pta20240515011
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Erste Group Bank AG: MREL-Vorschreibung für die österreichische Abwicklungsgruppe erhalten

Wien (pta011/15.05.2024/12:20 UTC+2)

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Erste Group Bank AG am 14. Mai 2024 die für sie vom SRB (Single Resolution Board) festgelegte und auf Basis der Bilanzzahlen zum 31. Dezember 2022 sowie der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) kalibrierte MREL-Anforderung (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities, d.h. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungs-fähigen Verbindlichkeiten), mitgeteilt.

Als Abwicklungseinheit der österreichischen Abwicklungsgruppe[1]muss die Erste Group Bank AG ab 14. Mai 2024 ein verbindliches MREL-Ziel in Höhe von 28,60% (zzgl. der kombinierten Kapitalpufferanforderung (CBR)) im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva (RWA, risk-weighted assets) und 9,73% im Verhältnis zu der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRE, leverage ratio exposure) der österreichischen
Abwicklungsgruppe erfüllen.

Darüber hinaus wurde eine Mindestnachrangigkeitsanforderung im Ausmaß von 15,75% der RWAs (zzgl. CBR) und 8,95% der LRE festgesetzt und damit gleichzeitig auch die Höhe der gesamten MREL-Anforderung, die mittels nachrangiger Instrumente wie regulatorischem Kapital, nachrangigen Verbindlichkeiten und Senior Non Preferred-Anleihen erfüllt werden muss.

Zum 31. Dezember 2022 beliefen sich die RWAs der österreichischen Abwicklungsgruppe (vom SRB für die MREL-Kalibrierung verwendet) auf EUR 91,03 Mrd, die LRE auf EUR 207,23 Mrd.

In der folgenden Tabelle sind die aktuellen MREL- und Nachrangigkeitsanforderungen zusammengefasst:

Anforderungen für die österreichische Abwicklungsgruppe
auf Basis der Dezember 2022 Daten
verbindlich ab 14. Mai 2024
in % der RWAs*in % der LRE
Gesamt-MREL
(Total MREL)
28,60%9,73%
Nachrangiges MREL (Subordinated MREL)15,75%8,95%

*Anforderungen exklusive der kombinierten Kapitalpufferanforderung (CBR)

Diese Erfordernisse entsprechen unseren Erwartungen. Auf Basis der Daten für die österreichische
Abwicklungsgruppe zum 31. Dezember 2023 und 31. März 2024 (letzter Berichtsstichtag) und der MREL Policy 2023 der Abwicklungsbehörde (SRB) erfüllt die Erste Group Bank AG die oben genannten Gesamt-MREL und Nachrangigkeitserfordernisse.

Die weiteren MPE-Abwicklungsgruppen (CZ, HR, HU, RO, SK, SI) der Erste Group werden ihre MREL-
Anforderungen nach Erhalt der jeweiligen Mitteilungsschreiben einzeln bekanntgeben.


[1]Die MREL- und die Nachrangigkeitsanforderungen beziehen sich nicht auf die Konzernbilanz der Erste Group, sondern auf die
österreichische Abwicklungsgruppe, die im Wesentlichen aus Erste Group Bank AG, ihren direkten österreichischen Tochterbanken und allen österreichischen Sparkassen besteht. Da die österreichische Abwicklungsgruppe keine Rechts- oder Berichtseinheit ist, besteht auf der Konsolidierungsebene der österreichischen Abwicklungsgruppe weder eine gesetzliche Berichtspflicht noch ein
Kapitalerfordernis.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Am Belvedere 1
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer / Gerald Krames
Tel.: +43 (0)50100-17326
E-Mail: investor.relations@erstegroup.com
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