Über unseren IR-Dienst verbreiten Sie Ihre Pflichtmitteilungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Luxemburg und den Niederlanden gesetzeskonform, samt der englischsprachigen Übersetzung in den genannten Zielländern und in der englischsprachigen Finanzwelt.
Mit pressetext.adhoc stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre Kapitalmarktmitteilungen die gemeinschaftsrelevante Bereichsöffentlichkeit erreichen und über die Nachrichtennetzwerke von pressetext, Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters verbreitet werden. pressetext beliefert mit seinen Partnern tagesaktuelle Medien, Finanzportale sowie zahlreiche Datenbanken und Archive.
pressetext.adhoc ist ein IR-Service zur Erfüllung Ihrer Publizitätspflichten als Emittent. pressetext.adhoc garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und sorgt für die zielgenaue Verbreitung Ihrer Meldungen. pressetext.adhoc beliefert u.a. folgende Informationsverbreitungssysteme, Börsen, Aufsichtsorgane, elektronische Plattformen und Medien:
Bloomberg
Dow Jones Newswires
Thomson Reuters
Deutsche Börse
Börse Berlin
Börse Frankfurt
Börse Düsseldorf
Börsen Hamburg und Hannover
Börse München
Börse Stuttgart
Eurex Frankfurt
Tradegate Berlin
EEX European Energy Exchange Leipzig
Wiener Börse
SIX Swiss Exchange Zürich
BX Swiss Bern
Bourse de Luxembourg
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Unternehmensregister
Elektronischer Bundesanzeiger*
Exchange Reporting System (ERS) Frankfurt
Österr. Finanzmarktaufsicht (FMA)
Oesterreichische Kontrollbank (OeKB)
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
The Dutch Authority for the Financial Markets (AFM )
Europäisches Medienbündel (Wirtschafts- und Finanzmedien in 45 europäischen Staaten)
* Kapitalgesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben den Jahresfinanzbericht gemäß § 325 HGB zur Offenlegung an den elektronischen Bundesanzeiger zu übermitteln. Gemäß § 8 Abs. 2 HGB werden die Rechnungsunterlagen vom Bundesanzeiger an das Unternehmensregister zur Speicherung übertragen, womit auch die Vorschrift nach § 114 WpHG erfüllt wird. Die Kosten für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden dem Emittenten vom Bundesanzeiger-Verlag direkt in Rechnung gestellt.