pts20220406025 Unternehmen/Wirtschaft, Umwelt/Energie

Erstmals Investitionsförderungen für Kleinwindkraft

Der große Windkraftausbau wartet noch auf die Prämienverordnung und Erneuerbaren-Abwicklungsstelle


Windpark Munderfing in OÖ (Foto: EWS Consulting)
Windpark Munderfing in OÖ (Foto: EWS Consulting)

St. Pölten (pts025/06.04.2022/14:45)

"Es freut uns sehr, dass erstmals in Österreich die Kleinwindkraft gefördert wird. Ob die Förderung tatsächlich abgeholt werden wird, ist derzeit schwer einschätzbar", bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Für die Großwindkraft kann die Investitionsförderung nicht angesprochen werden. Sie wartet nach wie vor auf die Prämienverordnung und den Arbeitsbeginn der Erneuerbaren-Abwicklungsstelle. "Wir hoffen, dass beides in zwei Monaten so weit ist und auch die Großwindkraft wieder durchstarten kann", erklärt Moidl.

Morgen wird die lange erwartete Verordnung zu den Investitionszuschüssen aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in Kraft treten. Auch für die Kleinwindkraft werden damit erstmals in Österreich Förderungen zur Verfügung stehen. Windräder mit einer Leistung von 20 kW bis 1.000 kW können ab morgen eine Investitionsförderung beantragen. Zwischen 20 kW und 100 kW sind maximal 850 Euro/kW und für 100 kW bis 1.000 kW maximal 675 Euro/kW vorgesehen. Einschränkungen gibt es beim maximalen Anteil der förderfähigen Kosten.

"Für die Kleinwindkraft unter 20 kW ist die Förderung nicht zugänglich. Die Errichtung von Windrädern mit einer Leistung von 100 kW bis 1.000 kW wird schon allein dadurch eine Herausforderung, dass es derzeit am Windkraftanlagenmarkt nur sehr eingeschränkt Anlagen dieser Größe zur Verfügung stehen. Es freut uns aber, dass durch das EAG erstmals auch die Kleinwindkraft gefördert wird, auch wenn für den Windkraftausbau die Investitionsförderung eine sehr untergeordnete Rolle spielt", so Moidl.

Großwindkraft wartet nach wie vor auf die Prämienverordnung

Die Großwindkraft, die in Österreich besonders hohe Potentiale hat, soll mit einer Prämie auf jede verkaufte Kilowattstunde sauberen Windstrom unterstützt werden. Für den Start der Prämienförderung für Großwindkraft braucht es noch zwei Dinge: Eine Verordnung zur Prämienförderung und den Start der Erneuerbaren-Abwicklungsstelle, die für die Administration und Abwicklung der Förderung zuständig sein wird. "Angesichts der dramatischen Energiekrise hoffen wir, dass die Prämienverordnung in zwei Monaten erlassen wird", erklärt Moidl: "Beide sind Grundvoraussetzungen dafür, dass neue Windparks in Österreich Förderungen bekommen und sauberen Strom für Österreich liefern können."

Zur gesamten Pressemappe mit weiteren Hintergrundinformationen: https://www.igwindkraft.at/?mdoc_id=1047933

(Ende)
Aussender: IG Windkraft
Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee
Tel.: +43 660 20 50 755
E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at
Website: www.igwindkraft.at
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