Auch bei Aon.tv werden Rundfunkgebühren fällig
GIS: Egal ob ORF empfangbar ist oder nicht
Wien (pte002/27.05.2003/08:30) Auch bei Aon.tv, dem neuen Dienst der Telekom Austria, werden Rundfunkgebühren fällig. Wie das Gebühren Info Service http://www.orf-gis.at gegenüber pressetext.austria klarstellte, fällt das Angebot unter die Gebührenregelung. Die Telekom Austria wird - pte berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=030526034 - ab 7. Juni einige Fernsehsender gegen Gebühr zu eigenen ADSL-Kunden streamen. Im Rahmen der Launch-Pressekonferenz Montagvormittag konnte das Unternehmen aber noch keine konkreten Angaben zur Rundfunkgebühren-Pflicht des Angebotes machen.
Die gesetzlichen Rundfunkgebühren werden unabhängig von der jeweiligen technischen Realisierung und der empfangbaren Fernsehsender fällig. Wenn auch nur ein Sender empfangen werden kann, egal auf welchem Weg, muss sich der User von selbst beim GIS melden und bis zu 20,43 Euro monatlich bezahlen. Diese Gebühr gilt in Privathaushalten für den ganzen Haushalt, unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte. Soweit die Aon.tv-User bereits einen angemeldeten Fernseher haben, fallen keine zusätzlichen Abgaben an - dies wird auf die meisten User zutreffen.
Wer eine Zweitwohnung, ein Wochenendhaus, eine Ferienwohnung oder ähnliches mit einem Empfangsgerät hat, muss auch dort zahlen - die Gebühr vom Hauptwohnsitz wird nicht angerechnet. Mobile Geräte wie Autoradios oder Taschenfernsehgeräte sind hingegen nicht gebührenpflichtig, solange sie nicht stationär betrieben werden. Fernsehen im Auto ist also gebührenfrei, mit dem selben Gerät im Wochenendhaus gebührenpflichtig.
Wieder anders ist es für die meisten Unternehmen und Institutionen; diese müssen je zehn Empfangsgeräte an einem Standort eine Gebühr zahlen. Details zu den (teil)befreiten Organisationen können unter http://www.orf-gis.at/info_al1.htm nachgelesen werden.
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