Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
a.i.s. AG: Corporate News
Entscheidungen der außerordentlichen HV vom 23.01.2024
Berlin (pta025/24.01.2024/17:00 UTC+1)
Am 23.01.2024 hat die außerordentliche Hauptversammlung der a.i.s. AG (nachfolgend "Gesellschaft") stattgefunden. Die Hauptversammlung hat zum einen beschlossen, die Gesellschaft nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 30. Januar 2023 (welches im Jahr 2015 eingeleitet worden war) fortzusetzen. Zudem hat die Hauptversammlung den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) beschlossen. Die Firma der Gesellschaft würde nach dem Formwechsel "AIS Energy Environment SAS & KGaA" lauten.
Persönlich haftende Gesellschafter der AIS Energy Environment SAS & KGaA werden gem. der Beschlussfassung der Hauptversammlung die
- L'INDUSTRIELLE FRANCO-ALLEMANDE (IFA/UCPMI) SAS ("IFA"), mit Sitz in Paris
und die
- BRG OPERA FINANCE SAS ("BRG") mit Sitz in Paris.
Die Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der KGaA hat folgenden Hintergrund:
Im Jahr 2015 wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet, das am 30. Januar 2023 aufgehoben wurde (s.o.). Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens war möglich, weil die IFA sich im Rahmen des Insolvenzplans über das Vermögen der Gesellschaft ("Insolvenzplan") verpflichtet hat, EUR 159.500 an den vormaligen Insolvenzverwalter für den Erwerb von 73,50 % der Aktien an der Gesellschaft zu zahlen.
Die IFA hat der Gesellschaft für den Fall
- der abschließenden Abwicklung des Insolvenzplans und
- der Fassung des Beschlusses zur Umwandlung der Gesellschaft in eine KGaA
in Aussicht gestellt, im Wege einer freiwilligen Zuwendung in die Kapitalrücklage EUR 12.000.000 als Aktiva zur Verfügung zu stellen, um die Gesellschaft in Höhe des Grundkapitals von derzeit EUR 10.226.000 (aufgeteilt in 8.000.000 nennwertlose Aktien) zu rekapitalisieren, was für die weitere Durchführung der Umwandlung in die Rechtsform der KGaA rechtlich auch erforderlich ist.
Mit der Fassung des Beschlusses zur Umwandlung durch die Hauptversammlung vom 23. Januar 2024 ist die erste dieser beiden Voraussetzungen geschaffen. Es steht allerdings noch die abschließende Abwicklung des Insolvenzplans aus.
Die noch nicht abgeschlossene Abwicklung des Insolvenzplans hat folgenden Hintergrund:
Die Aktien der Gesellschaft sind girosammelverwahrt, d.h. die Aktienurkunden liegen bei der Clearstream Banking AG als Intermediär zur Verwahrung. Die Clearstream Banking AG hat den Depotbanken Gutschriften über den Depotbestand der jeweiligen Depotinhaber erteilt.
Gemäß dem Insolvenzplan wurden 73,50 % der Aktien der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft auf die IFA durch Abtretung übertragen (vorbehaltlich der Regelungen zu Spitzen im Insolvenzplan, die einen Spitzenausgleich zu Gunsten der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft vorsehen). Die Abtretungserklärung aller bisherigen Aktionäre der Gesellschaft wurde hierzu im Rahmen des Insolvenzplans gesetzlich fingiert.
Damit gehören 73,50 % der Aktien der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft rechtlich der IFA.
Allerdings ist noch eine entsprechende anteilige depotmäßige Umbuchung der Aktien über die Clearstream Banking AG erforderlich, damit IFA die Rechte aus den Aktien ausüben kann. Erst nach der Umbuchung über die Clearstream Banking AG wäre der Insolvenzplan umgesetzt. Einem entsprechenden Umbuchungsverlangen der IFA wurde bisher aber von der Clearstream Banking AG nicht entsprochen.
Die Leistung der Zulage von EUR 12.000.000 in Form von Aktiva durch die IFA an die Gesellschaft würde dazu führen, dass die Gesellschaft über entsprechende Mittel verfügen würde, die sie nicht an die IFA zurückgewähren müsste und daher als Eigenkapital behalten könnte. Da die IFA nach Abwicklung des Insolvenzplans nur mit rund 73,5 % an der Gesellschaft beteiligt wäre, hätte die Zuwendung von EUR 12.000.000 durch IFA an die Gesellschaft für die bisherigen Aktionäre erhebliche Vorteile:
Denn nach dem Insolvenzplan würden die Altaktionäre rund 26,5 % ihrer bisherigen Aktien behalten, auf die rund 26,5 % der Zuwendung von EUR 12.000.000 kommerziell entfallen. In Folge der Zuwendung der IFA in Höhe von EUR 12.000.000 würde sich aus heutiger Sicht ein Buchwert je Aktie von rund EUR 1,50 ergeben. Die Aktien der Gesellschaft sind zum heutigen Tage – d.h. ohne die Zuwendung der IFA – nach Einschätzung der Verwaltung für die Altaktionäre letztlich wertlos (zu diesem Ergebnis ist auch der Insolvenzplan gekommen). Der Formwechsel bietet allen bisherigen Aktionärinnen und Aktionären damit die Aussicht, rund 26,5 % ihrer bisherigen Beteiligung zu behalten und diese wieder werthaltig zu machen.
Voraussetzung hierfür ist aber in jedem Fall, dass nunmehr die abschließende Abwicklung des Insolvenzplans über die Clearstream Banking AG erfolgt, wofür sich der Vorstand erneut einsetzen wird.
(Ende)
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