"hohes C IMMUN WATER" darf nicht so heißen
Klage des vzbv gegen Eckes-Granini Deutschland wegen irreführender Vermarktung stattgegeben
"hohes C IMMUN WATER": Getränk braucht wohl einen neuen Namen (Foto: vzbv.de) |
Berlin/Nieder-Olm/Koblenz (pte012/25.07.2024/12:35)
Eckes-Granini Deutschland muss sich für sein Erfrischungsgetränk "hohes C IMMUN WATER" wohl einen neuen Namen überlegen. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der das Oberlandesgericht Koblenz stattgegeben hat. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Immun-Effekt nicht erwiesen
Laut dem Urteil darf das Unternehmen den Produktnamen nicht mehr im Zusammenhang mit der strittigen Gestaltung der Getränkeflasche verwenden. "Der Produktname 'IMMUN WATER' suggeriert, dass das Getränk einen positiven Einfluss auf das Immunsystem hat. Das ist nicht belegt und es gibt dafür auch keine Zulassung", so vzbv-Rechtsreferentin Susanne Einsiedler.
Den Koblenzer Richtern nach handelt es sich bei dem Produktnamen um eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe, die nicht zugelassen und deshalb verboten sei. Es sei lediglich anerkannt, dass Vitamin C und Vitamin D zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Diese Aussage sei mit der Bezeichnung "IMMUN WATER" nicht identisch.
Nichtzulassungsbeschwerde
Eckes-Granini hatte Anfang 2022 das Getränk "hohes C IMMUN WATER" auf den deutschen Markt gebracht. Auf der Flasche war in Versalien der Getränkename und darunter in kleinerer Schrift die Angabe "MIT VITAMIN C + D" abgedruckt. Auf der Rückseite der Flasche befand sich der Hinweis: "Vitamin C und D tragen zur normalen Funktion des Immunsystems bei."
Das Unternehmen wollte das Produkt noch bis Ende 2024 auf dem Markt lassen. Das hat das Gericht abgelehnt. Schließlich habe Eckes-Granini im Prozess mitgeteilt, dass es die Gestaltung seit Frühjahr 2022 nicht mehr verwende. Die Revision beim Bundesgerichtshof wurde abgelehnt. Das Unternehmen hat nun eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
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