Obmann Andreas Herz: "Bürokratie-Belastung von Personenbetreuer:innen verringern!"
Fachverband warnt: eCard-Foto-Pflicht stellt Personenbetreuer:innen vor enorme Hürden
Wien (pts019/01.12.2023/10:30)
Nachteil für Österreich im Ringen um die besten Kräfte
Bis Jahresende 2023 müssen in Österreich laut gesetzlicher Vorgabe alle elektronischen Gesundheitskarten (kurz eCards) ein Foto tragen. Der Austausch sollte, in Zeiten der Online-Services und elektronischen Anträge, kein allzu großer Aufwand sein. Für österreichische Staatsbürger:innen ist es das tatsächlich nicht, da das Foto aus dem Archiv zur Ausstellung von Reisepässen oder Personalausweisen herangezogen wird.
Wer allerdings keine österreichische ID besitzt (etwa aufgrund einer ausländischen Staatsbürgerschaft), muss für die Ausstellung der eCard persönlich vorstellig werden und ein aktuelles Foto beibringen. Dies ist zudem nur an wenigen Behördenstellen möglich: Ein unnötig komplexer und zeitaufwändiger Vorgang, der im typischen 14-Tages-Rhythmus vieler Personenbetreuer:innen schier unmöglich unterzubringen ist und zu Betreuungsausfällen von bis zu zwei Tagen führt. Was wiederum die Familien der betreuten Personen vor kaum lösbare Probleme stellt.
Gerade im ländlichen Raum gibt es aktuell viel zu wenige Registrierungsstellen mit obendrein oft kurzen und nicht bedürfnisorientierten Öffnungszeiten. Abgesehen davon, dass Personenbetreuer:innen zumeist nicht eigenständig mobil sind, um von ihren Betreuungsplätzen zu den oft weit entfernten Registrierungsstellen zu kommen, können sie die zu betreuenden Personen nicht alleine lassen. Das Organisieren von Alternativbetreuungen ist in der Regel nicht möglich.
"Personenbetreuer:innen nehmen eine entscheidende Rolle im österreichischen Gesundheitssystem ein, da sie eine notwendige Unterstützung für zu betreuende Menschen gewährleisten. Trotz dieser wichtigen Funktion stehen sie nun vor unnötigen bürokratischen Hürden. Dies führt zu Verzögerungen und Unsicherheiten, die letztlich die Qualität der Betreuung beeinträchtigen werden", berichtet Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Österreich, aus der Praxis.
Fachverbandsobmann Andreas Herz fordert daher eine vereinfachte, effiziente Prozedur für die eCard-Ausstellung und einen beschleunigten Prozess auf Ebene der politischen Bezirksverwaltungsbehörden, um die Versorgung der zu Betreuenden zu verbessern und die Arbeitsbedingungen der Betreuer:innen zu erleichtern.
Aktuell arbeiten rund 58.000 Personenbetreuer:innen in Österreich, eine Zahl, die angesichts des künftig notwendigen Bedarfs weit zu gering ausfällt. In jüngster Vergangenheit haben schon mehr als 5.000 Personenbetreuer:innen Österreich den Rücken gekehrt und sind abgewandert – nicht zuletzt aufgrund solcher administrativer Hürden.
Österreich drohe damit als Arbeitsplatz ins Hintertreffen zu geraten und im Ringen um die besten Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern gegenüber Nachbarländern wie Deutschland oder Schweiz den Kürzeren zu ziehen, warnt Herz.
Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sind aufgefordert, sich dieser Problematik anzunehmen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Personenbetreuer:innen und indirekt auch den Familien die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Denn eine effiziente eCard-Ausstellung ist nicht nur im Interesse der Betreuer:innen, sondern auch im Sinne der Menschen, die auf ihre Dienste angewiesen sind.
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