefert damit einen weiteren Anhaltspunkt für die große Bedeutung geistiger Eigentumsrechte für die europäische Wirtschaft. Eine gemeinsame EPA-EUIPO Studie zu schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen aus dem Jahr 2019 zeigte bereits, dass diese Sektoren einen bedeutenden und wachsenden Anteil an der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung in Europa generieren. Eine weitere gemeinsame Studie beider Ämter von 2019 belegt zudem, dass KMU, die im Besitz von Patenten, Designrechten oder Marken sind, mit größerer Wahrscheinlichkeit ein hohes Umsatzwachstum verzeichnen werden als andere KMU. Die beiden Studien verdeutlichen die positive Beziehung zwischen Rechten des geistigen Eigentums und der Wirtschaftsleistung sowohl auf makroökonomischer als auch auf Unternehmensebene.
Die neue Studie untersucht ebenfalls die Wirkung von Rechten des geistigen Eigentums unabhängig von der Unternehmensgröße oder den Besonderheiten der Länder und Branchen, in denen eine Firma tätig ist. Auch hier wird der positive Zusammenhang zwischen geistigen Eigentumsrechten und wirtschaftlicher Leistung deutlich: Es zeigt sich, dass Unternehmen, die IP-Rechte besitzen, pro Mitarbeiter sogar um 55 % höhere Einnahmen erwirtschaften können als vergleichbare Firmen ohne IPR.
Aus der Analyse geht zudem hervor, dass diese Relation bei KMU besonders ausgeprägt ist: Kleine und mittlere Unternehmen mit IP-Rechten verzeichnen 68 % höhere Einnahmen pro Mitarbeiter im Vergleich zu ähnlichen KMU ohne solche Rechte. Bei größeren Unternehmen betragen diese Einnahmenaufschläge gegenüber Nicht-Inhabern 18 % pro Mitarbeiter. Wie die Studie zeigt, sind jedoch weniger als 9 % der KMU in Europa Inhaber eines der drei betrachteten IP-Rechte. Bei großen Unternehmen liegt der entsprechende Anteil bei fast 60 %. Dies belegt das beträchtliche Nutzungspotential für kleinere Unternehmen, wenn es um die bessere Anwendung geistiger Eigentumsrechte geht.
Noch höhere Einnahmen pro Mitarbeiter erzielen KMU, die unterschiedliche Rechte des geistigen Eigentums kombinieren: Kleine Unternehmen, die sowohl über Patente und Marken verfügen, erwirtschaften 75 % mehr an Einnahmen als vergleichbare KMU ohne geistige Eigentumsrechte. Eine Mehrleistung von 84 % wird erreicht, wenn das Unternehmen über Geschmacksmuster und Marken verfügt. KMU, die Inhaber sowohl von Patenten als auch Marken und eingetragenen Geschmacksmustern sind, erlangen sogar fast das Doppelte (98 %) an Einnahmen pro Mitarbeiter im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen, die über keines der drei geistigen Eigentumsrechte verfügen.
Des Weiteren zeigt der Bericht, dass Unternehmen mit geistigen Eigentumsrechten besonders stark in den Wirtschaftszweigen "Information und Kommunikation" (18 % der Unternehmen in diesem Sektor sind Inhaber geistiger Eigentumsrechte), im "Verarbeitenden Gewerbe" (14 %) sowie der "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen" (14 %) und bei "wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten" (13 %) vertreten sind.
Weiterführende Informationen
Lesen Sie den gesamten EPA-EUIPO-Bericht "Rechte des geistigen Eigentums und Unternehmensleistung in der EU": https://www.epo.org/service-support/publications.html?pubid=225
Hinweise an die Redaktionen
Der Bericht ist Teil einer Reihe ökonomischer Studien, die den Beitrag geistiger Eigentumsrechte (IPR) für die EU-Wirtschaft auf Ebene der Wirtschaftszweige als auch auf Unternehmensebene aufzeigen.
Der Bericht basiert auf einer statistischen Analyse einer repräsentativen Stichprobe von über 127 000 Unternehmen aller 27 Mitgliedstaaten der EU und des Vereinigten Königreichs. Die Studie betrachtet den Zeitraum 2007-2019 und ist eine Aktualisierung einer ähnlichen EUIPO-Studie aus dem Jahr 2015, die Daten für nur zwölf Mitgliedstaaten nutzte. Zudem wurde die Methodik durch ein Team von Ökonomen des EPO und EUIPO verbessert. Bei den in der Studie berücksichtigten Rechten des geistigen Eigentums handelt es sich um Patente, Marken und Geschmacksmuster (oder eine beliebige Kombination daraus) und umfasst sowohl europäische als auch nationale Rechte des geistigen Eigentums.
Die Ergebnisse der Studie stimmen mit früheren Studien zum Beitrag IPR-intensiver Industrien zur EU-Wirtschaft (EPA/EUIPO, September 2019) und zum Zusammenhang zwischen der IPR-Aktivität eines Unternehmens und der Wahrscheinlichkeit eines hohen Wachstums in den Folgejahren überein (EPA/EUIPO, 2019).
Über das EPA
Mit 6 600 Bediensteten ist das Europäische Patentamt (EPA) https://www.epo.org/index_de.html eine der größten Behörden in Europa. Das EPA, das seinen Hauptsitz in München sowie Niederlassungen in Berlin, Brüssel, Den Haag und Wien hat, wurde mit dem Ziel gegründet, die Zusammenarbeit zwischen den Staaten Europas auf dem Gebiet des Patentwesens zu stärken. Dank des zentralisierten Verfahrens vor dem EPA können Erfinder hochwertigen Patentschutz in bis zu 44 Staaten erlangen, die zusammen einen Markt von rund 700 Millionen Menschen umfassen. Außerdem ist das EPA weltweit führend in den Bereichen Patentinformation und Patentrecherche.
Über das EUIPO
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/ ist eine dezentrale Agentur der EU mit Sitz in Alicante, Spanien. Es verwaltet die Eintragung der Unionsmarke (EUTM) und des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (RCD). Beide gewährleisten in allen EU-Mitgliedstaaten den Schutz des geistigen Eigentums. Das EUIPO arbeitet darüber hinaus mit den nationalen und regionalen Ämtern der EU für geistiges Eigentum zusammen.
Die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/observatory/home wurde 2009 ins Leben gerufen, um den Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu unterstützen und die wachsende Bedrohung durch Verletzungen des geistigen Eigentums in Europa zu bekämpfen. Sie ging am 5. Juni 2012 durch die Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig in die Zuständigkeit des EUIPO über.
Pressekontakte:
Europäisches Patentamt
Luis Berenguer Giménez
Leiter Unternehmenskommunikation / Sprecher
Tel.: +49 89 2399 1203
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Julio Laporta Insa
Leitung, Communication Service
Tel.: +34 965 139882
Aussender: | echolot pr GmbH & Co. KG |
Ansprechpartner: | Aspasia Grivas |
Tel.: | +49 711 99014-81 |
E-Mail: | grivas@echolot-pr.de |
Website: | www.european-patent-office.org |