pts20210529001 Auto/Verkehr, Umwelt/Energie

Wird Auto fahren strafbar?

Saftige Bußen für Importeure von Fahrzeugen mit hohem CO2-Ausstoss könnten eine Vorstufe sein


Nussbaumen (pts001/29.05.2021/12:00) Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es im schweizerischen Kanton Graubünden grosse Widerstände gegen die Einführung des Automobils, was die Kantonsregierung am 17. August 1900 veranlasste, das Fahren mit Motorfahrzeugen auf sämtlichen Strassen des Kantons zu untersagen. Wer trotzdem mit dem Auto umherfahren wollte, war gezwungen, sein Vehikel von einem Pferd ziehen zu lassen. Das Verbot wurde erst 25 Jahre später durch einen Volksentscheid aufgehoben. Daran darf erinnert werden, wenn heute zum Halali auf die Verbrennungsmotoren geblasen wird, Verbote in den Raum gestellt werden und die Grossen der Automobilindustrie ankündigen, ganz oder teilweise auf Elektroantriebe umstellen zu wollen. In einzelnen Städten ist es demnächst schon so weit, dass sich strafbar macht, wer mit einem Benzin- oder Diesel-getriebenen Fahrzeug in die "Rote Zone" fährt.

Um der Autobranche und den Automobilisten die Freude an grossen und leistungsfähigen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor-Antrieb schon heute zu vergällen, hat sich die schweizerische Politik ein spezielles Bestrafungs-Regime einfallen lassen: Personenwagen, welche pro Kilometer mehr als 95 Gramm CO2 freisetzen, sind beim Import mit hohen Bußen zu belegen, die nach Branchen-Schätzungen auf 200 und später nach und nach auf bis zu 600 Millionen Franken pro Jahr klettern können. Dieser Ansatz ist nicht nur willkürlich, sondern auch absolut unverhältnismässig und ein Etikettenschwindel obendrein.

Willkürlich deshalb, weil die Vorgaben von 95 Gramm pro Kilometer ohnehin von den meisten Fahrzeugen nicht eingehalten werden können; 2019 lag der Durchschnitt bei 138 Gramm, 2020 bei 124 Gramm pro Kilometer. Zugleich ist die Strafsteuer absolut unverhältnismässig, denn bei einem realen Ansatz von 50 CHF für das Recycling von einer Tonne CO2, wie sie bei einem flächendeckenden Einsatz der Biopyrolyse für die Kohlenstoff-Rückgewinnung möglich sind, würden 600 Millionen Franken ausreichen, nahezu den gesamten von Motorfahrzeugen verursachten CO2-Ausstoss zu kompensieren: Eine exorbitante Straf-Besteuerung von circa 5 Prozent der Fahrzeuge würde damit faktisch den CO2-Ausstoss der übrigen 95 Prozent aller Motorfahrzeuge auffangen.

Und es handelt sich ausserdem um einen Etikettenschwindel, weil die Bußen nicht etwa für die Kompensation der CO2-Belastung - bzw. für die Sequestrierung von Kohlenstoffdioxid - verwendet, sondern vielmehr dem Nationalstrassen- und dem Agglomerationsverkehrs-Fonds zugeschlagen werden sollen. Da kann man sich nur wundern, dass eine der grössten Wirtschaftsbranchen, deren Exponenten sich schon bei dem letztlich der Politik anzulastenden "Diesel-Skandal" willig zur Schlachtbank führen liessen statt mit einer offenen Darstellung der Kausalkette in die Gegenoffensive zu gehen, auch diese jüngste Kröte ohne grösseren Widerstand schluckt. Stattdessen wird da und dort versucht, der Abzocke durch Tricks und Nutzung der Gesetzes-Austastlücken zu entgehen.

Dagegen hätte es die Branche in der Hand, durch die Mitentwicklung und Förderung eines wirtschaftlich tragbaren CO2-Recyclings einen Befreiungsschlag auf absolut pragmatischer und seriöser Basis zu führen, der die systemische Verteufelung der Verbrennungsmotoren ausbremsen und die Bestrafungs-Tour der Klimapolitiker in die Schranken weisen würde.

Mehr über die Technologie des CO2-Recyclings, deren Implementierung und deren Kosten/Nutzen-Relation ist der Webpage http://www.koberec.org zu entnehmen. Dort finden sich auch weitere Informationen über die von der "Arbeitsgemeinschaft Innovationscontainer" betriebene Gründung einer genossenschaftlich strukturierten NGO (Non Governmental Organization), deren Aufgabe es sein wird, die Biopyrolyse-Technologie und deren Proliferation zu fördern wie auch ein reales, auf Kohlenstoff-Recycling basierendes Zertifikate-System zu deren Bewirtschaftung und Refinanzierung zu schaffen.

(Ende)
Aussender: PRK MEDIA Beat René Roggen
Ansprechpartner: Beat Roggen
Tel.: +41 76 696 59 90
E-Mail: innovationscontainer@gmail.com
Website: www.koberec.org
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