UVP-Novelle kann Meilenstein für Energiewende werden
Ein rascher Beschluss ist erforderlich
UVP-Novelle: bald schnellere, einfachere Genehmigung von Windkraftanlagen (Foto: IG Windkraft) |
St. Pölten (pts031/19.09.2022/15:00)
Mit dem Ende der Begutachtung der UVP-Novelle ist die Windbranche schnelleren und einfacheren Genehmigungen von Windkraftanlagen wieder einen großen Schritt nähergekommen. "Die UVP-G-Novelle kann zu einem Meilenstein der Energiewende werden", bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: "Nun muss das UVP-Gesetz auch rasch in den Nationalrat eingebracht und beschlossen werden". Einmal mehr weist der Geschäftsführer der IG Windkraft darauf hin, dass die Bundesländer die Energiekrise nun auch endlich ernst nehmen müssen und ihre Hausaufgaben bei der Energiewende sofort zu machen haben.
Heute geht die Begutachtung der UVP-G-Novelle zu Ende. "Der Begutachtungsentwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthält zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen werden. Diese Novelle kann somit zu einem Meilenstein für die Energiewende werden", bemerkt Moidl und fordert: "Jetzt muss das UVP-Gesetz rasch in den Nationalrat eingebracht und beschlossen werden. Wir befinden uns in einer akuten Gas- und Energiekrise. Lange Diskussionen und parteitaktische Überlegungen sind fehl am Platz."
Beschleunigung der Genehmigung ohne Abstriche bei der Qualität
Durch die angedachte Novelle des UVP-Gesetzes werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Überprüfung oder zur Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung kommt. "Sehr positiv sind eine bessere Strukturierung des Verfahrens, die Verankerung des öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende und die Vermeidung von Doppelprüfungen, etwa beim Landschaftsbild. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Ermöglichung der Genehmigung von Projekten unabhängig von der Ausweisung von Flächen durch die Landespolitik, falls keine ausreichende Energieraumplanung der Länder vorliegt. Wenn das so kommt, haben wir einen ganz wichtigen Meilenstein für die Energiewende geschafft", freut sich Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft.
Länder am Zug
Essentiell für die praktische Umsetzung ist die angemessene Ausstattung von Behörden, um die Vielzahl an bevorstehenden Vorhaben zügig bearbeiten zu können. "Mit der UVP-G-Novelle hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht, und muss die Novelle nur mehr im Parlament beschließen. Der Ausbau der Erneuerbaren liegt somit in der Hand der Bundesländer. Diese müssen jetzt rasch raumordnungsrechtlich Flächen für Erneuerbare ausweisen und das Personal in den Genehmigungsbehörden deutlich aufstocken."
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