pts20071107011 Unternehmen/Wirtschaft, Umwelt/Energie

POW AG erhält Bestätigung für Biokraftwerk in Großenhain


Dinslaken (pts011/07.11.2007/10:00) Die W+S Zweite Beteiligungs AG erhält für ihre Projektgesellschaft POW AG die Bestätigung des Bebauungsplanes durch den zuständigen Stadtrat. Somit bestehen nun die volle rechtliche Planungssicherheit für den Kraftwerksbau im früheren Kohle-Heizhaus der Lautex und ebenso die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung nach 4. BImSchV einschließlich der Baugenehmigung durch das Landratsamt, die kurzfristig erwartet wird. Der Kauf des 30.521 Quadratmeter großen Grundstückes in Großenhain erfolgte bereits im Mai dieses Jahres. Noch im November werden die Abrissarbeiten beginnen.

Laut Vorstand Dr.-Ing. Sascha Schröder werden die regenerativen Energien, in diesem Fall Holzhäcksel, zu 30 Prozent aus dem sächsischen Forst gewonnen. Ebenso zählen der Brandenburger Forst, Braunkohletagebau und Stadtwälder zu den Lieferanten des Biokraftwerkes. Auf lange Sicht soll hauptsächlich Holz aus der Region als Einsatzstoff dienen; somit kommt man den wichtigen ökologischen Anforderungen nach, nur regionalbezogene Stoffe zu verwenden und deren Prozentsatz Jahr für Jahr zu erhöhen.

Im Kraftwerk Naundorf mit einem Investitionsvolumen von 12 Millionen Euro sollen bis zu 6 Megawatt Elektroenergie und mehr als 6 Megawatt Wärme erzeugt werden. Bereits in naher Zukunft wird die Anlage somit jährlich zunächst 1000 Haushalte in Großenhain mit Strom und Fernwärme versorgen. Der Abnehmer, die Großenhainer Wärmeversorgung GmbH, kündigte an, die Energiepreise mit Hilfe des neuen Energie-Mix für die Kunden stabil zu halten.

Die Gutachten bescheinigen dem geplanten Kraftwerk nur gute Emissionswerte, die teilweise weit unter den gesetzlichen Bestimmungen liegen. Somit ist weder mit einer Geräusch- noch mit einer Geruchsbelästigung zu rechnen. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung war deshalb nach Prüfung des Standortes nicht mehr erforderlich, was für Bauvorhaben dieser Größenordnung bereits die Ausnahme ist.

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